SDK oder Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Annette, Sonntag, 13.02.2011, 18:46 (vor 5035 Tagen)

Hallo,
ich werde verbeamtet und muss mich privat versichern. Nach zahlreichen Vergleichen entscheide ich mich nun für die SDK oder den Münchener Verein.
Welcher Tarif / Versicherung ist zu empfehlen, m.E. gibt es bei beiden Vor- und Nachteile, ich kann mich nur nicht entscheiden.

SDK: S30, SE, A30, AE, B, Kur 790,(VT, PPB)
Münchener Verein: Bonus Care B 936, Bonus Care B 939, BET 725, Krankenhaustagegeld 795 (Pflegepflichtversicherung 416)

meine Einschätzung

SDK:
Vorteile: stationär über GoÄ, Zahn wird trotz Beihilfekürzung unbeschränkt zu 100% ergänzt, Psychotherapie ohne Begrenzung (aber nur med. notw.+genehmigungspflichtig), Vorsorge über Gesetzesniveau, Einzelzimmer gg. Aufpreis möglich.
Nachteil: Hilfs- und Heilmittelkatalog vorhanden(und hier nur 50% Leistung bei kl. Hilfsmitteln bzw. 75 % bei gr. Hilfsmitteln), kein Krankenhaustagegeld, geringe Leistung Kur, keine ambulante Kur.

Münchener Verein:
Vorteile: kein Hilfs-/Heilmittelkatalog (alles beihilfefähige wird erstattet), bessere Leistung Kur, Krankenhaustagegeld Psychotherapie zwar auf 50 Sitzungen begrenzt, aber ohne Genehmigung, ca. 20€ / Monat günstiger.
Nachteile: Zahn (nach den 50% regulärer Erstattung wird in der Beihilfeergänzung nur 20% der von der Beihilfe übernommenen 40% erstattet -> gerade bei Zahnersatz im Alter oder wenn die Beihilfe auf 70% steigt, kann es sehr teuer werden), Hausarztprinzip (könnte damit aber leben), junges Tarifwerk - Beitragsentwicklung evtl. fraglich?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte! Herzliche Grüße!

SDK oder Münchener Verein

Beatrice @, Birkenwerder, Dienstag, 15.02.2011, 17:39 (vor 5034 Tagen) @ Annette

Kann dir zum Münchener Verein nur sagen, dass sie einfach mal 2011 89,69 Euro mehr haben wollen, als 2010. Das entspricht in meinem Fall einer Beitragsanpassung, ohne Angabe von Gründen, um über 20 Prozent. Telefonische Aussage: das haben alle Kunden erhalten. Ich würde mir die letzten Beitragsanpassungen der Privaten anschauen und dann entscheiden.

SDK oder Münchener Verein

Gast Oliver, Dienstag, 15.02.2011, 19:31 (vor 5033 Tagen) @ Beatrice

häh?
Beim MünchenerVerein Beamtentarif BonusCareB gab es noch überhaupt keine Anpassungen in 2011...! Nur der BET wurde bei Männern und Kinder angepasst.
Jede PKV erhöht immer wieder ihre Beiträge, auch ohne großen Begründungen (brauchen die auch gar nicht, siehe Tarifwerk)

Du hast es meiner Meinung nach erkannt, MV hat Nachteil des Hausarztprinzips, ansonsten in Abstimmung mit der Beihilfe sehr gute Leistungen bei Hilfsmitteln, Psycho (50 Sitzungen), amb. Kur, Zahn, Brille (so lala) - mit BET und Einbettzimmer wird das eine runde Sache. Zur Beitragsstabilität kann man noch nichts sagen - das stimmt - hier sehe ich auch ein Risiko. Dennoch gibt es dieses Risiko auch bei allen Anderen. Und MV ist noch relativ günstig (also der jetzige Preis sollte kein ausschlaggebender Grund sein), MV hat also noch "Luft" für Erhöhungen und muss die Anderen erst mal einholen.

SDK oder Münchener Verein

Annette, Dienstag, 15.02.2011, 22:53 (vor 5033 Tagen) @ Gast Oliver

Ich glaube, die Erhöhung lag bei 0,94%, aber stimmt schon, man weiß nie, wie sich die Beiträge entwickeln.

Ich hätte beim MV einen Beitrag von immerhin 30€/Monat weniger im Vergleich zur SDK ... aber ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich da auf den Preis achten kann oder mir dann bedeutend schlechtere Leistung hole, die ich dann evtl. später wieder zahle (z.B.können im Zahnbereich dann hohe Kosten entstehen?).

Gibt es denn Erfahrungen mit dem Hausarztmodell, z.B. wenn Zweitmeinungen von einem weiteren Facharzt gewünscht sind?
Und gibt es Erfahrungen / Meinungen mit dem Hilfsmittelkatalog bzw. der Versicherung insgesamt der SDK?
Herzliche Grüße und Danke!

SDK oder Münchener Verein

Annette, Mittwoch, 16.02.2011, 17:59 (vor 5033 Tagen) @ Annette

... und noch eine Frage: wie wichtig ist die Erstattung im stat. Bereich über GOÄ?
Die Beihilfe leistet sonst ja wohl nur so:
Die Aufwendungen sind grundsätzlich nur bis zu dem in den Ge-bührenordnungen angegebenen Schwellenwert (1-facher bis 2,3-facher Steigerungssatz) beihilfefähig. In besonderen Fällen kann die Gebühr bis zum maximal 3,5-fachen Satz als beihilfefähig an-erkannt werden, wenn eine auf den Einzelfall bezogene Begrün-dung des Arztes vorliegt.
Danke + Grüße!

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