Beamter / Selbstständiger (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Dirk,
eine Rückkehr in die GKV ist möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt (komplette Aufzählung: § 5 SGB V).
Wenn bisher PKV-Versicherte Arbeitslosengeld II oder eine Rente (Frührente?!) beziehen, ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich (unabhängig vom Alter!).
Die Versicherungszeiten werden nur geprüft, wenn jemand in der GKV versicherungspflichtig war. Es geht dann um das Recht auf eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV. § 9 SGB V
Die Altersgrenze von 55 Jahren konnte sich vor der Einführung auch kaum einer vorstellen. Was spricht dagegen, dass der neue Gesundheitsminister nach der nächsten Bundestagswahl die Altersgrenze auf 50 oder 45 Jahre senkt (oder eine Rückkehr ausschließt, wenn jemand schon länger als z.B. 5 Jahre in der PKV ist).
Den Vergleich GKV - PKV sollte man immer lebenslang betrachten:
- Nachwuchs, nicht berufstätiger Ehegatte, Elternzeit, Stiefkinder, Scheidung, Hinterbliebene nach Todesfall
- Wirtschaftskrise/Insolvenz/Kurzarbeit, Altersrente, Frührente
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Psychotherapie, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) und Hilfsmittel achten:
GKV-Hilfsmittelkatalog
In der PKV werden nur notwendige Leistungen erstattet. Die Prüfung erfolgt meistens aber erst nach der Behandlung (wenn der Leistungserbringer bereits einen Vergütungsanspruch hat):
§ 5 Absatz 2 PKV-MB:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Bei schweren Erkrankungen ist ein Wechsel von einer Privatversicherung zu einer anderen praktisch unmöglich (wegen der Gesundheitsprüfung).
Vielleicht hilfreich:
10 Irrtümer über die PKV
Beschwerden von PKV-Versicherten
In Hessen gibt es übrigens eine Sonderregelung für Beamte:
GKV-versicherte Beamte erhalten zu den Leistungen, die mit der Krankenkasse direkt abgerechnet wurden, auf Antrag einen Zuschuss der Beihilfestelle.
Vor einer Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich sehr genau informieren, da die Auswirkungen so gravierend wie bei einem Hauskauf sein können.
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!
Gruß
RHW
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- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
11.01.2011, 23:24
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
13.01.2011, 13:08
- Beamter / Selbstständiger - François, 13.01.2011, 15:57
- Beamter / Selbstständiger -
GKVler,
13.01.2011, 22:08
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
13.01.2011, 22:23
- Beamter / Selbstständiger -
Joachim Röhl,
14.01.2011, 09:43
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
14.01.2011, 11:24
- Beamter / Selbstständiger -
Joachim Röhl,
14.01.2011, 14:02
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
14.01.2011, 16:57
- Beamter / Selbstständiger - Joachim Röhl, 14.01.2011, 20:04
- Beamter / Selbstständiger - RHW, 15.01.2011, 12:22
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
14.01.2011, 16:57
- Beamter / Selbstständiger -
Joachim Röhl,
14.01.2011, 14:02
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Dirk,
14.01.2011, 11:24
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Joachim Röhl,
14.01.2011, 09:43
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Dirk,
13.01.2011, 22:23
- Beamter / Selbstständiger -
Dirk,
13.01.2011, 13:08