KRANKENVERSICHERUNG EHEFRAU (Krankenkassenrecht)

mosi1950, Sonntag, 06.02.2011, 17:55 (vor 5037 Tagen)

bin 61jahre beamter in ruhestand durch einen dienstunfall.erhalte 70% beihilfe land-thüringen.meine ehefrau 58 jahre ist 2006 an brustkrebs erkrankt,hat bis jan.2010,eine eu-rente erhalten.sie erhält noch bis juli 2011 ALG 1.Meine frau ist in der GKV (IKK. )Da sie bis juli 2011 auch auf grund gesundheitlicher probleme sicherlich keine arbeit bekommt,muss sie ja weiterhin kranken versichert sein.Ich habe meine pkv angeschrieben,und erhielt den telefonischen hinweis das meine ehefrau erst ab 2014 in meine pkv versichert werden kann.Meine frau hat 60%schwerbeschädigung. weiterhin haben wir vor 4monaten klage beim sozialgericht eingereicht,da die eu-rente nicht weiter verlängert wurde.wenn ich meine frau freiwillig kranken versichere,was muss ich beachten .Sie hat erst im sept.2010 von der kkh zur ikk gewechselt.

KRANKENVERSICHERUNG EHEFRAU

Czauderna, Sonntag, 06.02.2011, 19:09 (vor 5037 Tagen) @ mosi1950

Hallo,
ich würde vor einer freiwilligen Weiterversicherung die Kasse zunächst befragen, ob die Tatsache, dass gegen die Beendigung der Rente Klage erhoben wurde nicht als Rentenantragstellerstatus zu werten ist und demzufolge ein Versicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt. Ich meine, dem wäre so.
Gruss
Czauderna

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