Wechsel von pkv zu gkv (Private Krankenversicherungen)

gregor @, Donnerstag, 16.12.2010, 00:00 (vor 5092 Tagen)

Hallo!
Ich war bis vergangenen Sommer Student und über meinen Vater durch eine private Versicherung geschützt. Im Moment genieße ich eine Übergangsregelung, die im Januar endet.
Ich wohne im europäischen Ausland, möchte aber in eine deutsche GKV. Habe ich Möglichkeiten auch ohne versicherungspflichtige Arbeit zu wechseln?
Ist es alternativ möglich, mir durch eine ausländische Versicherung zur Flucht aus der PKV zu verhelfen?
Fühle mich regelrecht gefangen, wer weiss rat?
Danke, Gregor

Wechsel von pkv zu gkv

Czauderna, Donnerstag, 16.12.2010, 07:56 (vor 5091 Tagen) @ gregor

Hallo,
nein, grundsätzlich gibt es für dich keine Möglichkeit in die deutsche GKV zu kommen, es sei denn du könntest dich im europäischen Ausland im dortigen Sozialversicherungssystem versichern und beim Zuzug nach Deutschland eine entsprechende Versicherungsbescheinigung vorlegen - dann wäre die GKV. möglich.
Das Ganze geht aber auch wesentlich einfacher - eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland und du musst sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna

Wechsel von pkv zu gkv

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.12.2010, 09:25 (vor 5091 Tagen) @ Czauderna

Entschuldige Gregor, wurde etwas schwammig formuliert .. hast Du eine "private Versicherung" als zeitlich unbegrenzte Krankheitskostenvollversicherung oder einen in dieser Konstellation oft gewählten studentischen Auslands-Krankenversicherungsschutz für einen befristeten Auslandsaufenthalt von meist vier bis sechs Jahren? Ich frage so spitzfindig, bevor die Kasse Dich folgenreich fragt, denn nach deren internen Richtlinien kann eine Beurteilung des privaten Vertrages nach zweiter befristeter! Variante zur Aufnahme nach §5 (1) Punkt 13 führen und Dein Ziel wäre auch ohne Beschäftigungsaufnahme erreichbar.

Fragen? joachimroehl@web.de

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gregor @, Donnerstag, 16.12.2010, 11:21 (vor 5091 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Ich gehöre nicht zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen, gehe aber in kürze einer Beschäftigung nach, die im Inland versicherungspflichtig wäre. Entsprechende Sozialversicherungsnummer habe ich.
wäre mir das ein Schlüssel?
Was bedeutet es bezüglich der Beitragshöhe in der GKV, das diese am Einkommen festgemacht wird?
(ich beziehe wahrscheinlich erst ab Januar wieder ein Einkommen..)

Besten Gruß, Gregor

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.12.2010, 11:44 (vor 5091 Tagen) @ gregor

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Ich gehöre nicht zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen, gehe aber in kürze einer Beschäftigung nach, die im Inland versicherungspflichtig wäre. Entsprechende Sozialversicherungsnummer habe ich. Wäre mir das ein Schlüssel?

ja

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gregor @, Donnerstag, 16.12.2010, 11:56 (vor 5091 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, macht das einen unterschied?

Danke, Gregor

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gregor @, Donnerstag, 16.12.2010, 11:23 (vor 5091 Tagen) @ Czauderna

Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe eine Sozialversicherungsnummer hier, möchte mittelfristig aber nicht zurück nach Deutschland.
Gregor

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GKVler, Donnerstag, 16.12.2010, 13:55 (vor 5091 Tagen) @ gregor

Hallo Gregor

in welchem EU-Land lebst du denn genau? und in welchem Land wirst du eine Beschäftigung aufnehmen bzw. in welchem Land arbeitest du?

es gilt nämlich grundsätzlich das Recht des Landes, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird...

Gruß GKVler

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