Beihilfe und Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)
Hallo,wenn Du dich für eine PKV entscheiden musst dann gehe ich davon aus, dass du derzeit in einer GKV-Kasse versichert bist.
Wenn ja, lass dich nicht unter Druck setzen, du musst nämlich nicht unbedingt und vor allem nicht sofort in eine PKV wechseln.
Auch als Beamtin mit Beihilfeanspruch kannst du dich durchaus in der GKV weiter freiwillig versichern. Du hast alle Zeit der Welt, dir dann die passende PKV auszusuchen - musst zwar dann bei der GKV eine Kündigungsfrist einhalten und u.U. mehr Beitragszahlen als in der PKV-Teilversicherung, aber das ist allemal besser als die PKV-Entscheidung übers Knie zu brechen.
Ich bin GKV-Kassen-Mitarbeiter.
Gruss
Czauderna
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Martha,
26.01.2011, 20:47
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Martha,
31.01.2011, 11:37
- Beihilfe und Öffnungsklausel - Czauderna, 31.01.2011, 12:07
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Genschman,
31.01.2011, 18:15
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01.02.2011, 12:56
- Beihilfe und Öffnungsklausel - Genschman, 01.02.2011, 14:40
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