Einkommen Ehegatte bei Fanmilienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
da das Gesamteinkommen ausschlaggebend ist (s.u.), wird nicht nur Einkommen aus der Arbeit sondern auch aus der Vermietung/Verpachtung einbezogen.
MfG
ratte1
§ 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist
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- Einkommen Ehegatte bei Fanmilienversicherung -
Fragezeichen,
01.02.2011, 12:24
- Einkommen Ehegatte bei Fanmilienversicherung - ratte111, 01.02.2011, 18:42