Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jochen, Sonntag, 16.01.2011, 20:36 (vor 5064 Tagen)

hallo,
ich bin referendar seit ca. 5 monaten, also beamter auf widerruf. ich überlege mein referendariat abzubrechen. aktuell und seit den ca. 5 moanten bin ich privat versichert. sonst war ich immer gesetzlich versichert.
wie man hier im forum liest, kann ich bei hartz IV ja nicht in die gkv zurück...
wenn ich nach ende einen monat mehr als 401,00 euro verdiene werde ich ja wieder versicherungspflichtig; kann ich danach dann in der gkv bleiben, oder muss ich dann bei hartz iv oder so wieder in die private zurück wechseln?
viele grüße
jochen

Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?

RHW, Sonntag, 16.01.2011, 21:29 (vor 5064 Tagen) @ Jochen

Hallo,

bei Ende der Arbeitnehmertätigkeit wird geprüft, ob die Vorversicherungszeit nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V erfüllt ist:

- 1 Jahr ununterbrochen in der GKV (hier nicht erfüllt)

ODER

- in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert (ist hier zu prüfen)

Bei Ende/Abbruch des Referendariats entfällt übrigens der Beihilfeanspruch und der PKV-Vertrag ist auf den Satz "100%" umzustellen.

Gruß

RHW

Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?

Jochen, Dienstag, 18.01.2011, 23:03 (vor 5062 Tagen) @ RHW

okay. danke!
es reicht also, wenn ich nach ende eine
beschäftigung mit plfichtversicherung für
einen monat finde, dann kann ich wieder
in die gesetzliche!?
vielen vielen dank!

Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?

RHW, Mittwoch, 19.01.2011, 06:18 (vor 5062 Tagen) @ Jochen

Ja, das ist korrekt.
Und nach Ende der Arbeitnehmertätigkeit kann man in dieser Konstellation als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.

Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?

François, Mittwoch, 19.01.2011, 17:47 (vor 5061 Tagen) @ RHW

Geht das dann wegen dem sonderbaren 5.1.13 weil so wie ich höre muss man doch eigentlich mindestens ein ganzes Jahr drin sein??? Freue mich über Deine Antwort RHW macht nämlich Spass und ist hier manchmal wie Schachspielen :-) :-)

Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?

RHW, Mittwoch, 19.01.2011, 20:09 (vor 5061 Tagen) @ François

Nein, der 5.1.13 ist hier völlig unbeteiligt.

Hier gilt § 9 Abs.1 Nr.1 SGB V: es gibt die eine Variante mit 12 Monaten ununterbrochene Versicherungszeit ODER die zweite Variante: in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der VERSICHERUNGSPFLICHT 24 Monate in der GKV versichert gewesen (auch mit Unterbrechungen). Nach meiner Rechnung kommt die 2. Variante in diesem Fall hin.

Ja, Versicherungsrecht in der GKV ist immer wieder spannend: die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme ist immer wieder überraschend!!! Es ist ein bisschen wie Physik (oder Informatik): Reihen- und Parallelschaltung immer wieder neu kombiniert - und meistens gibt es nur richtig oder falsch.:-)

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