Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic (Gesetzliche Krankenkassen)

Kitty, Dienstag, 21.12.2010, 15:25 (vor 5086 Tagen) @ kran1948

Wenn Sie 63 sind und und bereits gesetzliche Rente beziehen, beachten Sie bitte die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (§ 34 SGB VI). Unter Umständen machen Sie sich Ihren Rentenanspruch kaputt. Bei vorgezogenen Altersrenten ist das nämlich keine Ruhensvorschrift, sondern eine negative Anspruchsvoraussetzung.

Bitte vorab dringend beim Rententräger beraten und schriftlich bestätigen lassen!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum