eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma (Gesetzliche Krankenkassen)

Wissbegierig, Donnerstag, 27.01.2011, 11:10 (vor 5049 Tagen)

Die o.g. Krankenkasse informiert ihre Mitglieder darüber, das nun (rückwirkend ab 1.1.2011), die Angehörigen der Mitglieder ein bislang kostenfreies Angebot - nämlich Unterbringung im Zweibettzimmer + Behandlung durch den Chefarzt - bezahlen müssen.

Das Schreiben kündigt eine rückwirkende Beitragserhebung an, also keine Erhöhung - vorher musste für diese Leistung nichts bezahlt werden. Nun wird ein Beitrag dafür erhoben.

Beitragserhebung rückwirkend zum 1.1.2011
Schreiben vom 18.1.2011
Eingang vom 20.1.2011

Weiss jemand, ob sowas rechtens ist?

eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma

Gastk, Donnerstag, 27.01.2011, 12:56 (vor 5049 Tagen) @ Wissbegierig

keine ahnung, interessante frage.

mich würde auch interessieren, ob es rechtens ist, zusatzbeiträge rückwirkend zu erheben und wie sich insofern das sonderkündigungsrecht darstellt.

eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma

Czauderna, Donnerstag, 27.01.2011, 14:33 (vor 5049 Tagen) @ Gastk

Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nicht um Zusatzbeitrag sondern um einen Beitrag für eine Zusatzleistung.
Gruss
Czauderna

eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma

Wissbegierig, Donnerstag, 27.01.2011, 17:23 (vor 5049 Tagen) @ Czauderna

Korrekt Czauderna. Diese Zusatzleistung für den Angehörigen, der nicht bei dieser KK Mitglied ist, kostete bisher nichts und soll nun bezahlt werden. Und man wird eben erst hinterher benachrichtigt. Was ich nicht korrekt finde.

Die andere Frage mit dem Sonderkündigungsrecht, ist auch interessant.

eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma

Hans, Donnerstag, 27.01.2011, 19:25 (vor 5049 Tagen) @ Wissbegierig

Einen ähnlichen Fall hatte ich vor Kurzem. Darf ich fragen, um welche Kasse es sich handelt?

eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma

Knappe, Recklinghausen, Donnerstag, 27.01.2011, 20:14 (vor 5049 Tagen) @ Wissbegierig

Hallo Wissbegierig,

leider ist das Verfahren rechtens. Die entsprechende Satzungsänderung wurde genehmigt und ist leider nötig gewesen.

Die gestiegenen Kosten im Bereich des Mehrleistungssystems haben leider deine Krankenkasse zu diesem Schritt gezwungen. Dieses Mehrleistungsystem muss sich alleine tragen, so dass deine Kasse seit 2009 dazu gezwungen ist diesen eigenen Beitrag zu erheben. Andere Gelder dürfen für die Finanzierung nicht verwendet werden.

Alle Mitglieder die noch diesen ZUSÄTZLICHEN Versicherungsschutz neben der eigentlichen Krankenversicherungsmitgliedschaft haben können diesen Versicherungsschutz rückwirkend zum 01.01.2011 kündigen. Mehrkosten fallen also nicht an.

Diese neue Beitragserhebung hat jedoch nichts mit der eigentlich Versicherung bei deiner Krankenkasse zu tun und ein Sonderkündigungsrecht der kompletten Mitgliedschaft besteht nicht.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

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Wissbegierig, Donnerstag, 27.01.2011, 21:39 (vor 5049 Tagen) @ Knappe

Hallo Knappe, danke für die kompetente Auskunft. Ich bin bei einer anderen KK. Mein Partner ist bei dieser Kasse von der ich hier spreche. Und dieser hatte diese ZusatzMehrleistung für sich und darüber auch für mich.

Mein Partner zahlt seit 2009 einen Obolus dafür und ich war noch kostenlos dabei und nun muss ich halt auch zahlen. Leider bin ich auch schon Rentner und da schiesst dieser Beitrag ja ziemlich in die Höhe.

Ich bin jetzt altersmässig meinem Partner zugeordnet, was richtig ist. Ich bin aber auch Rentnerin.

Weisst du, ob mein Beitrag nun von der Rente berechnet wird oder auch noch von der Zusatzrente? Oder bleibt es bei der Altersregel?

Und, wie schätzt du die Sachlage für mich ein? Ich denke, besser nicht kündigen, sondern am Ball bleiben, als Rentner krieg ich doch eh nirgendwo noch einen solchen Mehrleistungsanspruch?

Oder nur den Chefarztteil kündigen (die sind eh nicht mehr auf dem Damm ;-).

Also keine Kündigung, aber Mehrleistung verringern?

Würde es irgendwas ändern, wenn ich die KK wechsel und zur Kasse meines Partners überwechsel?

Entschuldigung für die vielen Fragen. Ist das in dem Rahmen hier möglich? Ein private Einschätzung von dir.

Danke Euch

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