Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos (Gesetzliche Krankenkassen)

lasgaard, Freitag, 04.02.2011, 21:13 (vor 5052 Tagen)

Hallo!
Als Beamter bin ich in der PKV. Meine Frau GKV (incl. 2 Kinder familienversichert).
Frau nun arbeitslos, leider nur 400,00-Euro-Job bekommen.
Nun wird die Hälfte meines Brutto als Beitragsbemessung in der GKV zugrunde gelegt.
Was passiert nun mit den 300,00 Euro meiner Frau?
Fallen die unter den Tisch, da keine "Brutto"-Einnahmen, werden die in voller Höhe meinem hälftigen Einkommen zugeschlagen oder nur zur Hälfte (genau wie mein Einkommen auch nur zur Hälfte berücksichtigt wird?
Zusatzfrage: Sind Zinseinnahmen meiner Frau auch dann mit anzugeben, wenn unter Freistellungsgrenze?
Danke für Antwort u. schönes WE!

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

Czauderna, Samstag, 05.02.2011, 12:29 (vor 5051 Tagen) @ lasgaard

Hallo,
die 300,00 € werden für die Krankenversicherung nicht angerechnet, da der Arbeitgeber dafür schon die Pauschale für die KV. bezahlt.
Für die PV. werden die 300,00 € mit 50% herangezogen.
Zinseinnahmen werden über 51,00 € (Jahresbetrag) angerechnet.
Der Steuerfreibetrag gilt nicht für die Berechnung der Beitragspflicht.
Gruss
Czauderna

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

MissX, Sonntag, 06.02.2011, 11:17 (vor 5050 Tagen) @ Czauderna

das ist nicht ganz korrekt oder du hast die Frage nicht verstanden

natürlich werden alle Einnahmen der Frau herangezogen, doch wenn das Einkommens des Mannes über der Bemessungsgrenze von knapp 3712,50 EUR liegt, ist hier eh nur die halbe Bemesungsgrenze von 1856 EUR für die Beitragsbemessung heranzuziehen, da ist es dann völlig egal ob die Frau 400 EUR oder 1000 EUR Bruttoeinnahmen hat.

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

lasggard, Sonntag, 06.02.2011, 11:50 (vor 5050 Tagen) @ MissX

Danke f. d. Antworten!
Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Mann Beamter mtl. ca. brutto 2.800,00 Euro.
Davon werden 2 Kinderfreibeträge von je ca. 500,00 Euro abgezogen. Macht dann 1.800,00 Euro. Davon 1/2 wird als Einkommen der Frau als Berechnungsgrundlage angenommen. Also ca. 15 % von 900,00 Euro GKV-Beitrag plus Pfl.Vers.; soweit alles klar für mich. Nun treten jedoch die ca. 300,00 Euro aus dem Minijob meiner Frau "auf den Plan". Wäre ja prima, wie ich die erste Antwort so verstanden habe, dass sich das anzusetzende Einkommen Einkommen meiner Frau (900,00 Euro) dann hinsichtlich der GKV nicht erhöhen würde. Schade wäre es, wenn auf die anzusetzendes 900,00 Euro meiner Frau noch die 300,00 Euro hinsichtlich des GKV-Beitrages heranzuziehen wären. Demnach 15 % von 1.200,00 Euro:-(
Danke!

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

Czauderna, Sonntag, 06.02.2011, 19:11 (vor 5050 Tagen) @ MissX

Hallo Miss X,
und nun ?
Gruss
Czauderna

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

MissX, Montag, 07.02.2011, 17:52 (vor 5049 Tagen) @ Czauderna

und nun ....????!!!!

von den 300 werden auch 50% zur Berechnung herangezogen ...

also Bemssungsgrundlage der Beiträge ist in dem Fall 1050 EUR.

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

Czauderna, Montag, 07.02.2011, 19:58 (vor 5049 Tagen) @ MissX

Hallo,
tut mir leid, aber das ist meiner Meinung nach falsch.
Die 300,00 zählen zwar zum Gesamteinkommen , fallen aber bei der Beitragsfestsetzung unter den Tisch, denn für Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung werden bereits Krankenversicherungsbeiträge über die Pauschalzahlung durch den Arbeitgeber bezahlt. Damit würden diese 300,00 € doppelt mit Krankenversicherungsbeitrag belegt. Lediglich bei der Pflegeversicherung stimme ich dir zu.
Aber das habe ich mit meiner Frage "und nun?" nicht gemeint, sondern deinen dezenten Hinweis, dass ich die Frage nicht richtig gelesen hätte.
Gruss
Czauderna

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MissX, Montag, 07.02.2011, 20:23 (vor 5049 Tagen) @ Czauderna

Also die Mini-Job-Beiträge zahlt nur der Arbeitgeber und das hat nichts mit der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen des frewillig Versicherten zu tun.

Also jeder freiwillig Versicherte zahlt darauf nochmals KV-Beiträge egal ob Selbstständiger, Hausfrau freiwill. Rentner etc.oder findest du hier Link etwa etwas anderes und das gilt für alle Krankenkassen also auch für deine DAK und als Berater vor Ort solltest du das wissen.

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

MissX, Montag, 07.02.2011, 20:33 (vor 5049 Tagen) @ MissX

Sorry da habe ich zu früh aufgehört mit lesen :-(

okay sie bleiben außen vor ... man sollte lieber nix sagen wenn es nicht mehr sei Hauptaufgabengebiet ist :-( :-(

Tschuldigung.

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

Czauderna, Montag, 07.02.2011, 20:56 (vor 5049 Tagen) @ MissX

Hallo Mixx X.,
schon okay, ist mir auch schon passiert, dass ich, sagen wir mal, eine nicht ganz richtige Antwort gegeben habe und dann von den "Mitstreitern" im Forum korrigiert wurde. Ich bin dann auch nicht böse darüber, denn es soll ja für den Fragesteller richtig rüberkommen. Wenn wir uns gegenseitig helfen, dann kann es nur zum Vorteil für das Forum sein.
Einen schönen Abend noch für Dich.
Gruss
Czauderna

Mann PKV / Frau GKV u. arbeitslos

lasgaard, Dienstag, 08.02.2011, 07:07 (vor 5048 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Antworten.
Ihr habt uns sehr geholfen.
Schönen Gruß!

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