Wechsel in die gesetzliche (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Donnerstag, 02.12.2010, 21:44 (vor 5108 Tagen) @ Joachim Röhl

Du wärst von Deinem deutschen Arbeitgeber nicht entsendet und würdest auch erst jetzt ein französisches Formular E104 des dortigen Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale hiesiger Kasse vorlegen

Sorry, aber ich muss doch mal überlegen, was von dieser Aussage nun stimmt.....

zunächst mal hat ein E 104 nichts mit Ensendung zu tun

Ein Formular E 104 war eine Art Versicherungsbescheinigung, bei der die zurückgelegten Versicherungszeiten bescheinigt wurden. Da Zeiten bei gesetzlichen Kassen innerhalb der EU mit Zeiten von gesetzlichen Kassen gleichwertig sind, können damit die Vorversicherungszeiten nachgewiesen werden.

dann: ich kenne deine Centres leider nicht - die französichen Krankenkassen nennen sich "Caisse primaire d'assurance maladie" kurz: CPAM. Und sind um einiges bürokratischer als die deutschen Kollegen. Wenn du dich bei einer franz. Kasse einschreiben willst, brauchst du alle möglichen Unterlagen - bei einer Geburtsurkunde angefangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Versicherungszeiten bescheinigen, die nicht vorhanden sind...

zum Dritten: die E-Formulare sind seit out. Seit Mai ist eine neue europäische Verordnung in Kraft, die auch andere Formulare mit sich gebracht hat. Nähere Infos dazu gibt es bei der DVKA.

Gruß
GKVler

P.S. ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die französischen Kollegen Bescheinigungen über nicht existente Versicherungszeiten ausstellen...


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