Wo muss mein Kind versichert werden? (Gesetzliche Krankenkassen)

paula, Mittwoch, 15.12.2010, 12:15 (vor 5093 Tagen)

Hallo,

ich bin privat Krankenversichert. Mein geschiedener Mann ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Meine Tochter ist bei ihrem Vater in der Familienversicherung.
Ich habe gehört, dass meine Tochter bei dem Elternteil versichert werden muss, der mehr verdient, dass wäre in meinem Fall bei mir. Gilt diese Regelung auch bei geschiedenen Eltern?
Und wennja, was bedeutet dass für mich, muss ich Rückwirkend Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse für meine Tochter bezahlen?
Danke für eure Antworten!
Paula

Wo muss mein Kind versichert werden?

Leonard, Donnerstag, 16.12.2010, 13:01 (vor 5091 Tagen) @ paula

Hallo Paula,
Dein Kind kann weiter bei Deinem geschiedenen Mann familienversichert sein. Das wäre wahrscheinlich anders, wenn ihr noch verheiratet wärt. Aber die Ausnahme von der Familienversicherung für Kinder, bei dem der eine Ehegatte privat und der andere gesetzlich versichert ist und wo die Einkommenshöhe noch relevant ist, gilt nur bei einer gültigen Ehe der beiden Elternteile.
Also: Alles so wie bisher und somit kein Problem für Dein Kind. Beiträge sind auch nicht zu entrichten.
Gruß, Leonard

Wo muss mein Kind versichert werden?

paula, Donnerstag, 16.12.2010, 17:14 (vor 5091 Tagen) @ Leonard

Hallo Leonard,

vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich ein wenig beruhigt, sah schon ein Berg von Kosten auf mich zu kommen.

Herzliche Grüße
Paula

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