Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu (Gesetzliche Krankenkassen)

Fragesteller, Mittwoch, 26.01.2011, 19:23 (vor 5054 Tagen)

Kann das sein? Bin seit 3 Jahren Mitglied war aber kurzzeitig arbeitslos. Meine BKK vor Ort sagt jetzt, Ätsch, Bindefrist beginnt damit neu (18 Monate) und somit keine Kündigung möglich wie von mir gewünscht.

Wäre mal über Eure Gedanken und Euer Wissen dankbar.

Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu

Czauderna, Mittwoch, 26.01.2011, 19:47 (vor 5054 Tagen) @ Fragesteller

Hallo,
wenn eine eigene Mitgliedschaft bei einer Kasse auch nur für einen Tag unterbrochen war, beginnt mit Beginn der neuen Mitgliedschaft auch eine erneute Bindungsfrist - so kenne ich es - lass mich aber gerne "belehren" von den anderen Experten.
Gruss
Czauderna

Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu

RHW, Mittwoch, 26.01.2011, 20:44 (vor 5054 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

das sehe ich genauso. Ich würde das Datum auf der Abmeldung des Arbeitgebers mit dem Datum auf der Anmeldung der Arbeitsagentur vergleichen.

Manchmal wird von Arbeitgebern auch der "31." vergessen (z.B. Oktober). Dann sollte man für eine Korrektur durch den Arbeitgeber sorgen.

Gruß

Roland Wegner

Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu

Frank @, Mittwoch, 09.02.2011, 22:25 (vor 5040 Tagen) @ Fragesteller

Ja, das kann durchaus sein. Für den Fall, dass während der Dauer der Arbeitslosigkeit zum Beispiel eine - wenn auch nur kurzfristige - Versicherung im rahmen der familienversiherung des Ehegatten stattfand. Dazu gibt es seit 2009 neueste Rechtsprechung des BSG. Danach handelt es sich hierbei um sog. "Unterbrechungen", wonach "stillschweigend" ein neues Wahlrecht und damit eine neue Bindefrist ausgelöst wird. ich würde dies allerdings mal den Experten der neuen Krankenkasse vorlegen, die haben ja ein Interesse am neuen Mitglied und können das mal rechtlich prüfen!

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