Gesundheitsfragen PKV (Private Krankenversicherungen)

A.Nonym, Montag, 24.01.2011, 14:21 (vor 5052 Tagen)

Hallo zusammen,

ich werde (da ich demnächst in die PKV wechseln will) die nächsten Tage einen Antrag bei einer PKV stellen. Ich habe zwei Punkt zu den allgemeinen Gesundheitsfragen (diese sollte man ja so wahrheitsgemäß wie möglich beantworten), bei denen ich gerne eure Einschätzung hätte:

- Ich habe mich vor ca. 3 Jahren beim HNO-Arzt wegen Schnarchens untersuchen lassen. Dabei ist festgestellt worden, dass mein Schnarchen nicht gesundheitsgefährdend ist.

- Vor ca. 5 Jahren konnte/wollte ich auf Grund einer leichten Flugangst eine Ferienreise nicht antreten. Für die Reiserücktrittsversicherung habe ich mir eine Bestätigung/ein Attest bei einem Psychiater erstellen lassen. Ich habe mich damals beim Fliegen wirklich ein wenig unwohl gefühlt, dies hat sich jedoch mittlerweile verloren (sprich ich war deswegen nie in Behandlung bzw. bin seitdem mehrfach (>5 mal) ohne Probleme geflogen inkl. Lagnstrecke (Indien).

Zu meinen beiden Fragen:

1.) Denkt ihr, dass auf Grund der beiden Arztbesuche irgendwelche Risikozuschläge fällig werden? Insbesondere der zweite Punkt bereitet mir derzeit Bauchschmerzen.

2.) Ich werde die beiden Punkte auf jeden Fall im Antrag angeben, um kein Risiko einer vorvertraglichen Anzeigpflichtverletzung einzugehen. Dies sehe ich doch richtig, oder? (soll heißen lieber nichts verschweigen).

Vielen Dank für eure Einschätzung. Bin derzeit extrem unsicher bzgl. dieser beiden Punkte.

Vielen Dank im Voraus.
GRüße

Gesundheitsfragen PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 24.01.2011, 16:23 (vor 5052 Tagen) @ A.Nonym

In den Anträgen fragen fast alle Gesellschaften nach ambulanten Behandlungen sowie Krankheiten, sonstigen Gesundheitsstörungen und! Beschwerden innerhalb der meist letzten fünf Jahre. Wie Du vorgehen willst ist richtig, denn die Gesellschaft könnte im Leistungsfall und falls Du nicht mit offenen Karten gespielt hast, hier eine Schlafapnoe und da auch gern ein sonstige psychogene Störung annehmen. Sinnvoll ist am besten gleich ein aktuelles Attest der behandelnden Ärzte von seinerzeit einzureichen, in denen die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit seit dann und dann festgestellt wird, so es so ist. Die entsprechenden Attestformulare plus der Anträge zur Voransicht auf Nachfrage von joachimroehl@web.de

Gesundheitsfragen PKV

RHW, Montag, 24.01.2011, 18:55 (vor 5052 Tagen) @ A.Nonym

Hallo,

vielleicht ist dieser Link hilfreich.

Stiftung Warentest: PKV-Antragsformulare

Einen Arzt zu finden, der einem bescheinigt, dass man seit dem Tag X beschwerdefrei ist, wird schwierig werden. Der Arzt könnte höchstens bescheinigen, dass man seit dem Tag X bei ihm nicht mehr in Behandlung war.

Durch das Schnarchen kann u.U. das Risiko einer OP steigen. Das Schlafapnoe-Gerät ist relativ teuer. Man sollte klären, ob solche Hilfsmittel im PKV-Tarif enthalten sind (oder aufgrund bereits bestehenmder Erkrankung generell ausgeschlossen sind).
Zum Vergleich:

GKV-Hilfsmittelkatalog

Beim Attest des Psychiaters kommt es m.E. sehr darauf an, was genau im Attest steht und was der Arzt in seinen Unterlagen vermerkt hat.

Die Entscheidung für eine PKV ist sehr oft eine lebenslange Entscheidung. Daher sollte man mögliche Veränderungen im Leben mit in die Entscheidung einbeziehen:

- Nachwuchs, Elternzeit, nicht berufstätiger Ehegatte (GKV-Beiträge berechnen sich ggf. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten), Scheidung, Todesfall

- Kurzarbeit, Insolvenz, Altersrente, Frührente

Bei all diesen Ereignissen besteht keine besondere Rückkehrmöglichkeit.

In den PKV-Versicherungsbedingungen sollte man sich besonders mit 2 Punkten beschäftigen:

- Erstattung nur für anerkannte Behandlungsmethoden

- Erstattung nur für notwendige Behandlungen. Die Prüfung erfolgt durch die Versicherung in der Regel erst nach der Behandlung (wenn der Leistungserbringer bereits einen Vergütungsanspruch hat)

Quelle:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen

Vielleicht interessant:

10 Irrtümer über die PKV

GKV - PKV

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Gesundheitsfragen PKV

Daniela, Montag, 07.02.2011, 20:27 (vor 5038 Tagen) @ A.Nonym

Hallo,

bei vielen Gesellschaften werden nur die letzten 3 Jahre nach ambulanten Untersuchungen und die letzten 10 Jahre nach stationären Behandlungen gefragt. Fällt deine Behandlung in diesem Zeitraum musst du diese angeben.
Verschwiegene Diagnosen können zu Nachzahlungen führen - auch über Jahre hinweg!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum