Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv? (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo,
ich bin referendar seit ca. 5 monaten, also beamter auf widerruf. ich überlege mein referendariat abzubrechen. aktuell und seit den ca. 5 moanten bin ich privat versichert. sonst war ich immer gesetzlich versichert.
wie man hier im forum liest, kann ich bei hartz IV ja nicht in die gkv zurück...
wenn ich nach ende einen monat mehr als 401,00 euro verdiene werde ich ja wieder versicherungspflichtig; kann ich danach dann in der gkv bleiben, oder muss ich dann bei hartz iv oder so wieder in die private zurück wechseln?
viele grüße
jochen
Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?
Hallo,
bei Ende der Arbeitnehmertätigkeit wird geprüft, ob die Vorversicherungszeit nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V erfüllt ist:
- 1 Jahr ununterbrochen in der GKV (hier nicht erfüllt)
ODER
- in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der GKV versichert (ist hier zu prüfen)
Bei Ende/Abbruch des Referendariats entfällt übrigens der Beihilfeanspruch und der PKV-Vertrag ist auf den Satz "100%" umzustellen.
Gruß
RHW
Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?
okay. danke!
es reicht also, wenn ich nach ende eine
beschäftigung mit plfichtversicherung für
einen monat finde, dann kann ich wieder
in die gesetzliche!?
vielen vielen dank!
Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?
Ja, das ist korrekt.
Und nach Ende der Arbeitnehmertätigkeit kann man in dieser Konstellation als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.
Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?
Geht das dann wegen dem sonderbaren 5.1.13 weil so wie ich höre muss man doch eigentlich mindestens ein ganzes Jahr drin sein??? Freue mich über Deine Antwort RHW macht nämlich Spass und ist hier manchmal wie Schachspielen
Abbruch Referendariat - wie wieder in gkv?
Nein, der 5.1.13 ist hier völlig unbeteiligt.
Hier gilt § 9 Abs.1 Nr.1 SGB V: es gibt die eine Variante mit 12 Monaten ununterbrochene Versicherungszeit ODER die zweite Variante: in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der VERSICHERUNGSPFLICHT 24 Monate in der GKV versichert gewesen (auch mit Unterbrechungen). Nach meiner Rechnung kommt die 2. Variante in diesem Fall hin.
Ja, Versicherungsrecht in der GKV ist immer wieder spannend: die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme ist immer wieder überraschend!!! Es ist ein bisschen wie Physik (oder Informatik): Reihen- und Parallelschaltung immer wieder neu kombiniert - und meistens gibt es nur richtig oder falsch.