Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich bin 63 und freiwillig bei ges. Krankenkasse versichert.
Demnäcchst möchte ich nach Spanien ziehen und dort als Selbständiger noch was zur Rente hinzuverdienen. Das führt zur Zwangsmitgliedschaft in der spanischen Seguridad Social.
Mir sagte eine Krankenkasse, daß dann auch für 3 Monate Beiträge weiter an die deutsche Krankenkasse fällig seien.
Eine andere Auskunft meinte, dass die Versicherungspflicht in Spanien vorrangig vor der freiwilligen Krankenversicherung gelte, d.h. die Mitgliedschaft würde beendet sein.
Was gilt?
Ist trotzdem eine Kündigung erforderlich?
Vorab kündigen traue ich mich nicht.
Dummerweise ist es so, dass ich zunächst nach Spanien ziehen werde um zu sehen ob dieser Hizuverdienst möglich ist.
Est dann, wenn ich mit der Tätigkeit begonnen habe, dann bin ich mir sicher genug und kann die Kündigung aussprechen.
Frage:
Sind die deutschen Krankenkassenbeiträge monatlich?
Abgebucht wird immer zum 15. des Monats.
Wenn ich z.B. Mitte Februar in die spanische Krankenversicherung gehe, bekomme ich dann den halben Monat von der deutschen Krankenkasse wieder rausbezahlt?
Danke Konrad
Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic
Wenn Sie 63 sind und und bereits gesetzliche Rente beziehen, beachten Sie bitte die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (§ 34 SGB VI). Unter Umständen machen Sie sich Ihren Rentenanspruch kaputt. Bei vorgezogenen Altersrenten ist das nämlich keine Ruhensvorschrift, sondern eine negative Anspruchsvoraussetzung.
Bitte vorab dringend beim Rententräger beraten und schriftlich bestätigen lassen!
Freiwillig versicherter Rentner -Umzug Spanien - dort versic
Danke für den Hinweis, aber da passe ich auf.