Wo muss mein Kind versichert werden? (Gesetzliche Krankenkassen)

Leonard, Donnerstag, 16.12.2010, 13:01 (vor 5091 Tagen) @ paula

Hallo Paula,
Dein Kind kann weiter bei Deinem geschiedenen Mann familienversichert sein. Das wäre wahrscheinlich anders, wenn ihr noch verheiratet wärt. Aber die Ausnahme von der Familienversicherung für Kinder, bei dem der eine Ehegatte privat und der andere gesetzlich versichert ist und wo die Einkommenshöhe noch relevant ist, gilt nur bei einer gültigen Ehe der beiden Elternteile.
Also: Alles so wie bisher und somit kein Problem für Dein Kind. Beiträge sind auch nicht zu entrichten.
Gruß, Leonard


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