PKV und Steuererklärung 2010 (Private Krankenversicherungen)

Manu, Mittwoch, 08.12.2010, 14:14 (vor 5099 Tagen)

hier die Grundaussage:
"Der Gesetzgeber hat die Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 grundlegend, zu Gunsten der meisten Steuerpflichtigen, geändert. Diese Beiträge sind in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern es sich um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung handelt.
Bitte die Art der Krankenversicherung auswählen, da diese Angabe für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig ist.
Bei Personen, die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Höchstbetrag in Höhe von 1.900 € anzusetzen. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge geleistet hat), Rentner (die aus der Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse erhalten), Beamte (bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht), in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige, sowie Personen, für die steuerfreie Leistungen der Künstlersozialkasse erbracht werden.
Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 € ansetzen."

Die Frage ist nun: (also 1900 oder 2800 Euro Höchstbetrag)

1. für den Ehemann, wenn dieser keinerlei Beiträge bezahlt und "freie Heilfürsorge" genießt

2. die Ehefrau aufgrund Kindererziehung zu Hause ist und 30% PKV versichert mit Beihilfeanspruch über den Ehemann.

Bin mal gespannt, ob sich damit schon jemand auskennt?


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