Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Ich war vom 04.09.2010 bis 31.10.2010 krankgeschrieben.
Ich habe in der Zeit mehrere Termine zur Begutachtung durch den MDK erhalten, zu denen ich ohne Mitteilung nicht erschienen bin. Ich habe darauf hin einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert wurde mich bei der KK zu melden, weil meine Mitgliedschaft in Gefahr ist.
Am 08.11.2010 wurde ich dann arbeitslos. Ich habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet, habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten, hab ihn aber bis heute noch nicht abgegeben. Termin ist jetzt der 14.02.2011. Ich habe dann bei meiner KK nachgefragt ob ich noch versichert bin und sie sagten mir das sie erstmal den Antrag auf Arbeitslosengeld abwarten müssen.
Dadurch das ich arbeitslos wurde, fiel meine Rente zum 30.11.10 weg. Meine KK teilte mir in einen Brief mit, dass durch den Wegfall der Rente, mein Versicherungsschutz zum 30.11.2010 endet.
Ich habe mich seitdem nicht bei der KK gemeldet.
Ich war nach dem 30.11. trotzdem noch ein paar mal beim Arzt und habe meine Karte benutzt.
Welche Konsequenzen drohen mir jetzt?
Ich nehme an, dass ich mich jetzt erstmal selbst versichern muss bis mein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wurde?
Gruß Felix
Versicherung
Hallo,
"Am 08.11.2010 wurde ich dann arbeitslos. Ich habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet, habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten, hab ihn aber bis heute noch nicht abgegeben. Termin ist jetzt der 14.02.2011. Ich habe dann bei meiner KK nachgefragt ob ich noch versichert bin und sie sagten mir das sie erstmal den Antrag auf Arbeitslosengeld abwarten müssen."
ja, das wirst du wohl muessen, denn ich glaube nicht dass das Arbeitsamt dir rückwirkend zum 01.12.2010 ALG. bewilligen wird, ich denke eher, dass dies erst ab Antragseingang geschehen wird. Sollte es nicht so sein, hast du Glück gehabt.
Ansonsten musst du vom 01.12.2010 bis Leistungsbeginn die Beiträge selbst zahlen. Was war das denn für eine Rente, die mit Beginn der Arbeitslosigkeit weggefallen ist ?
Gruss
Czauderna
Versicherung
In der Regel zahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend. Somit hast du keine weitern Kosten.
Selber versichern musst/kannst du dich nicht. Jedenfalls nicht in der privaten Krankenversicherung.