Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) (Gesetzliche Krankenkassen)

Anfragender @, Montag, 10.01.2011, 14:48 (vor 5067 Tagen)

Hallo ihr alle,

ggf. kann uns jemand von Euch einen Tipp geben. Sachverhalt:
Ehemann verstorben (Freiwillig gesetzliche Krankenkasse mit Beihilfeanspruch). Ehefrau bislang Familienversichert (mit Altersrentrente 100,- mtl. ohne Beitragsabführung). Neue Pension und Hinterbliebenenrente belaufen sich wohl auf Brutto ca 1300,- € Aufgrund des Hinterbliebenenrentanantrages wohl nun Versicherungspflichtig als Rentnerin. Sie hätte wohl einen Anspruch auf einen abgeleitetetn Beihilfeanspruch. Welche Versicherungsart in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun im Bezug auf die wohl bestehenden unterschiedlichen Beihilfeansprüche sinniger ?

Sie könnte wohl nun auch eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen.
Bei der dann freiwilligen Versicherung wäre es wohl bei der Beihilfe irgendwie so, das die halben Beiträge (wenn sie alle selber zahlt ohne Beitragszuschuß) den Arztkosten gegenüber gestellt werden. (Sie hat keine laufenden oder chronischen Erkrankungen , sehr seltene Arztbesuche bislang) Bei der Pflichtversicherung bekommt sie wohl nur einen Teil, der Kosten die nicht von der KV gezahlt wird, angerechnet ?

Hmm, alles ziemlich verwirrend. Habt ihr einen Rat, oder wie wir es meistens gemacht ? Danke für Eure Unterstützung

Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe)

Gast aus dem Norden, Montag, 10.01.2011, 18:40 (vor 5066 Tagen) @ Anfragender

Das Leben ist kein Wunschkonzert. Wieso sollte ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht möglich/sinnvoll sein. Als freiwillig Versicherter kann man jederzeit in die PKV. Wieso sollen Leistungen gegeneineinder verrechnet werden und wieso kommt es zur KVdR?
Sieht nach einem ausgedachten Fall aus.

Mit dem Ende der dereitigen Familienversicherung besteht die Möglichkeit, sich dei der Kasse innerhalb von 3 Monaten freiwillig weiterzuversichern. Die KVdR scheidet m.E. aus, weil man sich 2004 (?)bei einer Gesetzesänderung nicht für diese entschieden hat, um ein paar EUR zugunsten der Familienversicherung zu sparen. Am besten einmal bei der Krankenkassen nachfragen, die sehen anhand der Akte, was Sache ist.

Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe)

RHW, Montag, 10.01.2011, 20:06 (vor 5066 Tagen) @ Anfragender

Hallo,

zum 01.04.2002 gab es gravierende Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). M.E. ist zunächst aktuell zu prüfen, ob überhaupt Versicherungspflicht eintritt (sonst gibt es keine Wahlmöglichkeit).

Wurden beide Renten bereits am 01.04.2002 bezogen?
War der Verstorbene freiwillig versichert, weil er Beihilfeanspruch hatte, die Versicherungszeiten für die KVdR nicht erfüllt waren oder weil zum 01.04.2002 eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgte?

Viele Mitarbeiter der Krankenkassen kennen diese Sondereegelungen aus 2002 nicht, so dass es zu falschen Beurteilungen kommen kann.

Gruß

RHW

Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe)

Noaher @, Dienstag, 11.01.2011, 12:40 (vor 5066 Tagen) @ RHW

Vielen Dank schon mal für die beiden Antworten, ich sehe es ist wirklich kompliziert. Na, ich werde da wohl mal ein wenig rumtelefonieren. Danke für die schnellen Reaktionen.

@ RHW - Das weiß ich leider nicht ob der Verstorbene (mein Vater - kein erdachter Fall) aufgrund der Beamtenbeihilfe oder nicht erfüllter Versicherung der Rentner freiwillig versichert war. Seine Unterlagen sind da leider nicht vollständig. Ist das den relevant für den aktuellen Sachverhalt meiner Mutter ? Ich muss da wohl mal bei der Kasse nachfragen. Letzter Stand lt. Kasse: Sie würde aufgrund des nun eigenen Rentenantrages versicherungspflichtig werden in der Kranenversicherung der Rentner. Diesen Sachverhalt lasse ich nun nochmal aufgrund der Info hier pruefen. DANKE. Habe eben bei der Beihilfe angerufen. Dann hätte sie auch einen Anspruch auf Beihilfe aber wesentlich geringer als wenn sie bei der gesetzlichen Krankasse freiwillig versichert wäre. Die "Hessische" Beihilfestelle hat empfohlen einen Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Anspruchsbeginn der Rente (- ist noch nicht durch) zu stellen. Die Beihilfefähigkeiten einzelner Leistungen wären bei der freiwilligen Versicherung wesentlich höher. Na wie auch immer, sollte ich nicht weiterkommen oder weiter Fragen haben wende ich mich nochmal an Euch, wenn ich darf. Das mit den schnellen Antworten war klasse. Danke.

Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe)

RHW, Dienstag, 11.01.2011, 19:38 (vor 5065 Tagen) @ Noaher

Hallo,

wenn sie als Hinterbliebene einen eigenen Beihilfeanspruch hat, ist nach § 6 SGB V die Versicherungspflicht in der KVdR ausgeschlossen.

In Hessen gibt es für GKV-Versicherte nachträglich einen Zuschuss derr Beihilfe zu den Leistungen, die direkt vom Leistungserbringer mit der Krankenkasse abgerechnet wurde.

In der Pflegeversicherung ist bei einem eigenen Beihilfeanspruch nur der halbe Beitrag zu zahlen.

Gruß

RHW

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