Jahresausgleich für Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Ploni Almoni @, kalt und nass, Freitag, 24.12.2010, 10:23 (vor 5083 Tagen)

Hallo,

mit meinem Jahreseinkommen 2010 liege ich laut Dezemberabrechnung rund 1.900 Euro über der maßgeblichen Krankenversicherungsbeitragsgrenze von 45.000 Euro. Mit meinem naiv dilettantischen Verständnis hätte ich erwartet, daß in der Summe des Jahres KV-Beiträge in Höhe von maximal 3.555 € und PV-Beiträge in Höhe von 776,25 € (SN; 0K) anfallen.

Mein Arbeitgeber hat die KV/PV-Beiträge jedoch für das gesamte beitragspflichtige Entgelt abgeführt, mithin ca.180 € zuviel. Die BBG habe ich erst im Dezember mit meinem regulären Gehalt überschritten. Mir ist bekannt, daß unterjährige Sonder-, Einmalzahlungen nach einer speziellen Formel berechnet werden, aber muß sich das im Jahresende nicht wieder ausgleichen?

Und nun habe ich Fragen über Fragen:

Was kann/muß ich in dieser Situation tun um den zuviel gezahlten Beitrag zurückzuerhalten:

Eventuell gibt es für diese Situation auch einen Fachbegriff der bei der Suche relevante Informationen liefert?

  • Was passiert, wenn ich den zu hohen Betrag als Vorsorgeaufwendung in meiner Steuererklärung angebe?
  • Was wenn die Überzahlung später korrigiert wird, der Steuerbescheid jedoch schon ergangen ist?

Jahresausgleich für Krankenversicherung

RHW, Montag, 27.12.2010, 20:23 (vor 5080 Tagen) @ Ploni Almoni

Hallo,

für den Arbeitnehmeranteil zur KV komme ich auch auf 3555 Euro.

Evtl. liegt die Lösung bei der Märzklausel: Sonderzahlungen von Januar bis März werden unter Umständen die Beiträge noch demm Vorjahr zugeordnet und zählen nicht für das laufende Jahr.

Gruß

RHW

Jahresausgleich für Krankenversicherung

Ploni Almoni @, kalt und nass, Dienstag, 28.12.2010, 19:09 (vor 5079 Tagen) @ RHW

Danke für den Tip! Es liegt tatsächlich an der Märzklausel.

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