Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt? (Gesetzliche Krankenkassen)

lisa, Bayern, Samstag, 29.01.2011, 12:32 (vor 5048 Tagen)

Hallo,
ich solle ab Mai wieder anfangen zu arbeiten.
Da ich in einer Arztpraxis arbeite und mein FA versch. Bluttests gemacht hat die negativ waren (Röteln,Cytomelagie usw.) stell ich mir nun die Frage was ist wenn er mir jetzt schon ein BV ausstellt (bin in der 9. Woche schwanger) was passiert?
ich arbeite ja noch nicht weil ich noch in der alten Elternzeit bin....bekomme ich dann gar kein Gehalt weil ich ja vor 3 Jahren das letzte mal gearbeitet habe? oder wie läuft das?

danke

lg

Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt?

ratte111, Samstag, 29.01.2011, 14:07 (vor 5047 Tagen) @ lisa

Solange Elternzeit besteht, besteht keine Arbeitspflicht und kein Entgeltanspruch. Damit bestet aber auch kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt auf Grund eines Beschäftigungsverbotes wegen der weiteren Schwangerschaft.

Wenn mit Wegfall der Elternzeit im Mai ein Beschäftigungsverbot verhängt wird, besteht ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Entgelt.

MfG
ratte1

Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt?

lisa, Bayern, Samstag, 29.01.2011, 16:48 (vor 5047 Tagen) @ ratte111

Ich danke Ihnen für die Antwort.

Somit wäre ein BV zum jetzigen Zeitpunkt völler Unsinn, sehe ich das richtig? bzw. falls es jetzt verhängt werden würde dann müßte ich die Stelle nicht antreten wäre aber weiterhin normal versichert?

lg

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