Beamtenanwärter, Schwerbehinderung, Debeka (Private Krankenversicherungen)

Lilly, Freitag, 07.01.2011, 14:00 (vor 5069 Tagen)

Guten Tag,

ich habe eine Frage, ich bin von Geburt an bei meiner Mutter, die Beamtin ist in der Debeka mitversichert (plus Beihilfe).
Im Alter von 3 Jahren hatte ich einen Unfall und bin seit dem schwerbehindert (100 GdB).
Jetzt möchte ich selbst das Referendariat anfangen und bin somit bald Beamtenantwärter.

Was mache ich jetzt am besten hinsichtlich meiner Krankenversicherung?

Ich habe mal irgendwo gehört, dass die DebeKa mich versichern muss, da ich dann beihilfepflichtig bin und schon immer in der DebeKa war.
Wer kennt sich aus? Gibt es dazu irgendwo rechtskräftige Aussagen?

Falls das so stimmt, müssten dann auch die bisherigen Versicherungsbedingungen übernommen werden? Sprich, die BE-Versicherung? (Diese liegt ja bisher als mitversichertes Kind vor)

Falls das so nicht stimmt, was mache ich dann am besten, um eine möglichst gute Versicherung zu bekommen?
Oder bleibt mir dann als Referendar mit Schwerbehinderung erstmal nur die GKV übrig?

Der Kontrahierungszwang würde dann ja erst als "echter" Beamter, nicht als Beamtenanwärter gelten - hab ich Recht?!

Hat jemand vielleicht einen konkreten Tip für einen kompetenten Berater an den ich mich wenden kann?

Vielen Dank im Voraus!!!

Beamtenanwärter, Schwerbehinderung, Debeka

Thomas, Samstag, 08.01.2011, 04:50 (vor 5069 Tagen) @ Lilly

Sie bleiben in den bisherigen Tarifen versichert.
Die versicherte Prozentzahl der Aufwendungen muss in den meisten Ländern dann von 20% auf 50% angepasst werden, wenn Sie noch keine zwei Kinder haben.
Diese Anpassung erfolgt ohne Risikoprüfung, da dies im Versicherungsvertragsgesetz so vorgeschrieben ist. Der Beihilfeergänzungstarif bei der Debeka bleibt unverändert.

Wenn Sie die Altersanforderungen an den verbilligten Anwärtertarif erfüllen, wovon ich ausgehe, dürfen Sie natürlich auch in diesen wechseln. Anwärtertarife sind verbilligt, da keine Altersrücklage gebildet wird. Je nach Bundesland werden von Versicherungen andere Beihilfeergänzungstarife angeboten, die zusätzliche Beihilfelücken im Zahnbereich für Anwärter stopfen sollen. Sofern dies bei Ihnen notwendig erscheinen sollte, könnte sich die Debeka hier querstellen und eine Risikoprüfung durchführen wollen. Wenn diese negative ausginge, wäre dies aber verkraftbar, da das Referendariat ja irgendwann zu Ende geht und Sie dann den Zahnersatz wieder wie bisher als beihilfeberechtigtes Kind von der Beihilfe erstattet bekämen.

Beamtenanwärter, Schwerbehinderung, Debeka

Lilly, Samstag, 08.01.2011, 15:00 (vor 5068 Tagen) @ Thomas

Sehr geehrter Thomas,

ich danke Ihnen sehr für diese Antwort. Allerdings bleiben für mich Fragen offen - ist es möglich, dass Sie mir Ihre Kontaktdaten zukommen lassen, und wir uns noch weiter austauschen?
Mich interessiert besonders, wie ich an rechtskräftige (schriftliche) Aussagen kommen kann, damit ich es selbst nachlesen kann, bzw. etwas in der Hand habe?
Ich hatte das ebenso gedacht, wie Sie es jetzt nennen - finde aber darüber nichts im Internet. Weil es sich ja bei mir irgendwie um einen ziemlichen Ausnahmefall handelt.

Was ich nicht verstanden habe ist, was meinen Sie mit, sobald das Referendariat fertig ist, dass ich dann wieder als Kind versichert wäre?
Und wie geht es denn versicherungstechnisch weiter, falls ich direkt nach dem Referendariat eine Verbeamtung angeboten bekommen sollte? Oder eben, falls nicht?

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum