Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn Sie 63 sind und und bereits gesetzliche Rente beziehen, beachten Sie bitte die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (§ 34 SGB VI). Unter Umständen machen Sie sich Ihren Rentenanspruch kaputt. Bei vorgezogenen Altersrenten ist das nämlich keine Ruhensvorschrift, sondern eine negative Anspruchsvoraussetzung.
Bitte vorab dringend beim Rententräger beraten und schriftlich bestätigen lassen!
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kran1948,
21.12.2010, 13:54
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Kitty,
21.12.2010, 15:25
- Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic - kran1948, 21.12.2010, 15:49
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Kitty,
21.12.2010, 15:25