Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

NorNeu @, Mittwoch, 15.10.2008, 08:16 (vor 5887 Tagen)

Hallo,

vor wenigen Tagen ist das Thema Krankenversicherungspflicht erstmals in meinem Gehirn angekommen und beim Lesen der Forumsbeiträge sind einige der Implikationen dieser Versicherungspflicht klar geworden. Doch alles ist noch etwas nebulös und unklar bleibt, wie alles auf mich passt. Daher möchte ich gern meinen Fall schildern, um Rat und Klarheit aus dem Forum zu bekommen.

Ich bin

selbständig,
häufig im Ausland arbeitend,
seit etwa 10 Jahren nicht krankenversichert,
gesund,
nehme seit etwa 20 Jahren nur die Zahnärzte hin und wieder privat im Ausland in Anspruch,
60 Jahre alt,
habe vor, in 3 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen,
bin in Deutschland gemeldet,
will keine Krankenversicherung,
will keine nachträglichen und rückwirkenden Beitragszahlungen, keine Strafen wegen Nichtbefolgens der gesetzlichen Regelungen, die ich gar nicht genau kenne.

Diese Versicherungspflicht ist wirklich Neuland für mich. Worauf soll ich achten? Was kann ich tun?

NorNeu

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Mittwoch, 15.10.2008, 12:01 (vor 5887 Tagen) @ NorNeu

Es gibt zwei Szenarien:
Wenn vor der Nichtversicherung eine private Krankenversicherung bestand, so greift die Versicherungspflicht ab 01.01.2009. Also in diesem Fall gibt es keine Nachzahlungen, aber Sie müssen sich wieder privat versichern (z.B. im Basistarif oder wenn vom Alter und Gesundheitszustand her noch sinnvoll in einem Normaltarif).

Wenn jedoch ver dem Zeitraum der Nichtversicherung zuletzt eine gesetzliche Krankenversicherung bestand, droht es teuer zu werden.
Die Nachzahlungen für Selbständige seit dem Beginn der Versicherungspflicht am 01.04.2007 können für die 18 Monate 5000-10000 EUR betragen. Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie sich bei Ihrer alten Krankenkasse melden.
Vielleicht ist eine Flucht in die PKV oder eine Versicherung im Ausland eine Option, diese Nachzahlungen zu vermeiden - sicher ist das nicht.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

NorNeu @, Donnerstag, 16.10.2008, 10:14 (vor 5886 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank, Bodi.
Gottseidank war ich zuletzt privat krankenversichert. Für mich bietet sich jetzt als Option die Verlegung meines ständigen Wohnsitzes ins Ausland an. Es bleibt eine Frage: Kann ich mit Zweitwohnsitz (zur Untermiete) in Deutschland angemeldet bleiben? Oder wäre dies ein ausreichender Grund, um mich dennoch der Versicherungspflicht auszusetzen?

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Donnerstag, 16.10.2008, 17:35 (vor 5886 Tagen) @ NorNeu

Einen Zweitwohnsitz in Deutschland mit Erstwohnsitz im Ausland gibt es formal nicht. Also bestehen nur die Alternativen,

- sich entweder komplett abzumelden

- oder sich nicht abzumelden, das heisst, dass dann formal immer noch ein Erstwohnsitz in Deutschland mit Krankenversicherungspflicht besteht.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

NorNeu @, Donnerstag, 16.10.2008, 18:21 (vor 5886 Tagen) @ Bodi

Dankeschön!

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 11.11.2008, 11:52 (vor 5860 Tagen) @ NorNeu

Da mehrere Anfragen kamen, steige ich nochmal ins Thema einfach an diesem konkreten Strang ein. Das aktuell geltende SGBV wird durch das sogenannte Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) mit einigen Änderungen erweitert und somit gilt ab dem 01.01.2009 eine allgemeine Versicherungspflicht. http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/.
Die Frage bleibt aber warum individuell auch immer bei vielen, wie man eventuell dieser Versicherungspflicht entrinnen kann? Die Antwort findet man etwas versteckt auf Seite 40 im GKV-WSG -> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf , denn der alte §190 wird u.a. um folgenden Zusatz erweitert:

„(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches sind.“

Anm. die einfache Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wird also nicht hinreichend sein, denn man muß der eines Tages anfragenden Krankenkasse glaubhaft nachweisen, daß Wohnsitz (Wohnung bzw. Mitwohnmöglichkeit) und oder viel prekärer ein gewöhnlicher Aufenthalt (überwiegende physische Anwesenheit=Lebensmittelpunkt) nicht gegeben sind. Verfeinerungen werden erfolgen durch gezielt Abfragen des Aufenthaltes der Restfamilie, des möglichen Arbeitsplatzes etc. Im deutschen Steuerrecht dagegen ist dies mit der 183tägigen Aufenthaltsfrist und daraus resultierender Steuerpflicht eindeutig geklärt. Im Sozialrecht aber verschwommen bis nicht deffiniert und somit viel Interpretationsraum vorhanden, der auch noch durch Unwissen weiter gespeist wird. Selbst bei den Privaten führte der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" oft zu Verwirrungen, die zum Teil gerichtlich überprüpft werden mußten, so bei Leistungsabrechnungen bei längeren Aufenthalten im Ausland, aber dies ist ein anderes Thema.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Hanke12 @, Montag, 24.11.2008, 22:40 (vor 5846 Tagen) @ Bodi

Hallo,

hab auch einige Fragen, wenn man mir auch antworten würde, wäre ich sehr dankbar.

bin selbständig, aber das Unternehmen in Deutschland angemeldet, ob es wichtig ist?
Wohnort: ab 2008 in Ausland, auch richtig wohnhaft.
zuletzt war GKV versichert.

mehrere Jahren habe ich keine Krankenkasse, gesund, bis jetzt keine Arztbesuche

Muss ich mich trotzdem in Deutschland diese Pflicht versichern? Droht diese Nachzahlungen?

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 25.11.2008, 10:16 (vor 5846 Tagen) @ Hanke12

„(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches sind.“

Nein, gemäß Gesetz würdest Du aus der Versicherungspflicht heraus fallen. Erst mit der Wohnsitznahme und der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in die BRD würde die Pflicht greifen. Aber die Frage bleibt, was Du eigentlich möchtest - zeitweilig oder bis zum St. Nimmerleinstag keine KV in der Bundesrepublik bezahlen? Wenn ja, dann kaufe Dir eine ausländische private KV, die bitte beachten wie die unten angeführte auch einen Ausländer im Ausland versichert.
Preisbeispiel: männlich 54 Jahre, 500.000$ Deckung pro Versicherungsjahr und rein stationär kosten z.B. bei der englischen http://www.healthcareinternational.com/fastquote-international-medical-insurance.php im Jahr 887.65€. Das bestellst Du online und in zwei Wochen kommt aus London Deine Police. Fragen? e-mail

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

HCI @, Mittwoch, 26.11.2008, 11:24 (vor 5845 Tagen) @ Joachim Röhl

http://healthcareinternational.com/hci/fastquoteMedical/quoteMedicalIndex.php?lang=de

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

vito1978 @, Montag, 15.12.2008, 15:35 (vor 5826 Tagen) @ Bodi

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse.

Meine Situation war folgende:

01.01.07-31.08.07 arbeitslos und daher ges. krankenversichert über Arbeitsamt
ab dem 01.09.07 habe ich versucht mich mit einem Kollegen(jetzt Ex-Kollege) selbständig zu machen.Ich bekam vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss für 9 Monate. Daher habe ich mich privat versichern wollen zum 1.9.07. Die PKV hat aber fast 4 Monate gebraucht um mir die Police zuzusenden. Einen Tag vor Erhalt der Police wurden mir 5 Monatsbeiträge abgebucht. Die Police kam und sie war falsch ausgestellt. Also habe ich daraufhin die PKV widerrufen. Die Bearbeitung des Widerrufes und die Rückerstattung meiner Beiträge dauerte auch noch ca. 1 Monat. Es war also fast März 08 und ich war nun nicht versichert. Im Job hatte ich bisher nur inverstiert und noch keinen Cent verdient und lebte nur vom Gründungszuschuss des Arbeitsamtes. Ich bekam die mündliche Zusage von meinem jetzigen Chef im April das er mich zum 1.8.2008 fest einstellen könne und daher habe ich mich dann auch nicht mehr um eine PKV gekümmert und war deshalb vom 01.09.2007 bis 31.07.2008 nicht versichert, obwohl ich es ja mit der PKV versucht hatte.
Da ich nun wieder Angestellter bin, bin ich natürlich zu meiner alten krankenkasse und die fordern nun Beiträge vom 01.09.2007-31.07.2008.
Ist dies rechtens? Ich meine ich habe mich ja versichern wollen und muss jetzt nachzahlen und für den Fehler der PKV büßen???
Wenn ich nun an einer Zahlung nicht vorbeikomme, frage ich mich, was ich zahlen muss, da ich überhaupt nichts verdient habe. Gibt es dann einen Mindestbeitrag für Bezieher des Gründungszuschusses??

Um Info wäre ich sehr dankbar.

Gruss
vito1978

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Czauderna, Montag, 15.12.2008, 16:41 (vor 5826 Tagen) @ vito1978

Hallo,
ja, die Forderung der GKV-Kasse besteht zu Recht.
Sie hätten, nachdem sich das mit der PKV zerschlagen hatte
sofort wieder mit Ihrer alten Kasse in Verbindung setzen müssen -
dass Sie das nicht wussten ist leider rechtlich gesehen kein Argument, auch dass in Ihrem Falle der Fehler offenbar bei der PKV
liegt auch nicht.
Ja, für Empfänger vom Gründungszuschuss gibt es eine gesonderte
Bemessungsgrenze (bei. ca. 1220,00 € mtl.).
Gruss
Czauderna

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Dienstag, 16.12.2008, 13:05 (vor 5825 Tagen) @ Czauderna

Das sehe ich anders. Auch wer den PKV-Vertrag nach dessen Beginn widerruft, gilt als zuletzt privat versichert. Folge: Keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr.13 SGB 5 und keine nachzuzahlenden Beiträge.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

vito1978 @, Dienstag, 16.12.2008, 15:37 (vor 5825 Tagen) @ Bodi

hallo,

also erstmal danke für beide antworten......aber ihr könnt euch jetzt beide sicherlich denken, dass ich verwirrt bin.....was denn nun???und wo kann ich da mehr auskunft bekommen??? beim sozialministerium oder irgendwelchen verbraucherschützern???
will das so schnell wie möglich klären, da ich am sonntag erstmal nach italien fliege.

gruss
vito

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Mittwoch, 17.12.2008, 07:56 (vor 5824 Tagen) @ vito1978

Hier im Forum wurde einmal eine eindeutige Aussage einer GKV gepostet. Diese besagt, dass eine Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr.13 SGB 5 bei rückwirkender Aufhebung eines PKV-Vertrages oder bei Widerruf des Vertrages nach dessen Beginn ausscheidet.

Ob alle Kassen das genauso sehen oder ob die falsch ausgestellte und von daher möglicherweise von vornherein ungültige PKV-Police eine Rolle spielt, sei dahingestellt.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

name, Mittwoch, 17.12.2008, 08:06 (vor 5824 Tagen) @ Bodi

Versicherungspflicht ab 1.9.07 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV !

ohne wenn und aber.

Betrachtet man den 1.9.07 waren Sie zuletzt (also am 31.8.07) gesetzlich krankenversichert und haben am 1.9.07 keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z.B. PKV).

Somit sind Sie für die Zeit ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig.

Auf die Umstände, die zu dieser Nichtversicherung führen, kann keine Rücksicht genommen werden.

Mich fragt als Angestellter auch keiner, ob ich mich versichern möchte oder nicht. Es ist eine Pflichtversicherung - wer die Voraussetzungen erfüllt, ist drin. Leider.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Czauderna, Mittwoch, 17.12.2008, 13:02 (vor 5824 Tagen) @ Bodi

Hallo,
ich habe das nicht so gelesen - das er den Vertrag widerrufen hat sondern das ihn die PKV nicht genommen hat - ansonsten gebe ich Ihnen da natürlich recht.
Gruss
Czauderna

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

vito1978 @, Mittwoch, 17.12.2008, 14:11 (vor 5824 Tagen) @ Czauderna

Hallo Leute,

also nun habe ich beim Sozialministerium direkt angerufen und meine Lage geschildert.

Man sagte mir, dass ich nun doch verpflichtet bin die Beiträge nachzuzahlen.

Da ich die Beiträge rückerstattet von der PKV bekommen habe und somit der Vertrag rückwirkend aufgehoben wurde, war ich zuletzt gesetzlich versichert. Das bedeutet, versicherungspflichtig.
Nun muss ich also 11 Monatsbeiträge nachzahlen.
Da ich nur vom Gründungszuschuss lebte( 1206,60 Euro p.M.) muss ich den Mindestbeitrag bezahlen von 200 Euro p.M.

Ärgerlich!!!!!

Gruss
Vito

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Donnerstag, 18.12.2008, 08:34 (vor 5823 Tagen) @ vito1978

@Czauderna: Habe ich Ihren letzten Beitrag so richtig Verstanden, dass auch nach Ihrer Auffassung im Falle eines Widerrufs keine Versicherungsgspflicht nach § 5(1) Nr.13 SGB V eintritt?

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Czauderna, Donnerstag, 18.12.2008, 11:09 (vor 5823 Tagen) @ Bodi

Hallo,
der Fragesteller hat ja offensichtlich vom Ministerium eine passende Antwort erhalten - also Versicherungspflicht .
Ich bin auch der Meinung das zu keinem Zeitpunkt eine PKV-Versicherung bestanden hat, ergo war die GKV die letzte
Versicherung und deshalb auch folgerichtig die Pflichtversicherung
und die Nachforderung.
Bei meiner Antwort an Sie bin ich davon ausgegangen das die PKV
den Vertrag rückwirkend storniert hat.
Aber wenn ich mir das Ganze jetzt noch einmal durch den Kopf gehen lassen - eine andere Variante wäre in diesem Falle nicht möglich gewesen.
Gruss
Czauderna

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Donnerstag, 18.12.2008, 12:02 (vor 5823 Tagen) @ Czauderna

Die Kenntnisse eines Sozialministerium-Mitarbeiters in so einer Detailfrage möchte ich einmal in Zweifel ziehen. Der wird sich im Zweifel nur der GKV-Aussage anschließen:

Ich habe bei einer großen GKV angefragt, hier die Reaktion:
"Der Rücktritt von einem Versicherungsvertrag setzt voraus, dass dieser zunächst rechtswirksam zustande gekommen ist mit der Folge,
dass zuletzt nicht eine gesetzliche Versicherung bestand. Auch für diesen Personenkreis ist ab 1.7.2007 die private Krankenversicherung nach § 315 SGB V n.F. zuständig."

Also von mir eine ganz klare Empfehlung an den Threadersteller, die Nachzahlungsaufforderung nicht zu akzeptieren.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

name, Montag, 22.12.2008, 07:22 (vor 5819 Tagen) @ Bodi

@Bodi:

haben die dafür auch ne rechtliche Grundlage genannt?

Meiner Meinung nach ist es völlig Wurscht, warum letztendlich keine PKV bestand. Entscheidend wären doch die Verhältnisse am Stichtag ohne Absicherung im Krankheitsfall. Und da lag zuletzt eine gesetzl. KV vor.

Mich würde hier die rechtliche Argumentation interessieren, warum man Personen, die vom PKV-Vertrag zurücktreten von der GKV im Rahen § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausschließen möchte und ausschließen kann.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Montag, 22.12.2008, 09:41 (vor 5819 Tagen) @ name

Eine tiefergehende rechtliche Betrachtung wurde nicht durchgeführt.

Jedoch wie gesagt, der PKV-Vertrag war zunächst wirksam. Und in der Zeit bis zum Widerruf hätte die PKV im Krankheitsfall einspringen müssen - eine wie ich finde nachvollziehbare Argumentation.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

vito1978, Montag, 29.12.2008, 17:25 (vor 5812 Tagen) @ Bodi

hallo,

ich habe meinen fall dem verbraucherschutz geschildert.

dieser antwortete mir per email........ein widerruf innerhalb der widerrufsfrist der pkv macht den vertrag rueckwirkend unwirksam und daher besteht die forderung der gkv zurecht.
haette ich die pkv nach der widerrufsfrist, denn ab da ist der vertrag der pkv erst wirksam, widerrufen, waere es einer kuendigung gleichgestellt und dann waere ich befreit gewesen.

kurz um....ich muss zahlen!!!!

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Bodi, Dienstag, 30.12.2008, 12:06 (vor 5811 Tagen) @ vito1978

Welcher Hobbyjurist hat sich da in den Verbraucherschutz eingeschlichen?
Ein PKV-Vertrag ist vom ersten Tag an wirksam, nicht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag logischerweise nicht mehr widerrufbar.

Es ist deutlich geworden, dass es zwei verschiedene Auffassungen gibt - nun gilt es, das Beste daraus zu machen!

Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen

Torsten Janke @, Dienstag, 31.03.2009, 11:48 (vor 5720 Tagen) @ Bodi

Hallo,

Ich bin in Deutschland bei einer Privaten krankenversichert. Am 30.12.2008 habe ich in Hong Kong geheiratet, lebe dort und wohne. Eine Aufenthaltsgenehmigung und ein ID habe ich selbstverständlich.

In Hong Kong will ich jetzt auch eine Krankenversicherung abschliessen. Kann ich die Private in Deutschland kündigen oder stilllegen?

Ein Gewerbe habe ich auch noch in Deutschland angemeldet. Ich muss mich doch nicht in Deutschland abmelden, um eine Krankenversicherung zu kündigen?

Re: Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 01.04.2009, 04:36 (vor 5719 Tagen) @ Torsten Janke

Ja kannst Du. Besser aber Du "frierst" Deine deutsche PKV für einen Anwartschaftspreis von knapp 20-25% der laufenden Prämie ein, denn man weiß ja nie, ob Hongkong ewig währt...
Und willst Du zunächst erstmal preiswert die kommenden 3 Jahre absichern, bietet die DKV AG für 38,30 Euro im Tarif AVL die weltweite Auslandsreisekrankenversicherung plus jeweils 90tägiger Deckung bei Besuchsaufenthalten in Deutschland an.

Fragen? e-mail

Re: Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen

Kanadier, Freitag, 31.07.2009, 00:21 (vor 5598 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

für mich steht bald der Umzug nach Kanada (zum Studium, wahrscheinlich auch länger) an.
Ich bin als Arbeitnehmer in der gesetzl. KV (TKK) in der BRD versichert, mein Arbeitsverhältnis endet bald. Ich behalte meinen Wohnsitz in der BRD. Da ich den Wohnsitz in der BRD behalte, bin ich nach Aussage der TKK verpflichtet eine Anwartschaftversicherung abzuschließen. Falls ich diese nicht abschließe, müsse ich nach Rückkehr in die BRD die Beiträge für die Anwartschaftversicherung nachzahlen.

Ist diese Aussage richtig ?

Vielen Dank & Grüße

Re: Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen

GKVler, Samstag, 01.08.2009, 15:35 (vor 5597 Tagen) @ Kanadier

kann ich leider auf Anhieb nicht beantworten....ich würde eher sagen, dass der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich ist. Und nach meiner Kenntnis bezieht sich die Versicherungspflicht nicht auf die Anwartschaftsversicherung - aber wie gesagt: genau sagen kann ich"s im Moment leider nicht.

aber trotzdem ein Tip: lass dir diese Aussage schriftlich geben mit Angaben der Rechtsgrundlage. dazu ist die TK verpflichtet.

Gruß GKVler

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Mike @, Mittwoch, 19.05.2010, 19:43 (vor 5305 Tagen) @ NorNeu

Ich bin privat versichert und habe eine Ausländerin geheiratet. Schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland habe ich einen PKV-Antrag für sie gestellt, da ich sie nicht gesetzlich versichern kann. Die PKV verlangt eine Gesundheitsprüfung. Wegen zwischenzeitlicher Krankheit hat sich die Prüfung mehrere Monate verschoben. Jetzt nachdem die Versicherung o.k gibt bekomme ich die Info, eine "Strafe" zahlen zu müssen. Ich habe für meine Frau eine Incomming Reise-Versicherung abgeschlossen, die eigentlich die wichtigsten Krankheitsfälle abdeckt. Ich begreife nicht warum ich jetzt "Strafe" zahlen soll, obwohl ich eine gültige Versicherung hatte. Ich bitte um Hinweise.....

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 20.05.2010, 06:23 (vor 5305 Tagen) @ Mike

Deine Frau stammt aus einem Land, für das http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html Punkt (11) zutrifft und höchstwahrscheinlich hat sie auch schon eine über zwölf Monate geltende Niederlassungserlaubnis in ihrem Pass kleben? Somit war die Visaversicherung (incoming) zur Kostensicherung ab Einreise für 1€ pro Tag vernünftig. Der unbefristete Vertrag bei einer PKV selbst beginnt dann rückwirkend ab Einreisetag gemäß greifender Pflicht zur Versicherung, insofern oben zitierter Punkt erfüllt ist.

Strafzahlungen nach http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html sind dennoch relativ unbedeutend im Vergleich zu einem privatversicherten Deutschen, der seine ausländische Ehepartnerin z.B. wegen Vorerkrankungen im teuren Basistarif für 570€ plus PVN zwangsweise versichern muß. Falls möglich wäre dann eine Beschäftigung ab 400,01€ anzuraten, um die kompletten Sozialabgaben auf 127€ in der GKV zu senken. Träfe für Dich ebenso zu, wenn ihr aktueller regulärer Zahlbetrag zu hoch erscheint, denn in der PKV müßte eine Frau 21 Jahre sein, um solch einen Traumbeitrag noch zu unterbieten. Fragen? ePost

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Hans Dampf @, Berlin, Donnerstag, 11.11.2010, 20:52 (vor 5129 Tagen) @ Joachim Röhl

Also wenn ich dies alles so lese!? Dann wird mir als gelernter BRDDR Bürger (Bürger ist immer der Idiot, welche ohne Erlaubnis gefragt worden zu sein, für den sogenannten Staat, bürgen soll, wenn´s schiefgeht) Da lese ich, sinngemäß, niemand kann, seit demx.x.2007 ohne Krankenversicherung im Verwaltungsgebiet der BRD leben. Also, daß kann so nicht stimmen. Als ich im Jahre 2003, nur knapp der ärztlichen Kunst entronnen., mich aus dem Krankenhaus entlies, versehen mit einer akuten Sepsis, einer chronischen Schwermetallvergiftung und diese mit alle nur denkbaren Komplikationen, Krebs und beginnende Diabetes. Da beschloß ich mich ab sofort um meine Gesundheit, selbst zu kümmern. Ich ging akribisch vor. Zuerst bchäftigte ich mich in einschlägiger Fachliteratur auf dem Gebiet der Biologie, dann Erfahrungsheilkunde, da ich schnell merkte, welch ein Glück mir beschieden war noch einmal aus den Fängen der Giftmischerfraktion entronnen zu sein. Es folgte Zellbiologie, Toxikologie und Biophysik. Ich begann mich selbst zu heilen. Heute ist mein Wissen so immens, daß mir nie im Traum einfallen würde mich in die Hände eines blasierten Schulmediziners zu begeben. Ich habe sehr viel Geld in meine Gesundheit investiert. Nicht gegen die Handwerker, die Nachfahren der Bader. Die haben tatsächlich in einigen Bereichen Fortschritte gemacht und es gibt sehr talentierte Handwerker, wie in jeder Zunft. Nur geht man der Forschung nach den Ursachen von Krankheiten, mit absolutem Widerwille aus dem Weg. Nun, seit meiner selbst getätigten Entlassung aus dem UKB – bin ich nicht mehr Krankenversichert. Heute rückblickend muß ich sagen, die Zeit. Der Ort, die Situation war notwendig, um mich aufzuwecken, mein Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Das System droht mir also wenn ich keinen Tribut entrichte mich zu strafen! Ja wie denn? Wird mir das Lebensrecht entzogen?. Was da so humanitär aufgebretzelt daher kommt, sich Gesundheitsreform nennt, ist die Lizenz einen Pharma – Polt- und Medizinermafia im Einklang mit der allgegenwärtigen Beamtem und Verwaltungskrake, die Menschen auszuplündern und ihre Leiden zu verlängern, von Heilen kann keine Rede sein. Man will mich also bestrafen: Wie soll daß gehen? Jeglicher Besitz, wie Immobilien, teure Autos usw. den ich habe ist auf andere Menschen übertragen. Bankkonten in der BRD – na aber seit Schopper Wolfgang sein Unwesen treibt – alles raus nach Schwiz und weiter nach Übersee. Alles was ich verdiene geht zeitnah weg aus diesem unfreien Stück Erde. Was also will man mir antun? Na ...bin gespannt auf ihre Expertenvorschläge.

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.11.2010, 22:37 (vor 5129 Tagen) @ Hans Dampf

Wer das SGB V §5 (1) Punkt 13 aufmerksam liest, wird über den Begriff der "anderweitigen Absicherung" stolpern. Kreativ und provokant ganz im Sinne von Luther und Schiller legen ihn viele tausende Bürger mittlerweile zum Argwohn von Behörden, Krankenversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen aus. Bei der Wittenbergern zahlt man generell 20% weniger, als seiner letzten PKV/GKV und muß wie auch bei Artabana eine ganze Menge Verantwortung für seine Gesundheit tragen. Informationen gibts, entscheiden mußt Du selbst.

Fragen? joachimroehl@web.de

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Hans Dampf @, Freitag, 12.11.2010, 20:20 (vor 5128 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke Herr Röhl, so sollte es sein. Selbstverantwortlich - der Gemeinschaft dienend im Geiste von Luther und Schiller, bin beindruckt. Sie sind mir schon ein kecker Ketzer :) Das liegt aber sehr sehr weit vom PC Trail. Best Regards H.D

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Hans Dampf @, Berlin, Samstag, 05.02.2011, 14:56 (vor 5044 Tagen) @ Hans Dampf

Und wenn die Welt voll Teufel wär - ich kann Ihnen versichern, sie ist es! Und ich werden mich nirgendwo versichern, solange dies, der kranke Besatzerstaat BRD, von mir fordert!! Nada, nein, nie!! „Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiße ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Aufgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß.“Dieses Zitat des großen Preußenkönigs wollen wir den Machthabern des Besatzerkonstrukts BRD ins Stammbuch schreiben! :-D

Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 05.02.2011, 17:08 (vor 5044 Tagen) @ Hans Dampf

Sieh es mal so, egal ob Du nun an die BRD und ihr Grundgesetz als von den Alliierten im Sinne der Haager Landkriegsordnung geschaffenes Konstrukt glaubst oder wie so viele auch nicht, bei einer stationären Einlieferung fragt man nach der Versicherung und falls keine vorhanden sein sollte, flattert erfahrungsgemäß schon nach vier sechs Wochen die erste Rechnung der einliefernder Feuerwehr, danach die des Krankenhauses bei Dir ein. Zahlen als Bundesbürger oder strammer Reichsbürger .. ist denen ganz gleich, man will nur Geld sehen. Kommt dies nicht, wird weiter durchgereicht an das örtliche Finanzamt und die schicken die heißen Jungs vom Zoll raus. Spätestens hier sollte gezahlt werden oder eine Ratenzahlung vereinbart sein. Und nun kommt der alte Spruch: die Prämie ist kalkulierbar, der Schaden nicht.

Einem Unbelehrbaren, der sich noch im Herbst hier nach meiner Ventillösung ohne Strafzahlungen erkundigte, hätte im Dezember die knapp 1800€ für die stationäre Versorgung eines doppelten Leistenbruchs als kleineres Übel liebend gern aus der Portokasse bezahlt. Aber einmal ertappt! folgte dann die Prüfung der Versicherungsverläufe in der GKV ab 01.04.2007 mit Eintreibung der offenen Beiträge und Zinsen von rund 12.800€ gemäß §24 SGB IV.

Fazit: meines Wissens hatte der Reichspass in den letzten Jahren lediglich Erfolg bei einigen wenigen Verkehrsdelikten, nicht aber bei ganz reellen Rechnungen medizinischer Leistungserbringer.

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