PKV und Strafbeiträge (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.12.2010, 10:41 (vor 5090 Tagen) @ Harry Walther

Eine Ablehnung zu Normalkonditionen tritt nur dann ein, wenn entweder aufgrund angedrohter oder vollzogener Beugehaft bzw. schon abgegebener eidesstattlicher Versicherung die finanzielle Bonität schlecht ist oder gesundheitliche Risiken vorhanden sind. Hier meine ich nicht die Hausstauballergie, den Bluthochdruck oder die chronischen Rückenbeschwerden sondern Diabetes, HIV, Morbus Crohn und schwere psychische Krankheitsbilder.

Viele finanziell in die Enge geratene Selbständige wählen dann den Weg, daß als Versicherungsnehmer einfach der z.B. nicht vorbelastete Ehepartner und dessen Bankverbindung notiert wird. Auch ein Vorausszahlung von zwei bis drei Monatsprämien kann den Risikoprüfer durchaus bewegen, dann doch die grüne Taste zu drücken. Bewährt hat sich immer eine schriftliche Darstellung, warum die Situation so entstanden ist und wie die finanzielle Zukunft aussehen soll. Gerade wenn weitere Verträge wie eine Berufshaftpflicht- oder Kfz-Versicherungen bestehen, kann die Situation auch ganz anders eingeschätzt werden. Seit einigen Jahren nutzen viele auch den recht flotten Weg zur Restschuldbefreiung über Strasbourg, der sich allerdings erst bei aufgelaufenen Forderungen im mittleren fünftstelligen Bereich rechnet.

Da aktuell ein ganze Reihe von auch anonymen Anfragen von Nichtversicherten eingehen, die hanse-merkur und die signal versichern weiterhin ohne Strafbeiträge. Bei der persönlichen Risikoabschätzung sind Zahlbeiträge von 209€ für einen 45jährigen Mann oder 295€ für die gleichaltrige Frau sicher akzeptabel im Vergleich zu den rein stationären Kosten nach z.B. folgensschweren Verkehrsunfall. Das Krankenhaus versorgt, erfragt die Versicherung und ohne solche geht die Rechnung direkt an den Patienten.

Fragen? joachimroehl@web.de


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