GOÄ (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin (werde) Beamtin und hätte eine Frage zur GOÄ:
wie wichtig ist die Erstattung im stat. Bereich über GOÄ?
Die Beihilfe leistet sonst ja wohl nur so:
Die Aufwendungen sind grundsätzlich nur bis zu dem in den Ge-bührenordnungen angegebenen Schwellenwert (1-facher bis 2,3-facher Steigerungssatz) beihilfefähig. In besonderen Fällen kann die Gebühr bis zum maximal 3,5-fachen Satz als beihilfefähig an-erkannt werden, wenn eine auf den Einzelfall bezogene Begrün-dung des Arztes vorliegt.
Danke + Grüße!