Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung??? (Private Krankenversicherungen)

Volker @, Freitag, 11.01.2008, 14:49 (vor 6163 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage die mich momentan beschäftigt und auf welche ich noch nirgends eine eindeutige Antwort gefunden habe ist folgende Problematik.
Ich bin seit Anfang 2007 zu 100% selbständig tätig. Seit 1.12.07 habe ich mich auch privat kranken Versichert.
Jetzt werde ich allerdings im Februar 2008 noch zusätzlich zu meiner selbständigen Tätigkeit eine Tätigkeit in einem angestelleten Verhältnis aufnehmen.

Nun ist die Frage, ob mich der Staat dazu verpflichten kann meine PKV zu verlassen um in einer GKV zwangsversichert zu werden, oder ob ich, 1. Aufgrund meiner salbständigen Tätigkeit oder 2. meiner bereits bestehenden PKV in der PKV bleiben kann.
Die zweite Frage, was passiert, wenn ich einem Wechsel von der PKV in die GKV nicht zustimme, bzw. wie kaönnte eine Zwangsversicherung in der GKV ausssehn. Welche Mittel hat der Staat soetwas ohne meinen Willen bzw. meine Mitarbeit zu veranlassen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mfg, Volker

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Freitag, 11.01.2008, 16:45 (vor 6163 Tagen) @ Volker

Hier wurde schon viel geschrieben zu dieser Situation:
Wenn Sie mit Einkommen und Arbeitszeit mindestens zu 50% versicherungsfrei (d.h. Selbständiger oder Beamter, dies prüft der Arbeitgeber u.U. mit einer GKV, da er haftet!) sind, dann müssen Sie nicht in die GKV und Ihr Angestelltengehalt wird ohne KV- und PV-Abzug, jedoch mit RV- und AV-Abzug ausgezahlt. Sie sind dann allerdings nicht gegen Lohnfortzahlung versichert und haben auch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Beitrag zu Ihrer PKV zahlt, da Sie diese dann komplett aus dem primären Beschäftigungsverhältnis, bei Ihnen dem Selbständigenverhältnis, speisen müssen. Wenn der Arbeitgeber das trotzdem macht, ist er nett. Deshalb sollten Sie einfach ein höheres Bruttogehalt ausmachen, da sich der Arbeitgeber ja Arbeitgeberbeiträge spart!

Wenn Sie vom für seine Entscheidung voll umfänglich haftenden Arbeitgeber ohne Rücksprache mit einer GKV zu Unrecht als GKV-frei eingestuft wurden, muss der Arbeitgeber alles nachzahlen inkl. Ihrer Beitragsanteile. Das macht niemand. Deshalb wird Sie in diesem Fall der Arbeitgeber in der GKV versichern und einfach den GKV-Beitrag einbehalten. Machen können Sie dagegen nichts, wenn die 50%-Bedingungen nicht erfüllt sind!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Volker @, Freitag, 11.01.2008, 19:20 (vor 6163 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für Ihre schnele Antwort :-)

Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man mich also garnicht in der GKV zwangsversichern. Sondern im schlimmsten Falle zahlt eben mein Arbeitgeber mir keinen Arbeitgeberanteil aus sondern behält diesen ein (oder zahlt ihn sonst wehm) und ich muss - so wie bisher auch - eben den gesammten PKV Versicherungsbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Freitag, 11.01.2008, 22:37 (vor 6163 Tagen) @ Volker

Nein, Sie haben mich teilweise falsch verstanden, zumindest dahingehend, da Sie Ihr Angestelltenverhältnis hier immer noch nicht genau spezifiziert haben.

Denn nur dann, wenn Sie weniger als 50% Ihres Gesamteinkommens als Angestellter verdienen und nicht mehr als 20 Wochenstunden als Angestellter bei einer 40 Stundenwoche (bei geringerer Wochenarbeitszeit dann u.U. nur 17,5 Stunden) arbeiten, dann greift das von Ihnen beschriebene Szenario.

Wenn Sie aber mehr als 20 Wochenstunden als Angestellter arbeiten und/oder (!!!) mehr als 50% Ihrer Einkünfte als Angestellter einnehmen, dann werden Sie vom Arbeitgeber - auch gegen Ihren Willen - in der GKV versichert und es wird auch Ihr Arbeitnehmeranteil für die GKV abgezogen.
Dagegen können Sie sich nur durch eine Kündigung Ihres Jobs wehren! Eine Doppelversicherung sowohl in der PKV als auch in der GKV ist u.U. möglich, aber monetär unsinnig.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Volker @, Freitag, 11.01.2008, 22:50 (vor 6163 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zum Verständnis ...
Wenn man also von der Stundenzahl ausgeht, ist es ja überhaupt kein Problem :-)))
Denn wenn man von der 7 Tageswoche ausgeht hat diese 168 Stunden. Nun gehen wir mal davon aus, dass man ca. 12 Stunden pro Tag nicht arbeitet, wei man z.B. schlafen muss. Also bleiben somit noch ca. 84 Stunden übrig. Von diesen ziehen wir nun die 40
Wochenstunden - welche ich im angestellten verhältnis tätig sein werde am. Somit bleiben noch ca. 44 Stunden für meine slbständige Tätigkeit übrig. Also ihrem beispiel zuvolge mehr als 50%.
Somit dürfte also der PKV - Weiterversicherung nichts im Wege stehen :-)

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Samstag, 12.01.2008, 17:25 (vor 6162 Tagen) @ Volker

Na ja, mit der Argumentation werden vor jedem deutschen Gericht Schiffbruch erleiden, wenn Sie nicht mehr aus der Selbständigkeit erlösen als aus dem Angestelltenverhältnis!
Führen Sie schon einmal Protokoll inkl Computer-Log-Protokolle, damit Ihre Klage nicht gleich als aussichtslos abgewiesen wird.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Samstag, 12.01.2008, 17:29 (vor 6162 Tagen) @ Thomas

Noch eines am Rande: Sollte Ihnen Ihr geplantes Ziel bei einer 40-Stunden-Woche und u.U. einem höheren Angestelltengehalt als Selbständigeneinkünften(hierzu zählen keine Mieteinnahmen und Spekulationsgewinne, da man dafür nicht arbeitet!) gelingen, posten Sie hier. Dies würde nämlich Rechtsgeschichte schreiben!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Hope @, Samstag, 27.02.2010, 14:01 (vor 5385 Tagen) @ Thomas

Hallo an alle!

Alles sehr interessant! Bei mir ist es so:

Selbständig und privat versichert seit Ende 2007. Aufträge ganz ok, dann ein Einbruch und Hinzunahme einer angestellten Tätigkeit / 30 Stunden Ende 2007. Weiterhin mehr als 30 Stunden / Woche nachweisbar selbständig tätig, d.h. meine Arbeitswoche gestaltet sich aus 6 Arbeitstagen zwischen je 8 und 12 Stunden. Zu Beginn meiner angestellten Tätigkeit habe ich in meiner letzten gesetzlichen Kasse beantragt, weiter privat versichert bleiben zu dürfen, d.h. nicht zurück zu müssen. EXPLIZIT für meine angestellte Tätigkeit wurde dies gestattet.

Dann aber wurde eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass nun angeblich auch eine Pflicht zur gesetzlichen KV bestünde - und das rückwirkend seit Ende 2007. Das ist der Widerspruch schlechthin, dieselbe Stelle, die damals die private KV erlaubte, sagt nun, dass dies nicht mehr ginge.

Kennt jemand ähnliche Fälle?

Gruß,
Hope

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Hope @, Samstag, 27.02.2010, 14:03 (vor 5385 Tagen) @ Thomas

Hallo an alle!

Alles sehr interessant! Bei mir ist es so:

Selbständig und privat versichert seit Ende 2007. Aufträge ganz ok, dann ein Einbruch und Hinzunahme einer angestellten Tätigkeit / 30 Stunden Ende 2008. Weiterhin mehr als 30 Stunden / Woche nachweisbar selbständig tätig, d.h. meine Arbeitswoche gestaltet sich aus 6 Arbeitstagen zwischen je 8 und 12 Stunden. Zu Beginn meiner angestellten Tätigkeit habe ich in meiner letzten gesetzlichen Kasse beantragt, weiter privat versichert bleiben zu dürfen, d.h. nicht zurück zu müssen. EXPLIZIT für meine angestellte Tätigkeit wurde dies gestattet.

Dann aber wurde eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass nun angeblich auch eine Pflicht zur gesetzlichen KV bestünde - und das rückwirkend seit Ende 2007. Das ist der Widerspruch schlechthin, dieselbe Stelle, die damals die private KV erlaubte, sagt nun, dass dies nicht mehr ginge.

Kennt jemand ähnliche Fälle?

Gruß,
Hope

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Charly76 @, Mittwoch, 28.01.2009, 19:31 (vor 5780 Tagen) @ Thomas

Hallo,

ähnliches Problem und weit und breit keine Lösung! :(

Ich habe eine GmbH (zu 80%) von der ich auch die letzten 3 Jahre Geschäftsführer war und nach wie vor bin. Während dieser Zeit war/bin ich freiwillig GKV. Da die GmbH zum Leben zu wenig abwirft und ich die geschichte auch überwiegend mit angestellten mache habe ich mir einen Job gesucht.

In diesem JOb bin ich als Ingenieur fest auf 40h Woche angestellt. Daher ging ich davon aus, dass ich nun wieder über meine Hauptarbeit versichert bin. Die GKV buchte aber locker lustig monat für monat die Beiträge doppelt ab.

Nun nach mehrmaligem hin und her bekam ich heute den Bescheid, dass ich obwohl
a) kein Gehalt von der GMBH bezogen wird
b) keine 10 Stunden wöchentlich für die GmbH nötig sind

Ich auf Grund der Tatsache, dass die GmbH 3 Angestellte hat, weiterhin über die freiwillige Schiene versichert bin.

Dies kann ich nicht nachvollziehen und es wurde in dem Schreiben auch auf keinen § verwiesen der hier gültig ist.

Kann mir da einer weiter helfen? Fühle mich hierbei etwas von der GKV verarscht, werde diese zwar eh wechseln, aber möchte das schon geklärt haben!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

sperber @, Sonntag, 01.06.2008, 13:22 (vor 6021 Tagen) @ Volker

habe seit 2 Jahren ICH AG und bin seit 1 Monat noch PV Angestellte. Meine Krankenkass schreibt jetzt ich muß weiterhin selbst KV bezahlen obwohl mein Arbeitgeber mir diesen Betrag auch abzieht. Ist das alles rechtens?

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Claudia @, Freitag, 16.10.2009, 10:46 (vor 5519 Tagen) @ Volker

Hallo,
ich hab die Frage andersherum,
mein Mann ist seit zehn jahren vollzeit beschäftigt. Und somit in der Gkv.
Nun bietet uns eine einmalige Gelegenheit dazu das wir uns selbständig machen . Wobei er nur der Besitzer auf dem Papier wäre und ich als Angestellte in diesem betrieb arbeiten werde vollzeit oder auf 400 € Basis . Er möchte weiter vollzeit Mit 42 Stunden pro Woche bei seinem Arbeitgeber bleiben . Und er in der Selbständigkeit vieleicht max 5 Stunden pro Woche arbeitet . Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Ich bin momentan bei ihm als Familien versicherte .mitversichert und unsere 3 Kinder auch . Was ist noch sinnvoller ich in voll oder Teilzeit ? Wir wollen am Anfang so günstig wie möglich fahren.
Bei der Krankenkasse selber will ich noch nicht Nachfragen weis nicht wie ehrlich die antworten . Dankeschön
Nun meine Frage muss er sich jetzt privat versichern ? Oder bleibt Alles so nur das ich mich gkv muss?

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.10.2009, 13:20 (vor 5519 Tagen) @ Claudia

Variante a) er bleibt der Angestellte und alle glücklich familienversichert, aber seine nebenberufliche Selbständigkeit wird ohne versicherungspflichtige Angestellte = maximal 400,00€, bei einem Zeitaufwand unter 15 Stunden wöchentlich und einem Gewinn bzw. Gesamteinkommen unter seinem Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung geführt. Das wird die Kasse zwar verständlicherweise jedes Jahr argwöhnisch prüfen, da hier schon sehr stark optimiert wird, aber wenns so ist - ist es halt so. Hängt also davon ab, was für einen Gewinn man erwartet und ist meist 1-3 Jahre möglich.

Variante b) Du bist die Selbständige mit PKV und die Kinder bleiben weiterhin und so lange wie möglich bei ihm versichert. Da ist nur zu beachten, daß Dein Gewinn bzw. Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze* (JAEG) von aktuell 48.600€ bzw. ab nächstem Jahr 49.950€ liegt, was aber in den gängigsten Gewerbetätigkeiten die ersten Jahre erfahrungsgemäß problemlos möglich sein sollte. Fragen? ePost

* für Dich siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html und da der Punkt (3) ff.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thorsten @, Donnerstag, 01.05.2008, 21:59 (vor 6052 Tagen) @ Thomas

Woher speisen sich Ihre Angaben? Die Auskunft des PKV-Bundesverbandes mir gegenüber lautet, dass ich, egal wieviel und zu welchen Anteilen ich angstellt werde, auf jeden Fall in die GKV muss.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 03:09 (vor 6052 Tagen) @ Thorsten

Wenn man nur eine halbe Stelle als Angestellter hat und dann die andere Hälfte des Tages Student, Selbständiger oder Beamter ist, überwiegt das versicherungsfreie Dasein.
Da kennt sich die antwortende Person im PKV-Verband wohl nicht aus.
Das ganze ist Tagesgeschäft. So können sich z.B. Doktoranden, die eine halbe Stelle an der Uni haben, noch als Promotionsstudent einschreiben lassen und damit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Lücke hat z.B. die größte deutsche PKV sogar dazu gebracht einen Extra-Programm für diese Klientel aufzulegen, da die nämlich nach der Promotion eh beihilfeberechtigt sind und damit gleich weiterversichert werden können.

Bei einer 50,1%-Selbständigkeit ist das aber alles komplizierter, denn diese muss tatsächlich nachgewiesen werden! Das ist nicht so einfach, wie Vollzeitstudentendasein, das per Gesetz ja mehr als 20 Stunden pro Woche Aufwand kostet!

Übrigens können Sie dies alles dem SGB V entnehmen. Und bei uns in Deutschland entscheidet noch immer das Gesetz und nicht eine Lobbygruppe, die dann auch noch in Verwirrung die eigene potentielle Klientel vergrault.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thorsten @, Freitag, 02.05.2008, 07:10 (vor 6051 Tagen) @ Thomas

Es existiert eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Ortskrankenkasse, dass es sich hier um einen Satuswechsel handelt und daher (auch bei <50%) die Pflichtmitgliedschaft greift.

Daher meine Frage.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 12:52 (vor 6051 Tagen) @ Thorsten

So einfach ist das nicht. Die AOK will Sie natürlich, Sie können jedoch gegen diese Auffassung klagen, wenns was bringt.
Wie gesagt: Meine Ausführungen gelten wirklich nur für halbe Angestelltenstellen (hier vom SGB V gedeckt!) und nicht die wohl eher fiktiven Fälle, dass man neben einem 40 Stunden-Job noch 41 Stunden in der Woche selbständig arbeitet. Das glaubt doch niemand und dann wird halt irgendetwas in den Bescheid geschrieben. So arbeiten nun mal in Deutschland Behörden, wenn sie merken, dass sie veräppelt werden - sehr verständlich!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thorsten @, Freitag, 02.05.2008, 14:09 (vor 6051 Tagen) @ Thomas

Nee, geht wirklich um eine ca. 60/40 Trennung. Also ist es evtl. lohnenswert, dagegen vorzugehen. Danke!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Svenja, Donnerstag, 02.04.2009, 14:22 (vor 5716 Tagen) @ Thomas

Hallo zusammen,

genau zu dieser Konstellation habe ich auch einige Fragen, die mir hier hoffentlich kompetent beantwortet werden können:

1. Bisher bin ich zu 100% freiberuflich tätig als betriebswirtschaftliche Beraterin und dementsprechend bei der PKV. Dies möchte ich auch unbedingt bleiben, alleine schon, da nach meiner (nebenher durchgeführten) Promotion ein Beamtenverhältnis angestrebt wird und ich die Altersrückstellungen behalten möchte, meine relativ günstige Einstufung behalten sowie derzeit bei einigen Ärzten ambulant in Chefarztbehandlung bleiben möchte / sollte.
Nun werde ich wahrscheinlich zu 50% an der Uni angestellt, möchte jedoch auf gar keinen Fall die freiberufliche Tätigkeit an den Nagel hängen. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage läuft es jedoch schlecht, so dass nicht 50% des Einkommens aus dieser Tätigkeit erzielt werden können. Kann ich weiterhin privat versichert bleiben? Als Promotionsstudent bin ich eingeschrieben (Stand heute) und befreit.

2. Gäbe es die (wenn auch kostentechnisch unsinnige) Möglichkeit, den eigenen Anteil zur GKV zu zahlen und trotzdem zu 100 % wie bisher KOMPLETT (mit allen Leistungen wie bisher) privat versichert zu bleiben? Unter welcher Kategorie läuft man dann? Weiterhin selbständig?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thorsten @, Donnerstag, 02.04.2009, 14:46 (vor 5716 Tagen) @ Svenja

Hallo Svenja,
bei mir hat dei zuständige Ortskrankenkasse des Arbeitsgebers genau geprüft (Fragebogen an mich, Fragebogen an den Arbeitgeber), wie das Beschäftigtenverhältnis wirklich aussieht. Ich habe zeitlich wie finanziell deutlich unter 50% im Angestelltenverhältnis arbeiten dürfen. Ich habe ein Verhältnis von ca. 63 zu 37%.
Das wurde akzeptiert. Dein Fall wäre bei mir nicht durchgegangen.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Svenja, Donnerstag, 02.04.2009, 15:01 (vor 5716 Tagen) @ Thorsten

Hallo Thorsten,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Wie sieht es denn mit meiner zweiten Frage aus? Kannst Du hierzu evtl. auch etwas sagen oder die anderen Forumsteilnehmer?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

nicole @, Freitag, 15.02.2008, 11:14 (vor 6128 Tagen) @ Volker

hallo. hätte auch mal ne frage zu dem thema.

bin seit 2001 selbstständig und werde ab april angestellt sein. mochte aber weiterhin mein gewerbeschein behalten.

muss ich mein arbeitgeber sagen das ich mein gewerbeschein behalte oder nicht.

gruß nicole

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas, Freitag, 15.02.2008, 11:48 (vor 6128 Tagen) @ nicole

Wenn Sie tatsächlich selbständig arbeiten, dann müssen Sie sich bei einem Vollzeitjob eine Nebenerwerbsgenehmigung geben lassen - ansonsten droht die fristlose Entlassung und - je nach Vertragsgestaltung - eine Konventionalstrafe.

Bei Teilzeitjobs hängt dies alles von der Vertragsgestaltung ab, z.B. ob Sie ihrem Arbeitgeber selbst Konkurrenz machen usw., hier ist die Verweigerung einer weiteren Beschäftigung aber rechtlich nur in bestimmten Fällen möglich.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Svenja, Donnerstag, 02.04.2009, 14:39 (vor 5716 Tagen) @ Thomas

Hallo zusammen,

genau zu dieser Konstellation habe ich auch einige Fragen, die mir hier hoffentlich kompetent beantwortet werden können:

1. Bisher bin ich zu 100% freiberuflich tätig als betriebswirtschaftliche Beraterin und dementsprechend bei der PKV. Dies möchte ich auch unbedingt bleiben, alleine schon, da nach meiner (nebenher durchgeführten) Promotion ein Beamtenverhältnis angestrebt wird und ich die Altersrückstellungen behalten möchte, meine relativ günstige Einstufung behalten sowie derzeit bei einigen Ärzten ambulant in Chefarztbehandlung bleiben möchte / sollte.
Nun werde ich wahrscheinlich zu 50% an der Uni angestellt, möchte jedoch auf gar keinen Fall die freiberufliche Tätigkeit an den Nagel hängen. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage läuft es jedoch schlecht, so dass nicht 50% des Einkommens aus dieser Tätigkeit erzielt werden können. Kann ich weiterhin privat versichert bleiben? Als Promotionsstudent bin ich eingeschrieben (Stand heute) und befreit.

2. Gäbe es die (wenn auch kostentechnisch unsinnige) Möglichkeit, den eigenen Anteil zur GKV zu zahlen und trotzdem zu 100 % wie bisher KOMPLETT (mit allen Leistungen wie bisher) privat versichert zu bleiben? Unter welcher Kategorie läuft man dann? Weiterhin selbständig?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Cassandra @, Montag, 04.01.2010, 15:09 (vor 5439 Tagen) @ Svenja

Ich habe da mal eine Frage.

Ich bin zur Zeit Angestellte. Nun möchte ich ein Gewerbe anmelden. Die Frage ist natürlich, wenn ich in meinem Angestelltenverhältnis 40 Stunden die Woche arbeite und im selbstständigen Bereich nur ca. 5 Stunden die Woche bin, kann ich dann bei der GKV bleiben. Zahlt das mein Arbeitgeber dann weiter?

Zweite Frage.

Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Gewerbe, ohne das ich es ihm sage?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 04.01.2010, 16:34 (vor 5439 Tagen) @ Cassandra

Erfahrungsgemäß bleibst Du als Angestellter solange eingestuft, wie Du in der Selbständigkeit nicht mehr verdienst bzw. über 15h wöchentlich schaffst oder keine versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Bruttogehalt über 440,00€ beschäftigst. Diese clevere Doppelkonstellation gibt Dir enorme Steuerungsmöglichkeiten, denn nur ein Stellschräubchen verändert, kann Dich wunschweise in die PKV oder GKV bringen. Ebenso interessant sind die sich nun ergebenden steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten ..

Du solltest Du ihn abhängig vom verfassten Arbeitsvertrag über die nebenberufliche Gewerbetätigkeit informieren. Kommt diese mit dem Hauptberuf sowohl tätigkeitsmäßig als auch zeitlich nicht in Konflikt, kann er aber sowieso fast nichts dagegen unternehmen.

Tip: auf der Gewerbeanmeldung unbedingt die Spalte nebenberuflich ankreuzen

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Thomas_R1972 @, Montag, 04.01.2010, 21:54 (vor 5439 Tagen) @ Joachim Röhl

Guten Tag,

eine Frage Herr Röhl:
Sie erwähnen in dem Beitrag die: "versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Bruttogehalt über 440,00€"

Ich kenne den Grenzwert nur ab 401 EUR (Beginn Gleitzone = Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, darunter Minijob)

Hat sich bei dieser Einstufung etwas geändert?

Vielen Dank
Thomas

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 05.01.2010, 08:46 (vor 5438 Tagen) @ Thomas_R1972

Nein, sind mehr als 400,00€ gemeint - Entschuldigung

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Roland Keil @, Freitag, 09.04.2010, 20:20 (vor 5344 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo zusammen,

greife dieses Thema nochmal auf, weil es für den ersten moment auch gut auf mich passt.

Also zu meiner Situation:

Ich bin Auszubildender Bürokaufmann mit einem Nettolohn von ca. 515 €. Daneben bin ich auch noch selbständig (eigene Internet-Homepage mit dem Ziel, Provisionen zu erzielen) darüber verdiene ich auch den ein oder anderen hunderter...

Jetzt hab ich mich als 21-Jähriger privat versichert (ab 01.04), weil ich glaube, dass ich diesen Monat soviel Geld über mein Gewerbe verdiene, dass ich Versicherungsbeiträge in die GKV bezahlen muss. D. h. mit anderen Worten, mein AZUBI-Gehalt reicht nicht aus, um auch im Gewerbe noch darüber mitversichert zu sein. (Wenn ich ja nicht mehr im Gewerbe verdiene, als im Angestelltenverhältnis, und nicht mehr als 18 Stunden pro Woche fürs Gewerbe aufbringe, bin ich ja noch übers Angestellten-Verhältnis automatisch im Gewerbe mitversichert).

Meine bisherige Krankenkasse (IKK Südwest) argumentiert aber so, dass ich aber für mein AZUBI-Angestellten-Verhältnis immernoch pflichtversichert bin, und mein Arbeitgeber und ich (Arbeitnehmer) deswegen immernoch in die GKV bezahlen (50 : 50). Das find ich behindert, weil ich gerne mehr Netto ausgezahlt bekommen möchte, und für meinen AG wärs ja auch besser, weil er sich dadurch Geld spart.

Deswegen meine Frage: Lieg ich da richtig in der Annahme, wenn ich sage, ich arbeite für mein Gewerbe aber mehr wie 18 Std. pro WOche UND verdien sogar darüber noch mehr wie durch mein Angestellten-AZUBI-Verhältnis, dass ich mich dann von der Pflichtversicherung befreien lassen kann, weil ja meine Haupteinkommensquelle das Gewerbe ist?

Danke im Voraus für jegliche Antwort.

Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Freitag, 09.04.2010, 20:30 (vor 5344 Tagen) @ Roland Keil

nee, als Azubi bleibst du auf jeden Fall pflichtversichert.

Der Azubi-Vertrag musste bei der IHK (oder einer ähnlichen Einrichtung) eingtragen werden und der Rahmen einer Ausbildung wird recht genau vorgegeben. Auch ist ein Ausbildungsverhältnis keine Beschäftigung (eigentlich darfst du als Azubi gar nix arbeiten, sondern nur lernen - auch wenn diese Vorstellung etwas praxisfern ist)..

Daraus ergibt sich, dass du als Azub immer versicherungspflichtig bleibst.

Gruß GKVler

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

Roland Keil, Freitag, 09.04.2010, 20:58 (vor 5344 Tagen) @ GKVler

die IHK hat doch nix damit zu tun. AZUBI-Verhältnis ist doch normales Angestellten-Verhältnis...

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Freitag, 09.04.2010, 21:56 (vor 5344 Tagen) @ Roland Keil

nee, eben nicht

hier hast du einen Wikipedia-Link zum Thema Beschäftigung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigung

laut dem Sozialgesetzbuch (§ 7 SGB IV) lautet die Definition von Beschäftigung wie folgt:
"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."
und es wird ausdrücklich gesagt:
"Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

zu Ausbildung meint Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildung

gesetzliche Grundlage für Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

wie du siehst gibt es da schon Unterschiede...
das Angestelltenverhältnis ist übrigens eine Unterform von "Beschäftigung". Zu den Beschäftigten gehören Arbeiter und Angestellte, wobei diese Unterscheidung (zumindest rechtlich gesehen) zum größten Teil überholt ist.

und als Azubi bist du eben versicherungspflichtig.

sei doch froh: einen günstigeren Krankenversicherungsschutz kannst du fast nicht bekommen: bei 515 € Azubi-Vergütung bezahlst du ca. 40 € für ne Krankenvollversicherung - das ist doch ein unschlagbarer Preis, oder?

Gruß GKVler

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

Roland Keil, Freitag, 09.04.2010, 23:06 (vor 5344 Tagen) @ GKVler

ja, aber es geht richtig, richtig, richtig ins Geld wenn Du mal ca. 1.000 Euro im Nebengewerbe verdienst... (ca. 16,9 % mit Pflegepflicht) und da wär ne PKV DEFINITV billiger, und danach siehts im Moment aus

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

Roland Keil, Freitag, 09.04.2010, 23:13 (vor 5344 Tagen) @ Roland Keil

ja aber nochmal zu deinem thema beschäftigung...

Beschaeftigung sind eine Taetigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."

Wesentliche Pflicht des AZUBIS ist eben jene WEISUNGSGEBUNDENHEIT!

und noch dazu:

"Als Beschaeftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung

Das BERUFSBILDUNGSGESETZ ist das, auf was die Ausbildung beruht, und dort werden eben jene "beruflichen Kenntnisse, Fertigkeit und/oder Erfahrung im Rahmen jener Berufsbildung" erworben.

Also vom Gesetz her ist das schon in meiner Auslegung Beschäftigung.

Und dazu unterscheidet meine bisherige Krankenkasse da nicht zwischen Auszubildenden und Angestellten, und setzt nur zur Bedingung, dass man nicht mehr als 18 Stunden für das Gewerbe aufbringt und/oder nicht mehr verdient, als durch die abhängige Arbeit.

Und meine Versicherungspflicht habe ich auch durch meine PKV erfüllt!

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Samstag, 10.04.2010, 17:33 (vor 5343 Tagen) @ Roland Keil

sorry, aber es bringt jetzt wirklich nix, darüber zu diskutieren
ich hab nur versucht, dir die gesetzl. Regelung zu erklären - ändern können wir beide die nicht

Gruß GKVler

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 09:33 (vor 5342 Tagen) @ GKVler

Hallo,
hier noch zwei Punkte zur Klarstellung:
1) Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig (ob Angstellter oder Azubi spielt hier keine Rolle): § 5 Absatz 5 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
2) Die Geldersparnis ist mir noch unlogisch:
Wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt, entfällt die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weiter an). Hier spart meines Erachtens nur der AG in der KV und PV.
Wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, sind hieraus keine Beiträge zur KV, PV und AlV zu zahlen. In der RV gibt es ggf. Sonderregelungen. KV- und PV-Beiträge aus der Selbständigkeit sind nur ausnahmsweise zu zahlen, wenn eine Rente oder rentenähnliche Einnahme bezogen wird (z.B. Halbwaise).
M.E. ist es in den meisten Fällen sinnvoller, die Selbstständigkeit so zu begrenzen, dass sie nebenberuflich ist (zumindest bis zum Ausbildungsende).
Bei einem Wechsel in die PKV sollte man auch immer beachten, was bei Veränderungen ist. Häufig ist eine Rückkehr nicht mehr möglich (z.B. nach der Berufsausbildung bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Besuch einer Fachschule). Eine Rückkehr nach dem Ende der hauptberuflichen Selbstständigkeit ist nur möglich, wenn einer der Tatbestände in § 5 SGB V erfüllt ist oder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung (bei Eltern oder Ehegatten) vorliegen.
Gruß
RHW

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Sonntag, 11.04.2010, 18:41 (vor 5342 Tagen) @ RHW

Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht versicherungspflichtig (ob Angstellter oder Azubi spielt hier keine Rolle): § 5 Absatz 5 SGB V

das ist prinzipiell natürlich richtig....aber wer eine anerkannte Ausbildung absolviert kann quasi per definitionem nicht hauptberuflich selbständig tätig werden.

eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sowohl zeitlich als auch finanziell im Vordergrund steht. (außer vielleicht wenn jemand mit über 400 € beschäftigt werden würde, und selbst dann ist noch der Einzelfall zu prüfen). Und bei einer Ausbildung sind 40 bzw. 38,5 Std./Woche Standart, so dass die selbständige Tätigkeit nur schwer überwiegen könnte...

Gruß GKVler

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 21:39 (vor 5342 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,

aber wer eine anerkannte Ausbildung absolviert kann quasi per definitionem nicht hauptberuflich selbständig tätig werden.

Per Definition ist für mich nicht nachvollviehbar: Bei der Betrachtung der Arbeitszeit alleine ist das wirklich nur sehr schwer nachvollziehbar (aber das würde bei jedem Vollzeitbeschäftigten gelten). Neben der Arbeitszeit sind ja auch noch die Haupteinnahmequelle und die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu prüfen. Mir ist keine Quelle bekannt, dass das bei Azubis nicht gilt.
Mal ein sehr konstruiertes Beispiel:
Der Azubi erbt vom Großvater ein Unternehmen:
An zwei Nachmittagen nach der Berufsschule und am Samstag leitet er dieses. Das Unternehmen hat 10.000 Mitarbeiter und erbringt jährlich 1.000.000 Euro Gewinn.
Der Azubi kann dann nur als Selbstständiger eingestuft werden.
Oder gibt es bei Azubis abweichende Gerichtsurteile?
Gruß
RHW

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Montag, 12.04.2010, 17:46 (vor 5341 Tagen) @ RHW

wenn du meinen Beitrag ganz gelesen hättest, hättest du auch folgenden Satz gelesen "außer vielleicht wenn jemand mit über 400 € beschäftigt werden würde, und selbst dann ist noch der Einzelfall zu prüfen" - deshalb auch das "quasi" vor dem "per definitionem"

und ja, dein Beispiel ist arg konstruiert :-(, im übrigen: wenn jemand es schafft, ein Unternehmen in der Größenordnung in 16 Std./pro Woche zu führen, könnte er auch gut auf die Ausbildung verzichten... - davon abgesehen bin ich nicht hier, um theoretische Diskussionen zu führen, sondern um "Hilfestellung" bei tatsächlichen Problemen zu leisten

ich konnte aus der Fragestellung aber weder herauslesen, dass auch nur ein AN beschäftigt wird, noch dass mehr als 40 Std. selbständig gearbeitet werden - dass dürfte bei Azubis auch extrem selten vorkommen...auch für gestandene Manager und echte Workaholics sollte eine 80 Std. Woche eher selten sein

Gruß GKVler

Re: Selbständig und Azubi - GKV Zwangsversicherung???

Roland Keil @, Donnerstag, 03.06.2010, 01:56 (vor 5290 Tagen) @ GKVler

Hallo zusammen,

hier bin ich wieder, mit meinem ungewöhnlichen Konstrukt. Ich bin nach wie vor AZUBI und auch noch nach wie vor Selbständig. Das mit den 18 Std. in der Woche bekomme ich locker auf die Reihe. Jede Woche habe ich mindestens einmal Berufsschule bis 15 Uhr. Und jede zweite Woche nochmal einen zweiten Tag Berufsschule und auch bis 15 Uhr.
Dann arbeite ich jeden Abend nach der Arbeit noch mindestesn 2 Stunden, und dann noch am Wochenende Samstag ca. 6 Stunden und Sonntag dann die restlichen Stunden.
Ich verdien in der Selbständigkeit ca. 500,- € bis 700,- € im Monat.

Ich hab meinem und dem Steuerberater meines AG (ist derselbe) einen Schrieb gemacht, dass ich privatversichert bin und bekomm die Beiträge zur KV und PV nicht mehr in Abzug gebracht und bekomm die AG-Anteile auch noch ausbezahlt. Das verursacht ein höheres Netto von insgesamt 623,23- €. Vorher 514,54- €.
Ab einem Monatseinkommen im Gewerbe von ca. 185,- € kommts mich günstiger, PKV-Versicherter zu sein.
Und was wird das, wenn ich nächstes Lehrjahr (ab Aug. 10) 745,- € brutto verdien...

BRE übrigens noch nicht mit eingerechnet.

Im nächsten Jahr beträgt der Unterschied nur noch ca. 14,50- €. Da kkommst mich schon ab ca. 85,- € günstiger. Vorrausgesetzt, die PKV wird nicht teurer.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Michael @, Radbruch, Donnerstag, 17.06.2010, 14:33 (vor 5275 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

offensichtlich sind sie in der Fragestellung gut informiert. Deshalb mein Versuch über diesen Weg etwas über die Problematik zu erfahren.

Ich bin seit 21 Jahren Fahrlehrer und seit 1997 Diplom-Psychologe.

Nun bin ich seit über 10 Jahren als Fahrlehrer selbstständig. Habe aber seit mehr als 12 Jahren auch eine freiberufliche Tätigkeit als verkehrspsychologischer Gutachter. Seit Mitte 2000 bin ich in der PKV.

Ab dem 01.08.2010 werde ich in ein Angestelltenverhältnis als Verkehrspsychologe gehen und dort 32 Stunden die Woche arbeiten. Die Fahrschule werde ich weiterhin als Inhaber führen und dort auch selber noch tätig sein. In dieser Fahrschule habe ich 2 Angestellte mit mehr als 400,- €/Monat und eine Angestellte mit unter 400,- €. Der Gewinn der Fahrschule lag in den vergangenen Jahren immer bei ca. 32.000 €. Das soll auch weiterhin ungefähr erreicht werden. Als Angestellter werde ich 3200,- €/Monat brutto bekommen.

Also auch hier die Frage, kann ich weiterhin in der PKV bleiben oder muss ich in die GKV?

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 17.06.2010, 18:21 (vor 5275 Tagen) @ Michael

Du kannst weiterhin in der PKV verbleiben und entscheidest selbst durch Veränderung der entsprechenden Stellschrauben wo Du versichert sein möchtest. Begründung: schon durch einen Beschäftigten mit einem Gehalt von über 400,00€ betrachtet Dich die Krankenkasse immer als vorrangig Selbständigen und ein Zutritt zu ihr ist Dir somit verwehrt. Wolltest Du ja aber auch so und stellt somit genau das Spiegelbild meiner Antwort vom 04.01.2010 dar. Auf zwei Beinen steht sich´s immer besser, erst nach dem 55. Geburtstag wäre der Rückweg in die GKV nur noch möglich über die Familienversicherung, aber auch hier gibt es einige Speziallösungen auf Nachfrage.

Fragen? joachimroehl@web.de


PS: mir selbst hatte seinerzeit die BKK der dkv mal den Zutritt verwehrt, da ich als kurzzeitig pflichtiger Angestellter in meiner parallelen Selbständigkeit einer Telefonistin einen versicherungspflichtigen Nebenverdienst gegeben hatte. Der private Arbeitgeber zahlte somit weiterhin den vollen Zuschuss zur PKV inklusive Beitragssicherung fürs Alter und ich wars zufrieden.

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

GKVler, Donnerstag, 17.06.2010, 20:56 (vor 5275 Tagen) @ Michael

Ab dem 01.08.2010 werde ich in ein Angestelltenverhältnis als Verkehrspsychologe gehen und dort 32 Stunden die Woche arbeiten. Die Fahrschule werde ich weiterhin als Inhaber führen und dort auch selber noch tätig sein. In dieser Fahrschule habe ich 2 Angestellte mit mehr als 400,- €/Monat und eine Angestellte mit unter 400,- €. Der Gewinn der Fahrschule lag in den vergangenen Jahren immer bei ca. 32.000 €. Das soll auch weiterhin ungefähr erreicht werden. Als Angestellter werde ich 3200,- €/Monat brutto bekommen. Also auch hier die Frage, kann ich weiterhin in der PKV bleiben oder muss ich in die GKV?

in dieser Konstellation werden sie nicht versicherungspflichtig, da sie 2 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.

Was die Zukunft betrifft, überlasse ich sie gerne dem Herrn Röhl, da der ganz gerne über die Zukunft spekuliert...

Gruß GKVler

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Pit, Dienstag, 18.05.2010, 16:41 (vor 5305 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo, ich hätte auch eine Frage zu diesem Tema: jemand ist im Angestelltenverhältnis pflichtversichert und verdient sagen wir mal 5000 brutto und hat eine 38h-Woche. nun nimmt derjenige noch eine Nebentätigkeit auf, auf Honorarbasis, bei einem anderen Arbeitgeber. das bringt ihm ca 2500 pro Monat. was sind dann auf diese Nebentätigkeit für SV-Beiträge fällig? die Nebentätigkeit soll laufen als freie Mitarbeit, also ist das ja dann auch ein Angestelltenverhältnis?

vielen Dank im Voraus

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

RHW, Dienstag, 18.05.2010, 20:58 (vor 5305 Tagen) @ Pit

Hallo,
ich vermute mal, dass die neué Tätigkeit weniger als 38 Stunden/Woche umfasst. :-)
Wenn die zusätzliche Tätigkeit auf Honorabasis bei einem Auftraggeber ausgeübt wird, fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (nur die Beiträge, die jetzt schon aus der aktuellen Beschäftigung gezahlt werden).
AUSNAHME: Wenn eine Rente oder rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, ist das Einkommen aus der Honorartätigkeit beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung (zusammen ca. 17%).

Unabhängig von der Krankenversicherung besteht in der neuen Tätigkeit Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger.
Quelle: Nr. 9: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__2.html

Ob die Tätigkeit als Selbstständiger (mit o.g. Regelungen) oder als Beschäftiger/Arbeitnehmer (z.B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb) ausgeübt wird, entscheidet zunächst der Arbeitgeber/Auftraggeber. Ggf. wird diese Entscheidung von der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung überprüft.
Gruß
RHW

Re: Selbständig und angestellt - GKV Zwangsversicherung???

Greg, Donnerstag, 20.01.2011, 12:04 (vor 5058 Tagen) @ Pit

Es gibt noch die Möglichkeit, die PKV "ruhen zu lassen", während man ist der GKV pflichtversichert ist. Sollte später einmal der selbständige Teil der Arbeit finanziell überwiegen, kann wieder in die PKV ohne Gesundheitsprüfung gewechselt werden.

GKV- Angestellt und freiberuflich

Veronica, Sonntag, 26.05.2013, 14:04 (vor 4201 Tagen) @ Greg

Hallo;
ich überlege gerade, wie es beruflich weitergeht. Es gibt die Möglichkeit, freiberuflich bei 40 Euro/ Std. im Umfang von 24 Std./ wöchentlich tätig zu sein, zusätzlich im Rahmen meiner Ausbildung für ca 15 Std./ Woche á 17 Euro. Dabei weiß ich aber nicht, ob sich eine GKV finanzieren lässt. Privat möchte ich mich nicht versichern lassen. Alternativ könnte ich für 25 Std./ Woche im Angstelltenverhältnis arbeiten, 5 Std./Woche für die Ausbildung und zusätzlich 8 Std. freiberuflich machen. Wie sähe meine Versicherung für den zweiten Fall aus? Wieviel müsste ich zahlen? Gibt es die Möglichkeit, im Angestelltenverhältnis über den Arbeitgeber (25 Std/Woche) versichert zu sein, und nur die 8 Std. zusätzlich zu versichern (müsste das überhaupt sein?)?
Bin völlig überfordert mit der ganzen Thematik und würde mich sehr über Hilfe freuen!
Danke und viele Grüße,
Veronica

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