Zusatzbeitrag auch für ALGII-Empfänger (Gesetzliche Krankenkassen)
Sie muss bei der KKH einen Beweis einreichen, dass sie Hartz 4 Empfängerin ist und muss somit keinen Zusatzbeitrag bezahlen.
LG
Sie muss bei der KKH einen Beweis einreichen, dass sie Hartz 4 Empfängerin ist und muss somit keinen Zusatzbeitrag bezahlen.
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