Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg? (Gesetzliche Krankenkassen)

hweber, Montag, 13.12.2010, 19:33 (vor 5098 Tagen)

Hallo!

Ich bin 35, wohne mit meiner Freundin zusammen, und wir sind nicht verheiratet.
Meine Freundin ist angestellt und verdient so viel Geld, dass nach Steuern und Miete noch ca. 500 € zum Leben bleiben.
Ich bin selbständig und bin in der Aufbauphase und verdiene sehr schwankend, meistens nur um die 400 €.

Mein Kassentarif bei der GKV beträgt 350 €.
Alles, was ich verdiene, geht somit die Krankenversicherung drauf, und ich meine Freundin muss für den Rest aufkommen.
Das ist eine sehr unschöne Situation.

Ich habe aber leider keine andere Möglichkeit gefunden, und ich möchte auch gerne in der GKV bleiben.
Es erscheint mir nur ungerecht, dass bei mir ein Verdienst von (wenn ich mich richtig erinnere) 1.500 € angesetzt wird, obwohl ich 400 € verdiene.

Kann mir jemand sagen, ob das alles stimmen kann?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank.
H. Weber

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Czauderna, Montag, 13.12.2010, 20:00 (vor 5098 Tagen) @ hweber

Hallo,
dein Problem ist, dass dich deine Krankenkasse als hauptberuflich Selbständigen eingerstuft hat und bei diesem personenkreis schreibt der Gesetzgeber eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca.1916,00 bzw. bei besonderen Umständen eine Grenze von ca.1,277,00 € vor. Wenn du diesen Status loswerden kannst dann verringert sich die Grenze auf ca. 857,00 €. Andere Möglichkeiten gibt es in deiner derzeitigen Lage nicht in der GKV.
Unabhängig von deinem Fall und ich wil dich auch nicht kritisieren - steht mir nicht zu, nur soviel - wenn man sich selbständig macht, dann gehört bei der Kalkulation, also der Frage "Lohnt sich das Ganze überhaupt", immer die Kranken-Pflege und auch die Altersvorasorge mit berücksichtigt. Wer dies nicht tut, handelt fahrlässig.
Gruss
Czauderna

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

hweber, Montag, 13.12.2010, 20:29 (vor 5098 Tagen) @ Czauderna

Danke für Deine Antwort.
Weißt Du, wie ich diesen Status "loswerden" kann, wie Du geschrieben hast?

Ich habe ja schon selbst gesagt, dass ich es nicht gut finde, wie es derzeit ist. Aber ich denke, wenn man sich im Vorhinein darüber klar wäre, wie hart Selbständigkeit ist, würde man es gleich lassen. Deshalb finde ich nicht, dass es Fahrlässigkeit ist, sich Dinge zuerst schönzureden. Wenn Selbständigkeit völlig kalkulierbar wäre, wäre Vieles einfacher.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse -> Lösung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 13.12.2010, 20:44 (vor 5098 Tagen) @ hweber
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 13.12.2010, 21:15

Da findest Du im Forum an mehreren Stellen Diskussionen zur sogenanten "nebenberuflichen Selbständigkeit", wo dann der Zahlbeitrag auf 139€ monatlich sinkt. Falls! Du in der Selbständigkeit unter 18h wöchentlich tätig bist, keine versicherungspflichtigen Beschäftigen hast und weniger als in diesem Jahr 851€ monatlichen Gewinn einfährst, wie Herr Czauderna anklingen lies. Viele weitere Informationen sind in den Tiefen der Akademie zu finden.

Falls das alles nicht der Weg sein kann, prüfe doch mal die Alternative private Krankenversicherung zu 152€ z.B. bei der hanse-merkur oder 173€ bei huk oder 183€ der bbkk. Muss ja auch kein Lebensmodell für Dich sein, denn im Falle einer Ehelichung könntest Du bei unverändert dünner Geschäftslage einfach in die Familienversicherung der Guten wechseln, so wie bei Akademie ausführlich beschrieben.

Und falls Ihr beide auch das nicht wollt, gehst Du doch bestimmt bis zum Jahr 2030 noch vor dem 55.Geburtstag wieder in eine abhängige Beschäftigung und bist dann automatisch pflichtversichert.

Fragen? joachimroehl@web.de

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse -> Lösung

hweber, Dienstag, 21.12.2010, 11:57 (vor 5090 Tagen) @ Joachim Röhl

Die gesetzlichen Kassen rechnen alle die Verdienste meiner Freundin dazu, so dass ich die Mindesteinkommensgrenze von 1.277,50 € nicht in Anspruch nehmen kann.

Das wurde in den Beitragsverfahrensgrundsätzen für Selbstzahler für alle gesetzlichen Krankenkassen so festgelegt.

Soweit bin ich jetzt schonmal...

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse -> Lösung

hweber, Dienstag, 21.12.2010, 11:59 (vor 5090 Tagen) @ hweber

Lieber Herr Czauderna,

selbst wenn ich den Status des Hauptberuflich Selbständigen loswerden könnte, denke ich doch, dass das Einkommen meiner Freundin immer dazugerechnet wird, deshalb kommt diese Möglichkeit für mich glaube ich sowieso nicht in Frage.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

MarcoOF @, Bad Offenbach, Samstag, 08.01.2011, 13:42 (vor 5072 Tagen) @ hweber

Jetzt muß ich mal ganz blöd fragen : Was ist das für eine Selbständigkeit, in der man nur 400€/Monat verdient ? Wie willst Du Deine Rentenversicherung bezahlen, Deine Beufsunfähigkeitsversicherung organisieren? Wovon lebst Du? Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, dass er ca. 1900€ als Mindestverdienstgrenze angesetzt hat...
Wahrscheinlich wird Dir das Finanzamt nach einem Jahr einen Strich durch die Rechnung machen und Deine Selbständigkeit als "Hobby" einstufen...

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

hweber, Samstag, 08.01.2011, 14:07 (vor 5072 Tagen) @ MarcoOF

Hallo!

Es geht um den Gewinn, den ich am Ende habe. Wenn ich nichts mehr investieren würde, hätte ich mehr zur eigenen Verfügung, aber ich will meine "Firma" stabiler machen, und dafür ist es gerade nötig, dass ich den Großteil investiere.

Ich will aber auch noch ein Update zur KK geben:
Nachdem ich ca. 30 GKVs angeschrieben habe, habe ich in Erfahrung gebracht, dass ich mit meinem geringen Einkommen praktisch bei jeder für um die 220 € versichert werden könnte. Das Einkommen meiner Freundin zählt dabei nicht.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Peter Fröhlich @, Mittwoch, 22.05.2013, 11:26 (vor 4207 Tagen) @ hweber

Hallo, guten Tag Herr Weber,
ich habe seit ein paar Jahren ein ähnliches Problem. Leider bin ich aber so alt, dass eine berufliche Umorientierung unsinnig wäre.
Im letzten Beitrag schrieben Sie, dass Sie über 20 gesetzliche Krankenkassen angeschrieben haben und dort teilweise günstiger versichert werden könnten.
Meine TKK tut so, als ob die mindestbeitragsbemessungsgrenze für alle GKV´s gleich wäre.
Darf man fragen, welche Krankenkassen da günstiger sind ?

Es wäre schön, wenn Sie an meine private eMail antworten könnten, das ich mich im Blog noch nicht angemeldet habe.

Mit freundlichen Grüßen
P. Fröhlich

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Weber, Mittwoch, 22.05.2013, 11:39 (vor 4207 Tagen) @ Peter Fröhlich

Hallo Herr Fröhlich,

ich bin da nicht mehr ganz auf dem Laufenden.
Es war aber so, dass die Unterschiede marginal waren, ein Vergleichen hat sich also doch nicht wirklich gelohnt.

Wir haben es dann so gemacht, dass wir geheiratet haben.
Ich bin jetzt bei ihr gesetzlich mitversichert.

Und ich investiere im Moment praktisch alles in meine Firma und behalte nur 340 €. Den eigentlichen Lebensunterhalt bestreitet meine Frau.

Geld zu behalten, lohnt sich nur, wenn man richtig viel verdient, ansonsten frisst die Krankenkasse alles auf.

Ich würde glaube ich bei der gesetzlichen KK im Monat 600 € zahlen.

Ihre private E-Mail-Adresse ist nicht im posting gewesen, deswegen Antwort ins Forum.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Weber, Mittwoch, 22.05.2013, 11:42 (vor 4207 Tagen) @ Weber

Also nochmal zur Klarstellung:

Mitversichern kann man sich beim Lebenspartner (man muss verheiratet sein!) als Selbständiger nur, wenn man pro Monat nicht mehr als ich glaube 350 € Gewinn macht.

Mit Gewinn meine ich das, was man behält.
Wenn man 30.000 € im Monat verdient und 29.700 € in neue Baumaschinen investiert, hat man immer noch nur 300 € Gewinn.

Wobei in einem solchen Fall das Finanzamt wohl doch mal nachfragen würde, was das soll...

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Czauderna, Mittwoch, 22.05.2013, 12:56 (vor 4207 Tagen) @ Peter Fröhlich

Hallo,

das ist korrekt - es gibt in diesem Zusammenhang drei Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, die für Kassen Gültigkeit haben.
Für hauptberuflich Selbständige betragen die Grenzen 2021,25 € bzw.
auf Antrag 1347,50 € und für die sonstigen, freiwillig Versicherten
898,33 €.
Gruss
Czauderna

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 25.05.2013, 15:54 (vor 4204 Tagen) @ Czauderna

Gewinn monatlich weniger 385€, nachgewiesen per aktuellem Steuerbescheid/BWA des Steuerberaters, dann klappt´s mit der kostenlosen Familienversicherung. Aber Achtung, die Kasse wird jährlich argwöhnisch prüfen.

Das Finanzamt erwartet, dass eine Selbständigkeit früher oder später Gewinn abwirft: 384 mal 12 sind 4608€ Gewinn. Und falls man gefragt wird wovon mal eigentlich lebt? Ich habe eine Ehefrau, wir versorgen uns gegenseitig mit Kost, Logis und Liebe.


Ist heute (m)ein lustiger Tag.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

GKVler, Sonntag, 26.05.2013, 18:24 (vor 4203 Tagen) @ Joachim Röhl

nicht vergessen: es zählt nicht nur der Gewinn - es darf auch keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegen.
und andere Einkommensarten zählen auch mit...

Gruß GKVler

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 27.05.2013, 02:52 (vor 4203 Tagen) @ GKVler

- heißt tätig weniger 18h pro Woche
- Gewinn gemäß SGB V §8 maximal 450€ monatlich
- und selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt
- bei der Gewerbeanmeldung gleich ankreuzen nebenberufliche Erwerbstätigkeit

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

GKVler, Montag, 27.05.2013, 22:16 (vor 4202 Tagen) @ Joachim Röhl

- heißt tätig weniger 18h pro Woche
- Gewinn gemäß SGB V §8 maximal 450€ monatlich
- und selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt
- bei der Gewerbeanmeldung gleich ankreuzen nebenberufliche Erwerbstätigkeit

leider Gottes nicht ganz korrekt.......

- bei der Gewerbeanmeldung gleich ankreuzen nebenberufliche Erwerbstätigkeit

spielt keine Rolle

- Gewinn gemäß SGB V §8 maximal 450€ monatlich

ist falsch - die 450 Euro-Grenze gilt nur bei Beschäftigungen. Genauer gesagt: bei Minijobs. Bei Selbständigen gilt eine Grenze von 385 €/Monat. Und die gilt auch nicht für die Beurteilung, ob die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, sondern nur für den Anspruch auf Familienversicherung. Haken ist folgender: wenn die Krankenkasse auf hauptberuflich selbständig entscheidet, kommt man auch mit einem EInkommen von 0 € nicht ind die Familienversicherung.

- heißt tätig weniger 18h pro Woche

eine feste Stunden-Grenze existiert nicht (oder nur in der Fantasie von Herrn Röhl)

- und selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt

das einzige Kriterium, dass korrekt ist - allerdings ist das nicht 100%-genau richtig.

eine korrekte Auskunft erhält man bei der zuständigen Kasse. Hier und hier sind Infos von Kassen. Die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflich selbständiger Tätigkeit ist aber nicht einfach, weil es keine eindeutigen Kriterien gibt. Im Zweifel immer fachkundige Beratung - bezogen auf den EInzelfall - suchen.

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.05.2013, 15:08 (vor 4201 Tagen) @ GKVler
bearbeitet von Joachim Röhl, Dienstag, 28.05.2013, 15:45

Warum fällst du denn wieder in diese Haarspalterei zurück .. ich kann nur Erfahrungswerte von Versicherten bringen, weil es hier leider keine publizierte schriftliche Richtlinie gibt, sondern nur sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen, wie man ja auch in den Verweisen bei den beiden Kassen schön nachlesen kann. Hintergrund ist, man mauert, will am liebsten volle Beiträge kassieren, heißt ja auch Kasse ..

:-P sitzt unsere GKVlerin eigentlich immer noch am Beratungsschalter in Schwenningen ..

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

GKVler, Dienstag, 28.05.2013, 20:18 (vor 4201 Tagen) @ Joachim Röhl

Warum fällst du denn wieder in diese Haarspalterei zurück ..

sowas nennt man Recht - das ist nun mal genau das. Wenn man das nicht kann oder will, sollte man es lassen ;-)

wenn irgendwo drauf steht: Preis 50 € kannst du auch nicht mit einem Zwanziger bezahlen..

ich kann nur Erfahrungswerte von Versicherten bringen, weil es hier leider keine publizierte schriftliche Richtlinie gibt, sondern nur sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen, wie man ja auch in den Verweisen bei den beiden Kassen schön nachlesen kann.

richtig - man kann zu diesem Thema ohne den Einzelfall genau zu kennen, keine genauen Auskünfte geben. Es gibt weder genaue Grenzen noch Richtwerte, sondern es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung.

daher ist das, was du geschrieben hast, schlicht und ergreifend falsch und kann Menschen in die Irre führen.

Hintergrund ist, man mauert, will am liebsten volle Beiträge kassieren, heißt ja auch Kasse ..

und was genau hat die Kasse dann davon?

Gruß GKVler

Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 29.05.2013, 04:11 (vor 4201 Tagen) @ GKVler

Geld!!!!!!!!!!!

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