Wenn ich Sie richtig verstehe, zahlen Sie von der Rente direkt Beiträge. Dies spricht dafür, dass die Rente eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auslöst.
Nebenbei üben Sie eine Selbstständigkeit aus - die Frage die sich hier stellt: hauptberuflich oder nebenberuflich. Anhand Ihrer Angaben sollte es auf nebenberuflich hinauslaufen. Prüfen und entscheiden tut dies allerdings Ihre Krankenkasse.
Davon ausgegangen, dass sie als Rentner versichert bleiben, tragen Sie folgende Beiträge zur Krankenversicherung:
8,2 % aus der Rente, ggf. zzgl. Zusatzbeitrag
14,9 % aus den Einkünften aus Selbstständigkeit.
Insgesamt beträgt das beitragspfl. einkommen maximal 3712,50 €.
Wichtige info: Einkünfte aus der Selbstständigkeit sind nur dann zu zahlen, wenn sie 1/20 der Bezugsgrößte übersteigen. Heißt: Nur wenn die Einkünfte über 126 euro liegen, müssen sie überhaupt aus dem arbeitseinkommen beiträge zahlen.