Konnten Selbständige früher nicht in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich diskutiere gerade über das Thema PKV/GKV und jemand schreibt, früher hätten Selbständige nicht in die GKV gekonnt...
Stimmt das?
Man hat doch stets ein WahlR zwischen GKV u. PKV...
Gab es früher etwa eine Höchstverdienstgrenze, bei deren Überschreiben man zwingend in die PKV mußte oder ähnliches?
War das immer schon so? Viele wählen in jungen Jahren - freiwillig - die PKV, weil diese billiger ist...
Konnten Selbständige früher nicht in die GKV
Hallo,
bis 1988 gab es in der RVO ganz andere Regelungen als heute:
- Bestimmte Selbständige waren immer krankenversicherungspflichtig (Z.B. Krankenpfleger, Hebammen, Lehrer)§ 166 RVO
- Selbständige, die weniger als die BBG verdient haben, hatten ein Beitrittsrecht zur GKV. § 176 RVO
RHW
Konnten Selbständige früher nicht in die GKV
Selbstständige die die eine bestimmte Vorversicherungszeit (Als AN,ALG Bezieher oder z.B Fami-Versicherter) können sich bis zu 3 Monate nach der Gewerbeanmeldung freiwillig bei der KK weiterversichert, ab Tag der Gewerbeanmeldung!
Beiträge werden nach dem Einkommen entrichtet bis zur BBG wenn mann drüber verdient ist dies kein Ausschlusskriterium!
Wenn man sich einmal aber für die PKV entschieden hat kann man grds. nicht mehr in die GKV zurück!
Selbst wenn man eine SV-Pf. Beschäftigung aufnimmt, weil die Selb. gescheiter ist o.ä, kann man nur noch zurück wenn man unter 55J. ist!
Konnten Selbständige früher nicht in die GKV
Die PKV ist in jungen Jahren um einiges billiger.
Zudem kommt, dass die Beiträge der GKV erfolgsabhängig sind.
D.h. je mehr Sie verdienen, desto höher sind die Beiträge in der GKV.
Bei der PKV werden die Beiträge anhand der Gesundheit und des Eintrittsalters berechnet.
Bei der GKV werden zudem Leistungen gestrichen und Beiträge erhöht, ohne dass der Kunde Einfluss hat.
Bei der PKV sind die Leistungen vertragslich festgehalten und dürfen somit auch nicht verschlechtert werden. Die Beiträge können erhöht werden, jedoch hat man dann ein außerordentliches Kündigungsrecht.