SDK oder Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Annette, Mittwoch, 16.02.2011, 17:59 (vor 5032 Tagen) @ Annette

... und noch eine Frage: wie wichtig ist die Erstattung im stat. Bereich über GOÄ?
Die Beihilfe leistet sonst ja wohl nur so:
Die Aufwendungen sind grundsätzlich nur bis zu dem in den Ge-bührenordnungen angegebenen Schwellenwert (1-facher bis 2,3-facher Steigerungssatz) beihilfefähig. In besonderen Fällen kann die Gebühr bis zum maximal 3,5-fachen Satz als beihilfefähig an-erkannt werden, wenn eine auf den Einzelfall bezogene Begrün-dung des Arztes vorliegt.
Danke + Grüße!


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