Kostenübernahme für ärztliche Hypnosetherapie? (Gesetzliche Krankenkassen)
Freue mich über eine Antwort zu folgender Frage:
Meine Tochter (20 J.)ist seit 6 Jahren depressiv erkrankt, hat schon viele Krankenhaustherapien und ambulante Therapien hinter sich, ohne dass eine nachhaltige Besserung eingetreten ist.
In Eigeninitiative bin ich auf einen Hypnosetherapeut aufmerksam geworden und meine Tochter hat sich dort vorgestellt.
Mit meiner Krankenkasse habe ich wegen der Kostenübernahme telefonisch Kontakt aufgenommen und das Ergebnis klang recht positiv. Das ganze habe ich dann auch schriftlich beantragt.
Als meine Tochter im vergangenen Jahr nach 3 1/2 Monaten aus der Klinik entlassen wurde, hatte man ihr empfohlen sich um eine weitere Gesprächstherapie vor Ort zu kümmern. Diese Kosten belaufen sich bei den üblichen 50 Sitzungen auf rund 80 Euro/Stunde, was von den Krankenkassen standardmäßig übernommen wird; möglich sind bei Bedarf sogar noch einmal direkt im Anschluss 20 Stunden; d. h. 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro.
Statt dieser Maßnahme - verbunden mit einer üblichen Wartezeit auf einen Therapieplatz von mehreren Monaten - konnte die Hypnosetherapie durch einen gerade frei gewordenen Platz sofort begonnen werden. Nach der zu Beginn stattgefundenen ausführlichen Anamnese und der deutlichen Erfolgsaussicht haben wir uns für diese Therapie entschieden. Zumal die vorgeschlagene Gesprächstherapie - welche wenige Jahre zuvor auch schon einmal über 1,5 Jahre durchgeführt wurde - zu keiner nachhaltigen Verbesserung führte.
Diese Hypnosetherapie wurde mit 15 therapeutischen Sitzungen von jeweils 1 Stunde geplant. Kosten: 100 Euro pro Stunde mal 15 Termine = 1.500 Euro. Also eine wesentlich günstigere Behandlung als die übliche Kassenleistung von 50 Stunden x 80 Euro = 4.000 Euro.
Der Hypnosetherapeut ist approbierter Arzt, hat mehrere anerkannte internationale Hypnoseschulen absolviert, besitzt Zertifikate der European Society of Medical Hypnosis sowie der European School of Hypnotherapy und kann auf eine mehrjährige und erfolgreiche Erfahrung bei der Durchführung von medizinischen Hypnosetherapien verweisen.
Seine Begründung zur geplanten Hypnosetherapie:
Nach ausführlicher Anamnese wurde zur Behandlung und Prophylaxe einer ausgeprägten Major Depression der Beginn einer ärztlichen Hypnosetherapie, eingebettet in ein verhaltenstherapeutisches Konzept besprochen.
Die bisherigen Erfarungen zeigen, dass u. a. durch Elemente der klinischen Suggestionshypnose deutliche Erfolge bezülgich des Verlaufs, der Intensität und Häufigkeit der Episoden einer Major Depression erzielt werden können.
Geplant sind zunächst 15 therapeutische Sitzungen, Dauer jeweils ca. 1 Stunde. Kosten je Sitzung GOÄ-Nr 870 Bezeichnung Verhaltenstherapie, Preis 43,72, Faktor 2,3, Summe 100,55 Euro
Priv.-Doz.Dr.med.habil. ....
Bereits nach wenigen Sitzungen zeigte sich eine positive Veränderung. Wir warteten noch immer auf die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse und als die erste Rechnung über 9 Sitzungen gestellt wurde und die Krankenkasse um Antwort gebeten wurde, stellte sich heraus, dass der Fall noch nicht geklärt war. Mein schriftlicher Antrag war verloren gegangen. Eine sofortige Einreichung aller bisherigen Krankenakten, das Attest des Arztes und die Qualifikation des Artzes führten dann bei der Krankenkasse bzw. dem Ärztlichen Dienst zu dem Ergebnis, dass diese Hypnosetherapie NICHT von der Kasse getragen wird. Die erste Rechnung über 9 Sitzungen mit 900 Euro habe ich daher selbst aufbringen müssen, wann ich wirtschaftlich die weiterhin noch geplanten 6 Sitzungen mit je 100 Euro, also noch einmal 600 Euro finanzieren kann weiß ich noch nicht.
Fazit:
Diese 1.500 Euro hat die Kasse abgelehnt, aber gleichzeitig auf die Inanspruchnahme von 50 Sitzungen á 80 Euro = 4.000 Euro verwiesen; und das aus dem Grund heraus, weil der Ärztliche Dienst diesen Priv.-Doz.Dr.med.habil. ... nicht in dem Register der bei den Krankenkassen zugelassenen Ärzte vorfand.
Für mich als Privatperson ist eine solche Entscheidung nicht nachvollziehbar. Welche Möglichkeiten gibt es für uns, diese Erfolg versprechende Hypnosetherapie anstelle der bisher bereits schon einmal durchgeführten und nicht viel bringenden Gesprächstherapie , welche ja in zeitlichen Abständen auch immer wieder von der Kasse getragen würde, anerkannt zu bekommen; zumal diese Hypnosetherapie zeitlich begrenzt durchgeführt wird und nicht auf die Dauer von Jahren nötig ist.
Kostenübernahme für ärztliche Hypnosetherapie?
da es sich um eine nicht anerkannte Therapie handelt, ist es unerheblich, ob diese günstiger als eine vertraglich geregelte Psychotherapie ist - es erfolgt in KEINEM Fall eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse. Hinzukommt, dass der Arzt vermutlich keine Kassenzulassung hat und aus diesem Grund wohl auch ausschliesslich privat abrechnet.
Letztendlich bleibt man wohl auf den bereits entstandenen Kosten sitzen - oder man wartet künftig die Kostenzusage vor Therapiebeginn ab.