eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma (Gesetzliche Krankenkassen)
Die o.g. Krankenkasse informiert ihre Mitglieder darüber, das nun (rückwirkend ab 1.1.2011), die Angehörigen der Mitglieder ein bislang kostenfreies Angebot - nämlich Unterbringung im Zweibettzimmer + Behandlung durch den Chefarzt - bezahlen müssen.
Das Schreiben kündigt eine rückwirkende Beitragserhebung an, also keine Erhöhung - vorher musste für diese Leistung nichts bezahlt werden. Nun wird ein Beitrag dafür erhoben.
Beitragserhebung rückwirkend zum 1.1.2011
Schreiben vom 18.1.2011
Eingang vom 20.1.2011
Weiss jemand, ob sowas rechtens ist?