Wechsel von GKV zu PKV mit 40? (Gesetzliche Krankenkassen)

teacher, Samstag, 08.01.2011, 14:07 (vor 5068 Tagen)

Hallo,
ich soll demnächst verbeamtet werden und stelle mir die Frage, ob eine PKV in meinem Alter und Familienstand (verh. und 3 Kinder) ratsam ist oder ob ich in der GKV besser aufgehoben bin.

Ich habe mir schon einige Vor- und Nachteile der GKV/PKV und Vergleiche durchgelesen und bin eher unentschlossener und verunsicherter als vorher.

LG teacher

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

Czauderna, Samstag, 08.01.2011, 14:45 (vor 5068 Tagen) @ teacher

Hallo,
ist deine Ehefrau selbst versichert oder war sie bisher mit den Kindern bei dir mitversichert ??
In welchem Bundesland wirst du Beamter werden ??
Gruss
Czauderna

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

teacher, Sonntag, 09.01.2011, 08:29 (vor 5068 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
ich bin selbst die Ehefrau :-D
Mein Mann ist selbst versichtert. Die Kinder sind über meinen Mann versichert. Ich lebe im Saarland.

Gruß teacher

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

Czauderna, Sonntag, 09.01.2011, 11:05 (vor 5067 Tagen) @ teacher

Hallo,
sorry, ich bin wieder einmal vom typisch männlichen Wahrnehmungsvermögen ausgegegangen.
Also, wenn du als Beamtin unter der Beitragsbemssungsgrenze verdienen wirst, dann kann für dich allein die PKV schon eine interessante Alternative darstellen. Im anderen Falle, und wenn dein Ehemann weniger Einkommen hat als du, würde ich persönlich dir auf jeden Fall von der PKV abraten, denn dann muesstest du deine Kinder selbst versichern.
Bedenken solltest Du auch, dass deine evtl. Wahl für die PPKV eine endgültige sein wird als Beamtin.
Gruss
Czauderna

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 09.01.2011, 11:39 (vor 5067 Tagen) @ Czauderna

Aktuelle Zahlen für eine z.B. 30jährige beihilfefähige Frau im Saarland, angenommen zwei Töchter und ein Sohn unter achtzehn; nur falls ihr Einkommen oberhalb! der Bemessungsgrenze läge, wäre sie verpflichtet die Kinder bei sich mitzuversichern:

signal....................119€+72€+72€+60€
huk........................121€+78€+78€+65€
hallesche...............126€+82€+82€+66€
debeka....................140€+78€+78€+63€

Der angenommen 35jährige Ehegatte ist ebenfalls beihilfefähig und somit privat versicherbar, wenn sein Einkommen weniger 15.339€ beträgt und würde bei hallescher 112€, signal 113€, huk 116€ bzw. debeka 132€ kosten.

Fragen? joachimroehl@web.de

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

GKVler, Sonntag, 09.01.2011, 14:12 (vor 5067 Tagen) @ Joachim Röhl

30jährige beihilfefähige Frau im Saarland, angenommen zwei Töchter und ein Sohn unter achtzehn

sie schreibt doch ausdrücklich, dass sie 40 ist - wieso dann nicht die Beiträge für eine 40jährige Frau?????

wie hoch ist denn dein Einkommen? und das deines Ehemannes? rechnest du mit Einkommenssteigerungen in der Zukunft?

wenn dein Einkommen höher ist als 49.500 EUR (für 2011) und höher als das deines Ehemannes, ist die kostenlose Mitversicherung deiner Kinder nicht mehr möglich...ich geh mal davon aus, dass du Lehrerin bist, da halt ich ein solches Einkommen durchaus für möglich.


generell gilt, dass der Wechsel in die PKV gut überlegt sein will

Gruß
GKVler

Wechsel von GKV zu PKV erst mit 40 ?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 09.01.2011, 15:06 (vor 5067 Tagen) @ GKVler

Frauen werden auch bei mir nie älter als dreissig .. einfach übersehen! Hier also für eine 40jährige beihilfeberechtigte Lehrerin im Saarland, wobei anzunehmen ist, daß viel Nerven für relativ wenig Salär, selbst in der hohen Besoldungsstufe A13 oder A14 die Bemessungsgrenze immer noch unterschritten wird:


huk....................139
signal............... .140
hallesche............145
debeka................164

Für ihn mit fünfundvierzig sind es dann bei hallescher 136€, signal 140€, huk 144€ und debeka 164€

Wechsel von GKV zu PKV erst mit 40 ?

GKVler, Sonntag, 09.01.2011, 20:00 (vor 5067 Tagen) @ Joachim Röhl

Frauen werden auch bei mir nie älter als dreissig ..

wenn das auch so für die Beitragsberechnung berücksichtigt wird, würde es ja sogar in der PKV halbwegs günstig bleiben ;-)

Gruß
GKVler

Wechsel von GKV zu PKV erst mit 40 ?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 09.01.2011, 23:08 (vor 5067 Tagen) @ GKVler

:-P

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

teacher, Montag, 10.01.2011, 17:13 (vor 5066 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
die Zahlen hören sich ja interessant an und sind auch verlockend. Da ich aber die Bemessungsgrenze nicht kenne, weiß ich auch nicht ob ich meine Kinder versichern muss. Ist es dann auch noch überhaupt rentabel?
Wie sieht es im Alter aus? Wie hoch werden dann die Beiträge sein, zu mal ich ja auch nicht mehr die Jüngste bin und daher auch nicht mehr so viel anspare.

Ist es in meinem Alter noch rentabel sich privat zu versichern oder soll ich lieber die Finger davon lassen?

LG teacher

Wechsel von GKV zu PKV erst mit 40 ?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 10.01.2011, 20:24 (vor 5066 Tagen) @ teacher
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 10.01.2011, 21:23

Die Beitragsbemessungsrenze beträgt 44.550€ in diesem Jahr. Würdest Du also monatlich über 3712,50€ verdienen, müßtest Du die Kinder beim Wechsel in die PKV mitversichern, könntest sie aber auch für jeweils eigene Beiträge von rund 135€ in der GKV belassen. Ganz ferndiagnostisch nehme ich an, daß Du mit dem Gehalt knapp drunter liegst. Somit können die Kinder bei Deinem möglichen Wechsel Kraft Gesetz §10 SGB V da der Punkt (3) weiterhin in der Familienversicherung des Ehemannes bleiben.

Mit dem Beitragsrechner der DAK lassen sich alle Details ersehen und schon bei einem angenommenen Bruttogehalt von nur 3000€ würde Dich die GKV 465€ kosten.

Beamte erhalten zwar großzügige Beihilfen, müssen aber ihren gesetzlichen Krankenkassenbeitrag komplett allein tragen. Bei der PKV würdest Du mit 70% Beihilfe aufgrund dreier Kinder dann gerade ein Drittel des Kassenbeitrages bezahlen. Sind die Kinder aus dem Haus, würde die Beihilfe auf 50% gesenkt und die PKV die anderen Fünfzig ergänzen. Mit Pensionierung würden wieder 70% vom Dienstherren geleistet und die Private ergänzt wie jetzt die restlichen Dreißig.

Fragen? joachimroehl@web.de

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

Manu, Dienstag, 11.01.2011, 20:41 (vor 5065 Tagen) @ Joachim Röhl

und wieder die Frage, warum der Münchener Verein nicht aufgeführt wird??? Im Forum wurden die Beihilfetarife des MV schon des Öfteren besprochen und für gut bzw sogar sehr gut gehalten!

Mittlerweile sollte MV immer mitberücksichtigt werden - noch ist das Preis- Leistungsverhältnis der relativ neuen Beihilfetarife aus meiner Sicht als "sehr gut" zu bezeichnen.

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.01.2011, 02:46 (vor 5065 Tagen) @ Manu

@Manu, gibt fast fünfzig Private, die Hälfte bietet Beihilfetarife an, soll hier immer nur ein erster Einblick sein. Dennoch gern den münchner-verein mit der Tarifserie BONUS-CARE zu 154€ für unsere unschlüssig suchende Lehrerin und danke an unsere GKVlerin für die Richtigstellung.

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

teacher, Montag, 10.01.2011, 17:07 (vor 5066 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
wo kann ich die Beitragsbemessungsgrenze erfahren?

Wenn ich in der GKV bleibe, dann muss ich die 15,5 % alleine tragen oder bekomme ich dann vom Arbeitgeber Zuschüsse?
Wie sieht es mit der Beihilfe aus? Gilt die für mich dann auch oder fällt sie weg?

Fragen über Fragen :-(

LG teacher

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

GKVler, Dienstag, 11.01.2011, 19:31 (vor 5065 Tagen) @ teacher

also, sobald dein Einkommen höher ist als aktuell 49.500 EUR/Jahr (bzw. 4.125 €/Monat) (Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Beitragsbemessungungsgrenze hat mit der Familienversicherung recht wenig zu tun) und höher ist als das deines Mannes, fällt die kostenlose Familienversicherung komplett weg.

Wenn dein Einkommen im Moment noch drunter liegt, du aber mit Lohnerhöhungen rechnest und irgendwann einmal drüber kommst, fällt sie ebenfalls weg. Ich habe keine Ahnung, was Lehrer verdienen, könnte mir aber vorstellen, dass du in die Nähe des Einkommens kommst.

Die Kinder könnten dann entweder privat oder gesetzlich versichert werden. Beides kostet aber Geld...in der GKV würden nur die Beiträge für die Kinder gut 400 € kosten. Die Beiträge für die PKV kenne ich nicht, aber wenn wir einfach mal von 100 €/Kind ausgehen, wären das auch schon 300 €.

Wenn du in der GKV bleibst, sind deine Beiträge eventl. höher - aber dafür sind die Kinder auf jeden Fall kostenlos dabei. Und die Beiträge bleiben auch im Alter bezahlbar...

was du bei der PKV auch beachten musst, dass es eventl. Ausschlüsse oder Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankunen gibt (da reicht schon Heuschnupfen oder eine Mutter-Kind-Kur wg. einer Stressreaktion)

Gruß
GKVler

Wechsel von GKV zu PKV mit 40?

RHW, Sonntag, 23.01.2011, 08:55 (vor 5053 Tagen) @ teacher

Hallo Teacher,

wenn Beamte in die PKV wechseln, ist das eine lebenslange Entscheidung. Daher sollte auch spätere Veränderungen mit in die Überlegungen einbezogen werden:

- Nachwuchs (wurde ja bereits sehr genau beschrieben): Einzelheiten: § 10 Absatz 3 SGB V

- Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, Frühpensionierung, längere Beurlaubung bei Pflegefall/Kinderbetreuung, späteres Zweitstudium, Scheidung, Todesfall

In der PKV sind die Beiträge immer unabhängig vom Einkommen. Bei Wegfall der Beihilfe steigt der PKV-Beitrag entsprechend.

Ein nicht berufstätiger Ehegatte zahlt in der GKV ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten.

Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist später eine Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn ein Studium oder eine betriebliche Berufsausbildung begonnen werden. Bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Halbwaisenrente oder Beamtentätigkeit ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.

Die Fragen zur Gesundheitsprüfung sollte man sehr genau beantworten und alle Quellen zu Rate ziehen (Krankenkasse, Arztaufzeichnungen ...).

Bei den Leistungen sollte man besonders auf folgende Punkte achten:

- Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren)
- Psychotherapie
- Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe)
- Hilfsmittel:GKV-Hilfsmittelkatalog
- häusliche Krankenpflege: § 37 SGB V
- Haushaltshilfe: § 38 SGB V

In der PKV werden notwendige Leistungen bei anerkannten Behandlungsmethoden erstattet. §§ 4+5
PKV-Musterbedingungen

Die Prüfung durch die Versicherung erfolgt aber meist erst, wenn die Behandlung erfolgt ist (und der Behandler bereits einen Vergütungsanspruch hat).

Vielleicht interessant:

10 Irrtümer über die PKV

GKV - PKV

Beschwerden von PKV-Versicherten

Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV sind sehr sinnvoll. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

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