Krankenkasse ohne zusätzlichen Gebühren (Gesetzliche Krankenkassen)
Die KK kann i.d.R. keine Leistungen verweigern, wenn sie im Leistungskatalog vorgesehen sind. Seit vielen Jahren schon haben alle GKV`s (zu 95%) die gleichen Leistungen...
Die KK kann i.d.R. keine Leistungen verweigern, wenn sie im Leistungskatalog vorgesehen sind. Seit vielen Jahren schon haben alle GKV`s (zu 95%) die gleichen Leistungen...
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