Wechsel in die gesetzliche (Private Krankenversicherungen)
werner.engel, Mittwoch, 01.12.2010, 17:02 (vor 5110 Tagen)
Ich bin seit 1989 privat versichert. Jetzt 63 und möchte gerne in die GKV wechseln. Ich bin selbständig und arbeite für deutsche Auftraggeber häufig im europäischen Ausland. Bis 2002, also noch vor dem 50. Lebensjahr habe ich in Frankreich gewohnt. War in dieser zeit aber in Deutschland weiter privat versichert.
Vor meiner Zeit als Privatversicherter war ich freiwillig in der TK.
Ich könnte auch als angestellter Mitarbeiter weiter arbeiten um in die GKV zu kommen. Wie verhält sich das mit der Anwartschaft, müsste ich diese bei der TK beantragen?
Komme ich überhaupt aus der PKV?
Was müsste oder dürfte ich verdienen?
Ich werde mit 65 meine Rente beziehen.
Wechsel in die gesetzliche
Czauderna, Mittwoch, 01.12.2010, 18:34 (vor 5110 Tagen) @ werner.engel
Hallo,
nein, da geht leider nichts mehr - es gibt keinen Weg zurück.
Ausnahme : Sie wären schwerbeschädigt oder Sie wären verheiratet, Ihre Ehefrau gesetzlich versichert und Sie selbst arbeitslos und ohne Einkommen über 365,00 €.
Die Frage, warum Sie eigentlich zurück wollen ist eher eine rhetorische, weil ich es mir eh denken kann.
Gruss
Czauderna
Wechsel in die gesetzliche
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 01.12.2010, 20:16 (vor 5110 Tagen) @ Czauderna
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 01.12.2010, 20:57
Im Sinne von Günthers Antwort, aus einer PKV kommst Du zwar zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres heraus, aber die GKV nimmt in der Regel nur bis zum 55. Geburtstag auf.
Ausnahme: Du wärst von Deinem deutschen Arbeitgeber nicht entsendet und würdest auch erst jetzt ein französisches Formular E104 des dortigen Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale hiesiger Kasse vorlegen oder hättest aktuell Einnahmen von weniger 365€ monatlich und eine Ehegattin mit gesetzlicher Krankenversicherungsmitgliedschaft, die Dir dann die kostenlose Familienversicherung ebenfalls ohne Altersgrenze ermöglicht. In der Praxis ist aber meist mit 65 das allerletzte Tor dann auch geschlossen, weil mit einsetzender Altersrente dann doch fast immer höhere Einnahmen erzielt werden .. frag als Bestandskunde somit Deinen Versicherer bitte einfach nach dem Standardtarif.
Anm. interessant ist es natürlich schon, wenn eine mehrere hundert Euro teure PKV in vielfältigste Zusatztarife umgestellt wird, die meist nur ein Drittel des letzten Zahlpreises kosten und weiterhin beste Versorgung in kreativer Kombination mit der gesetzlichen Kasse per Kostenerstattung bieten.
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MissX, Donnerstag, 02.12.2010, 07:23 (vor 5109 Tagen) @ Joachim Röhl
upps Herr Röhl ... und wieder ein Kunde der in die GKV zurück will, ich dachte die wollen alle unbeingt da bleiben, weil ja alles besser und bezahlbarer ist .... ???
und der Tipp mit den E104 zeigt mir, dass sie eben doch nur über ein (für den Kunden gefährliches) Halbwissen verfügen. ER ist SELBSSTÄNDIG da ist NICHTS mit ENTSENDUNG und auch wenn es eine wäre wie soll er da in die GKV kommen ... oh Gott wenn jetzt meine Oma mir noch erklären will wie die Dieseleinspritzung funktioniert ...!!!
Zum Schreiber: Standardtarif ist das einzige was dir bleibt ... dann eben patient 3. Wahl und trotzdem Höchstbeitrag der GKV
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 02.12.2010, 10:47 (vor 5109 Tagen) @ MissX
Das ist zugegeben schon etwas speziell, in Frankreich sind im Unterschied zur Bundesrepublik alle Arbeitnehmer und auch die Selbständigen in der staatlichen Versicherung krankenversicherungspflichtig. Herr Engel schrieb das er in Frankreich gewohnt hat, als Selbständiger und für mehrere deutsche Auftraggeber tätig war und somit ist nicht auszuschließen, daß er wie viele selbständig und zeitgleich abhängig beschäftigt war. Da er nach Möglichkeiten sucht in die deutsche GKV zu wechseln, sollten wir aufzeigen was geht, statt einem Fragenden die Tür vor der Nase zuzuschlagen.
Im letzten Jahr wurde auch weiterhin kräftig über die Systemgrenzen gewechselt, es sind 288.200 Kassenversicherte der PKV beigetreten und 146.500 vormals Privatversicherte wieder in der GKV versicherungspflichtig geworden und dabei entstehen viele Fragen, die wir hier weiterhin lösen sollten.
Der Standardtarif steht den Privatversicherten offen, die schon vor 01.Januar 2009 versichert sind und somit hätte er die Möglichkeit seinen Zahlbeitrag kräftig zu senken, zumal nach zwanzig versicherten Jahren der Nachlass meist zweihundert Euro beträgt. Du hast hier wie so viele das alles mit dem Basistarif durcheinander gebracht, dieser ist nur scheinbar der Bruder und bietet im Unterscheid zum Standardtarif die Möglichkeit der Zusatzversicherung für wahlärztliche Behandlung, 1Bettzimmer etc. der Focus schrieb drüber.
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werner.engel, Donnerstag, 02.12.2010, 11:02 (vor 5109 Tagen) @ Joachim Röhl
Na ja, endlich mal eine vernünftige Antwort von Herrn Röhl, statt ideologisch geprägte Phrasen zu hören. Vielen Dank Joachim Röhl, damit kann ich vorerst mal was anfangen. Ich werde mich wieder melden, wenn ich weiter bin. Ich muss ja nicht unbedingt in die GKV wenn es nach meiner Pensionierung auch andere preisgünstigere Möglichkeiten in der PKV gibt. Ich bin übrigens mit der PKV sehr zufrieden.
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MissX, Donnerstag, 02.12.2010, 20:18 (vor 5109 Tagen) @ werner.engel
Ich bin übrigens mit der PKV sehr zufrieden.
*lach
aber zurück in die gkv wollen ... zu teuer? tja nach 20 Jahren ist man eben älter und kränker und das kostet.
in der gkv zahlt man eben nach einkommen und im alter eben weniger
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Czauderna, Freitag, 03.12.2010, 11:07 (vor 5108 Tagen) @ werner.engel
Hallo,
also wenn das eine "vernünftige" Antwort bzw. ein Tip gewesen sein soll - da kann man als GKV-Mitarbeiter nur staunen. Aber bitte, wenn es Ihnen gefällt als Antwort - dann machen Sie es doch einfach so wie geraten wurde.
Gruss
Czauderna
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MissX, Freitag, 03.12.2010, 06:54 (vor 5108 Tagen) @ Joachim Röhl
oh sorry, da habe ich mich doch mal zu schnell Basistarif und Standardtarif verwechselt
Doch alles andere von dir zu selbstständig, Entsendung, E104 etc. ist fehl am Platz und zum Teil falsch.
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GKVler, Donnerstag, 02.12.2010, 21:44 (vor 5109 Tagen) @ Joachim Röhl
Du wärst von Deinem deutschen Arbeitgeber nicht entsendet und würdest auch erst jetzt ein französisches Formular E104 des dortigen Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale hiesiger Kasse vorlegen
Sorry, aber ich muss doch mal überlegen, was von dieser Aussage nun stimmt.....
zunächst mal hat ein E 104 nichts mit Ensendung zu tun
Ein Formular E 104 war eine Art Versicherungsbescheinigung, bei der die zurückgelegten Versicherungszeiten bescheinigt wurden. Da Zeiten bei gesetzlichen Kassen innerhalb der EU mit Zeiten von gesetzlichen Kassen gleichwertig sind, können damit die Vorversicherungszeiten nachgewiesen werden.
dann: ich kenne deine Centres leider nicht - die französichen Krankenkassen nennen sich "Caisse primaire d'assurance maladie" kurz: CPAM. Und sind um einiges bürokratischer als die deutschen Kollegen. Wenn du dich bei einer franz. Kasse einschreiben willst, brauchst du alle möglichen Unterlagen - bei einer Geburtsurkunde angefangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Versicherungszeiten bescheinigen, die nicht vorhanden sind...
zum Dritten: die E-Formulare sind seit out. Seit Mai ist eine neue europäische Verordnung in Kraft, die auch andere Formulare mit sich gebracht hat. Nähere Infos dazu gibt es bei der DVKA.
Gruß
GKVler
P.S. ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die französischen Kollegen Bescheinigungen über nicht existente Versicherungszeiten ausstellen...
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MissX, Freitag, 03.12.2010, 06:50 (vor 5108 Tagen) @ GKVler
@ GKVler ... so isses, ich hatte echt keine Bock Hr. Röhl seine irrsinnigen Aussaagen weiter auseinanderzunehmen
Es reciht doch wenn der Frager schreibt, dass er Deutschland seine PKV hatte. Wass soll da die franz. GKV damit zu tun haben ... und naja Entsendung ist eine ganz andere Geschichte.
Doch herr Röhl will immer mit langen Ausschweifungen sein vermeintliches (Halb)wissen in die Welt posaunen.