eine ehemalige Bergbau-Krankenkasse, jetzt offen für Jederma (Gesetzliche Krankenkassen)

Wissbegierig, Donnerstag, 27.01.2011, 11:10 (vor 5049 Tagen)

Die o.g. Krankenkasse informiert ihre Mitglieder darüber, das nun (rückwirkend ab 1.1.2011), die Angehörigen der Mitglieder ein bislang kostenfreies Angebot - nämlich Unterbringung im Zweibettzimmer + Behandlung durch den Chefarzt - bezahlen müssen.

Das Schreiben kündigt eine rückwirkende Beitragserhebung an, also keine Erhöhung - vorher musste für diese Leistung nichts bezahlt werden. Nun wird ein Beitrag dafür erhoben.

Beitragserhebung rückwirkend zum 1.1.2011
Schreiben vom 18.1.2011
Eingang vom 20.1.2011

Weiss jemand, ob sowas rechtens ist?


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