Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich solle ab Mai wieder anfangen zu arbeiten.
Da ich in einer Arztpraxis arbeite und mein FA versch. Bluttests gemacht hat die negativ waren (Röteln,Cytomelagie usw.) stell ich mir nun die Frage was ist wenn er mir jetzt schon ein BV ausstellt (bin in der 9. Woche schwanger) was passiert?
ich arbeite ja noch nicht weil ich noch in der alten Elternzeit bin....bekomme ich dann gar kein Gehalt weil ich ja vor 3 Jahren das letzte mal gearbeitet habe? oder wie läuft das?
danke
lg
Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt?
Solange Elternzeit besteht, besteht keine Arbeitspflicht und kein Entgeltanspruch. Damit bestet aber auch kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt auf Grund eines Beschäftigungsverbotes wegen der weiteren Schwangerschaft.
Wenn mit Wegfall der Elternzeit im Mai ein Beschäftigungsverbot verhängt wird, besteht ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Entgelt.
MfG
ratte1
Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt?
Ich danke Ihnen für die Antwort.
Somit wäre ein BV zum jetzigen Zeitpunkt völler Unsinn, sehe ich das richtig? bzw. falls es jetzt verhängt werden würde dann müßte ich die Stelle nicht antreten wäre aber weiterhin normal versichert?
lg