Beamter / Selbstständiger (Gesetzliche Krankenkassen)

Dirk, Dienstag, 11.01.2011, 23:24 (vor 5065 Tagen)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage: Da ich vermutlich demnächst verbeamtet werde, werde ich mich wohl privat versichern müssen (GKV kann ich mir nicht leisten).

Wenn ich mich in 1-2 Jahren selbstständig machen sollte und den Beamtenjob aufgeben sollte, kann ich dann wieder in die GKV, da ich Vorversicherungszeiten nachweisen kann, oder ist GKV als Selbstständiger dann erst nach 12 Monaten Pflichtversicherung möglich?
Bisher bin ich (schon seit 2 Jahren) in der GKV.

Viele Grüße und Danke!

Dirk

Beamter / Selbstständiger

Dirk, Donnerstag, 13.01.2011, 13:08 (vor 5063 Tagen) @ Dirk

Ist mein Problem zu einfach oder zu kompliziert?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Beamter / Selbstständiger

François, Donnerstag, 13.01.2011, 15:57 (vor 5063 Tagen) @ Dirk

Warte mal ein bischen bis Thomas reinschaut. Ich denke aber, daß man in den letzten vier oder fünf jahren einfach zwei Jahre in der Kasse gewesen sein muss, um später wieder reinzu kommen und das müßte ja dann klappen??? Vielleicht hilft GKVler mal;-)

Beamter / Selbstständiger

GKVler, Donnerstag, 13.01.2011, 22:08 (vor 5063 Tagen) @ Dirk

neee, geht nicht

wenn du dich einmal für die PKV entscheidest, musst du dort bleiben bis du wieder versicherungspflichtig wirst (z. B. aufgrund einer Beschäftigung)

Gruß
GKVler

Beamter / Selbstständiger

Dirk, Donnerstag, 13.01.2011, 22:23 (vor 5063 Tagen) @ GKVler

mh, das ist ja doof. und wenn ich erstmal in der gkv bleiben würde, kann ich dann aus der freiwilligen gkv jederzeit in die pkv gehen? gruß und dank dirk

Beamter / Selbstständiger

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 14.01.2011, 09:43 (vor 5063 Tagen) @ Dirk

Die Kasse wird taggenau auszählen, ob die Vorversicherungszeiten nach §9 SGB V hier Punkt (1) 1 erfüllt sind, wenn Du rein willst. Raus kannst Du als Freiwilliger immer nach zeimonatiger Kündigungsfrist und selbst die mögliche Sperre bei bindenden Wahltarifen wurde jetzt ausgehebelt. Warum aber so schwierig? Bei Kasse würdest Du z.B. als dreissigjähriger Beamter mit angenommenen Einkommen von 3000€ die dann enstehenden 465€ komplett allein bezahlen müssen und später in der Selbständigkeit werden es 320€ schon im Mindestbeitrag sein .. auf privatem Wege wären es verbeamtet lediglich 144€ bei signal, 146€ bei hallescher oder 169€ central. Nach Tarifumstellung in der Selbständigkeit kostet es dann 214€ bei hallescher , 240€ signal und 254€ central (Video).

Fragen? joachimroehl@web.de

Beamter / Selbstständiger

Dirk, Freitag, 14.01.2011, 11:24 (vor 5062 Tagen) @ Joachim Röhl

Alles klar, danke.

Selbstständigkeit werde ich nur mit GKV machen. Ganz einfach, weil alle selbstständigen Freunde von mir mit PKV ca. 80% ihrer Rente für die PKV zahlen.

Und es ist nicht sicher, wie lange es/ob es die Regelung noch geben wird, bis 55 durch Pflichtversicherung zurück wechseln zu können...

Beamter / Selbstständiger

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 14.01.2011, 14:02 (vor 5062 Tagen) @ Dirk

Diese ehrenwerte Einstelllung bekommt natürlich dickste Bienchen von jeder Kasse und ist besonders löblich, wenn bei gut florierendem Geschäft gar der Höchstsatz von 647€ abgedrückt werden muss .. Humor&Spaß beiseite. Wir leben in Deutschland mit ausgeprägter Besitzstandswahrung und anderen sozialen Schmäckerchen; wenn die 55er Grenze mal irgendwann gekippt werden sollte, hätte die GKV sicher am wenigsten Interesse daran, denn hunderttausende Neukunden gingen verloren und vielfach sogar äußerst schmackhafte, die nur etwas unter die hohe Versicherungspflichtgrenze gerutscht, dann eben nicht fast sechshundert Euro in eine GKV einzahlen können. Eher vorstellbar ist, daß die Grenze angehoben wird und die Aufnehmegrenze wieder Richtung Regelaltersgrenze geht, wenn man die politischen Vorstellungen einiger Parteien richtig deutet.

Die Frage, die den Kassenvorständen gesetzlich und! privat aufstößt, bleibt somit dennoch: warum nicht die PKV als preiswertes Zeitmodell sehen, ohne wachsende Beitragsbelastung im Alter um dann zum richtigen Zeitpunkt einfach als versicherungspflichtiger Angestellter nach §5 SGB V oder familienversicherter Ehepartner nach §5 SGB V zurück ins Kassenkörbchen zu wechseln?

Ich vertrete ungebremst die Auffassung, daß die Kombination gesetzlich+privat gerade ab dem fünfzigsten Lebensjahr den goldenen Mittelweg darstellt, insbesondere dann, wenn keine hohen Einnahmen im Alter zu erwarten sind. Der Gesetzgeber hat dieser Denkweise bis heute und trotz aller Unkenrufe seinen Segen noch nicht entzogen!

Beamter / Selbstständiger

Dirk, Freitag, 14.01.2011, 16:57 (vor 5062 Tagen) @ Joachim Röhl

ok, aber was mache ich, wenn ich dann mit 55 keine Anstellung finde und Hartz4 auch nicht bekommen würde?

Beamter / Selbstständiger

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 14.01.2011, 20:04 (vor 5062 Tagen) @ Dirk

Entschuldige, aber wenn Du schon heute an Dir selbst zweifelst und davon ausgehst in den nächsten zwanzig Jahren keine Anstellung zu finden, bist Du bis 2030 sicher schon lange in HIV aufgefangen und hättest das Problem somit auf dem passiven Weg gelöst. Falls Du hingegen mit der Selbständigkeit erfolgreich bist, legst Du bestimmt viel Wert auf die Qualität der medizinischen Versorgung im Rahmen Deiner späteren Ruhestandsplanung und führst den privaten Vertrag sicher weiter. Gleichzeitig hast Du ein genügend großes Umfeld an Freunden und Geschäftspartnern, die Dir eine versicherungspflichtige Tätigkeit für ein Jahr geben, um danach auf Dauer und auch beschäftigungslos als Privatier freiwillig in der GKV versichert zu bleiben. Für alle anderen Wechselfälle des Lebens von möglicher Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit bis zur familiären Absicherung im Falle eines Unfalls mit Einkommensverlusten und selbst des eigenen Ablebens, sichern sich vorausschauende Unternehmer ebenfalls privat ab, nutzen die zur Verfügung stehenden steuerlichen Freibeträge aus.

Beamter / Selbstständiger

RHW, Samstag, 15.01.2011, 12:22 (vor 5061 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

eine Rückkehr in die GKV ist möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt (komplette Aufzählung: § 5 SGB V).
Wenn bisher PKV-Versicherte Arbeitslosengeld II oder eine Rente (Frührente?!) beziehen, ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich (unabhängig vom Alter!).

Die Versicherungszeiten werden nur geprüft, wenn jemand in der GKV versicherungspflichtig war. Es geht dann um das Recht auf eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV. § 9 SGB V

Die Altersgrenze von 55 Jahren konnte sich vor der Einführung auch kaum einer vorstellen. Was spricht dagegen, dass der neue Gesundheitsminister nach der nächsten Bundestagswahl die Altersgrenze auf 50 oder 45 Jahre senkt (oder eine Rückkehr ausschließt, wenn jemand schon länger als z.B. 5 Jahre in der PKV ist).

Den Vergleich GKV - PKV sollte man immer lebenslang betrachten:

- Nachwuchs, nicht berufstätiger Ehegatte, Elternzeit, Stiefkinder, Scheidung, Hinterbliebene nach Todesfall

- Wirtschaftskrise/Insolvenz/Kurzarbeit, Altersrente, Frührente

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Psychotherapie, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) und Hilfsmittel achten:
GKV-Hilfsmittelkatalog

In der PKV werden nur notwendige Leistungen erstattet. Die Prüfung erfolgt meistens aber erst nach der Behandlung (wenn der Leistungserbringer bereits einen Vergütungsanspruch hat):
§ 5 Absatz 2 PKV-MB:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

PKV-Musterbedingungen

Bei schweren Erkrankungen ist ein Wechsel von einer Privatversicherung zu einer anderen praktisch unmöglich (wegen der Gesundheitsprüfung).

Vielleicht hilfreich:
10 Irrtümer über die PKV

GKV - PKV

Beschwerden von PKV-Versicherten

In Hessen gibt es übrigens eine Sonderregelung für Beamte:
GKV-versicherte Beamte erhalten zu den Leistungen, die mit der Krankenkasse direkt abgerechnet wurden, auf Antrag einen Zuschuss der Beihilfestelle.

Vor einer Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich sehr genau informieren, da die Auswirkungen so gravierend wie bei einem Hauskauf sein können.

Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!

Gruß

RHW

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum