PKV-Beitragserhöhung - Überraschung (Private Krankenversicherungen)

MissX, Montag, 29.11.2010, 10:21 (vor 5108 Tagen)

Tja da kommt unsere Herr Röhl garnicht nach den vielen verärgerten PKV-Kunden wg. ihrer teilweise gigantischen Beitragserhöhungen zu "helfen".

Nachdem man ja hier gern über die immer wieder erhöhten GKV-Beiträge schimpft und die PKV als Retter darstellt, zeigt sich nun das Gegenteil.

Da tauchen plötzlich PKV-Versicherte auf deren Beitrag seit 1990 auf 400 (vierhundert) Prozent des damaligen Beitrages gestiegen ist.

Der GKV-Beitragssatz stieg dagegen seit 1990 (12,8%) auf 2011 (15,5%) um gerade mal 21% in 20 Jahren und dies ohne Selbstbehalt von 300, 600 oder noch mehr EURO pro Jahr.

Da ist für viele Geizistgeil-Wechsler zu PKV die Ersparnis schon nach 10 jahren weg und man bezahlt schnell mehr in der PKV und dann kommt noch hinzu, dass man mit steigendem Alter auch noch mehr leistungen braucht und ein Verzicht von Leistungen immer weniger möglich ist und damit die PKV existenzgefährdend werden kann.

Ergo ein Wechsel in die PKV nur als Beamter oder wer es sich leisten kann auf Dauer mehr geld als in der GKV für seine Krankenversicherung ausgeben zu können ... doch das sind die wenigsten. Und die anderen schimpfen nun und der berater von damals hat seine dicke Provision eingesackt und will von dem damalagigen Versprechungen nichts mehr wissen.

Herr Röhl was helfen da die tollen Altersrückstellungen der PKV wenn die Beiträge schon vor Eintritt ins Rentenalter langsam unbezahlbar werden?

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

Laie der Prozentrechnung übt, Montag, 29.11.2010, 13:01 (vor 5108 Tagen) @ MissX

Hallo MissX,

Müßte man dabei nicht die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze einkalkulieren ? Da diese sich um ca. 50% erhöht hat, komme ich auf eine Erhöhung der GKV Beiträge von 81,6%. Wenn man Praxisgebühr, Eigenanteile bei Zahnbehandlungen und Medikamentenzuzahlungen mal als die nicht vorhandene Selbstbetiligung betrachtet, sind das auch noch ein paar Prozentpünktchen. Sonstige Leistungskürzungen hat es vermutlich auch ein paar gegeben (Brille ?) - so langsam werden die Birnen den Äpfeln ähnlicher. Weitere Verschwörungstheorien (im Sinne von: Subventionierung des Gesundheitswesens durch die mehr zahlenden Privatpatienten oder Entlastung der GKV durch die nicht familienversicherten Privatkinder) lasse ich hier mal weg.

Rainer

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 29.11.2010, 14:53 (vor 5108 Tagen) @ MissX

Zwei Drittel der Gesellschaften passen die Beiträge an, was aber nichts an dem Preis- und Leistungsgefälle zur GKV ändert, wo ein freiwillig versicherter Angestellter ohne! Krankengeld mit 619€ (sechshundertneunzehn!) zur "Kasse" gebeten wird. Dies wird auch von vielen Privatversicherten über die Jahre oft vergessen und einen etwas tieferen Einblick in längere Versicherungsverläufe findest Du z.B. hier bei der alten oldenburger.

Fragen? joachimroehl@web.de

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

Kitty, Montag, 29.11.2010, 18:48 (vor 5108 Tagen) @ Joachim Röhl

Ein freiwillig versicherter Angestellter zahlt 619 EUR? Also ich kenne nur Angestellte, bei denen sich der Arbeitgeber an diesen Kosten beteiligt. In der Regel ist das so, dass hier die Hälfte wie bei einem Pflichtversicherten als Zuschuss gezahlt wird. Das kann aber auch an der entsprechenden Ausgestaltung des zugrundeliegenden Tarifvertrages liegen.

Im Übrigen kenne ich auch genug Rentner die diese Summe an die PKV abdrücken müssen (ja wo sind den die Altersrückstellungen?). Blöd nur, wenn die Rente kleiner als der PKV-Beitrag ist....

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 29.11.2010, 19:35 (vor 5108 Tagen) @ Kitty

Ob privat oder gesetzlich versichert, der Arbeitgeber bezuschusst maximal 50% des Zahlbeitrages und in diesem Jahr sind es 299€ zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung.

Wer als Rentner über 600€ an eine PKV bezahlt, hat aus dem jahrelangen Beitragsvorteil zur GKV warum auch immer ? keine private Altersvorsorge aufgebaut.

Wer sich mit 35 Jahren privat versichert und ab Rentenalter seinen Zahlbeitrag um garantierte 300€ (dreihundert) senken will, zahlt dafür monatlich etwa 69€ mehr. Halt! nur 34,50€ weil der Arbeitgeber im Rahmen der Freibeträge auch hierfür die 50% Zuschuss zahlt.

Tip: barmenia + video

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

nur mal so, Montag, 29.11.2010, 21:10 (vor 5108 Tagen) @ Joachim Röhl

@Herr Röhl

Dadurch dass Sie immer wieder die Beitragsentlastungstarife wiederholen werden diese auch nicht besser.
Ich stimme Ihnen jedoch insofern zu dass zusätzlich Vorsorge für die PKV Beiträge mehr als notwenig ist.

30j*12*70€= 25200€ + ggf.+ Überschüsse.

Wie ja zwischenzeitlich die meisten wissen sollten liegen die garantierten Renditen im RV Bereich bei Netto knapp 1% incl. Überschüsse vielleicht bei 3%.
Wie man aus dieser geringen Ablaufsumme 300€ Beitragsentlastung generieren will versteht wohl nicht einmal mehr der Aktuar. Ach ich vergaß. Es sind ja nur 230. Aber nicht einmal diese werden erreicht.
Nochmal: Garantiert ist hier nichts.
Entweder Entlastung ist fix und der norwendige Beitrag variabel oder der Beitrag ist fest und die Enlastung unbekannt.

Der AG Beitrag ist insofern nur relavant wenn die Höchstgrenzen noch nicht erreicht sind. Bei Wechsel der Kasse TOTALVERLUST.
Dies stellt wohl einen einmaligen Vorgang dar.

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 29.11.2010, 22:17 (vor 5108 Tagen) @ nur mal so

Wie Du weißt, bieten nur wenige Gesellschaften die zusätzliche private Beitragssicherung an: das sind allianz, axa, barmenia, bbkk, central, continentale, debeka, deutscher-ring, dkv, gothaer, hallesche, hanse-merkur, inter, mannheimer, münchner-verein, r+v, sdk, ukv und württembergische.

Alle anderen 29 hier nicht genannten Versicherer lassen insbesondere die privat versicherten Angestellten im "Beitragsregen" stehen. Auch soll es Vermittler geben, die den Punkt steigender Altersbeiträge fahrlässigerweise nicht mal ansprechen. Ob dann der Versicherte seine private Vorsorge mit Aktienpaketen, Fondsanteilen, Edelmetall, Immobilienbesitz und selbst genutzem Wohneigentum oder ganz klassisch mit Riester&Rürup aufbaut ist seine Entscheidung - aber eine muss er treffen.

Die angebotenen Beitragssicherungsprogramme führen bei vielen Gesellschaften dazu, daß der Kunde selbst bei einer Vertragskündigung die darin aufgebauten Rückstellungen in andere weiter geführte Zusatztarife übertragen kann und eben nicht verlustig gehen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob nicht allgemein durchgedrungen ist, daß ein Gesellschaftswechsel nur ein Notausstieg im Extremfall sein sollte, falls die Versicherungspflicht in der Kasse ruft oder gescheiterte Lebensplanung auch zur Unbezahlbarkeit der Krankenversicherung führt.

Fazit: alle anderen Fälle wurden falsch und nicht bedarfsgerecht versichert oder glaubten die PKV sei eine ewige Sparbüchse dauerhaft ab 59 EURO.

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung

nur mal so, Dienstag, 30.11.2010, 07:49 (vor 5107 Tagen) @ Joachim Röhl

@Röhl

mit der Anrechnung auf Zusatztarife stimmt schon.

Nur wer braucht beim Wechsel von einer PKV zur anderen irgend welche Zusatztarife in der alten PKV?
Also, ergo in der Regel doch TOTALVERLUST.

Die Rechtmäßigkeit über den vollständigen Verfall der eingezahlten Gelder darf mehr als bezweifelt werden und wird zukünftig sicherlich noch von den Gerichten zu Gunsten der Kunden geklärt werden.

Krankenkassenhopping:
Der Wunsch ist der Vater des Gedankens.
Betrachtet man gerade die letzten jahre so wird selbst in den PKV Kennzahlen (Abschlusskosten) mehr als deutlich dass die Masse der PKV Kunden eben nicht aus neuen Kunden (GKV->PKV) bestand, sondern die allermeisten innerhalb der PKV gewechselt haben. Bei bis zu 16 MB sicherlich sehr häufig auf Anraten des Beraters. Solange es bei Wechsel keine stark eingeschränkte Provisionierung gibt wird sich an dieser Unsitte auch nichts ändern.

verlustfreier Wechsel in GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 30.11.2010, 09:41 (vor 5107 Tagen) @ nur mal so

Wer als Angestellter zwangsweise wieder versicherungspflichtig wird, weil das Bruttogehalt unter 4162€ sinkt, strampelt erfahrungsgemäß mit Händen und Füssen um nicht wieder in die GKV zu müssen. Hier gibts dann oft die ernsthafte Frage was tun um in der PKV zu bleiben. Wenn auch Ventillösungen wir die oft besprochene "parallele Selbständigkeit" oder eine sonstige Befreiung nicht gangbar sind, bleibt nur die Kündigung von Vollversicherung und privater Beitragssicherung bei Umstellung in Zusatztarife. Gewählt werden dann entweder Tarife mit kompletter Kostenerstattung nach §13 SGB V um auch weiterhin private Behandlungen als Kassenpatient zu bekommen. Bei dünnerem Budget auch unterschiedlichste Einzelleistungen der PKV vom Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld bis zu 250€ Erstattung für Kontaktlinsen, dem Heilpraktiker, Keramikinlays, Keramikveneers, implantatgetragenem Zahnersatz, Kurleistungen und seit einigen Jahren wachsend auch der Aufstockung der Pflegeversicherung. Bei einem Versicherer mit vorausgesetzt breiter Zusatztarifpalette, kann man dann viele Wünsche abdecken, um die GKV einigermaßen wohnlich zu gestalten. Schmalspuranbieter und da hast Du recht, zwingen dann die Alterungsrückstellung in der Versichertengemeinschaft zurück zu lassen = zu verlieren. Drum prüfe wer sich ewig bindet, denn so wie Du für 1 Million sicher keine Zwangsehe mit Frankenstein´s Tochter eingehen willst, wird auch mit 22MB in der Spitze aus einer fauligen Tomate keine Apfelsine ..

verlustfreier Wechsel in GKV

GKVler, Dienstag, 30.11.2010, 20:37 (vor 5107 Tagen) @ Joachim Röhl

Wer als Angestellter zwangsweise wieder versicherungspflichtig wird, weil das Bruttogehalt unter 4162€ sinkt, strampelt erfahrungsgemäß mit Händen und Füssen um nicht wieder in die GKV zu müssen.

na, ich hab eher die Erfahrung gemacht, dass viele sich freuen, den (Beitrags-)Klauen der PKV zu entkommen....

Gruß
GKVler

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung??

MissX, Donnerstag, 02.12.2010, 07:07 (vor 5105 Tagen) @ Laie der Prozentrechnung übt

naja die beitragsbemessungsgrenze ist nur für den relevant der sie überschritten hat und die kleinen selbstständigen mit 2000 EURO monatlichen Gewinn sind die die klassischen Aquise-Opfer der PKV-Vermittler, denn die müssen auf das geld schauen und sind dann so naiv und sparen bei der krankenversicherung.

und diese selbstständigen interessiert dann die entwicklung der beitragsbemessungsgrenze nicht und für die die drüber sind stieg diese seit 1990 von von rund 4700 dm auf jetzt 3700 euro.

und von wegen quersubventionierung der gkv durch die pkv da lach ich mal laut, doch das theam nervt und die pkv-seite ist schon immer unbelehrbar und glaubt würde auch heute noch glauben dass die erde eine scheibe ist, wenn es in ihren verkaustrainings erzählt würde.

verlustfreier Wechsel in GKV

MissX, Donnerstag, 02.12.2010, 07:12 (vor 5105 Tagen) @ Joachim Röhl

Hat der Mann schon mal nachgedacht? hat er denn seine viele Antworten vergessen (geh in die GKV-Familienversicherung, nimm einen job mit 401 euro auf ...)

Die Masse der Frager in den PKV-Foren sucht nicht danach in der PKV zu bleiben sondern wieder unter die warme bezahlbare Decke der GKV zurückzuschlüpfen.

*kopfschüttel

PKV-Beitragserhöhung - Überraschung??

Sebastian R., Donnerstag, 09.12.2010, 11:05 (vor 5098 Tagen) @ MissX

Ich bin immer wieder für begründete und nachvollziehbare Post im Internet dankbar. Besonders das mit dem nachvollziehbar...

Ist ein schönes Bild, dass die Erde eine Scheibe ist. Beinhaltet eine gewisse Wahrheit. Dinge von mehr als einer Seite betrachten kann Vorteile bringen.
Dieses Post bringt eher ein gewisses Stammtischniveau mit sich.

PKV-Beitragserhöhung - Kritisch betrachtet O_o))

Sebastian R., Donnerstag, 09.12.2010, 12:54 (vor 5098 Tagen) @ MissX

Mhhmmhhh... 1990 war der Höchstbeitrag zu GKV bei 301,98 €, heute sind es 542,02 € + 0,9% Sonderbeitrag 33,41 € + eventuelle Zusatzbeiträge.

Selbstbehalt in der GKV gibt es. In 2010 noch begrenzt auf 2% des Jahresbrutto, ab 2011 in unbegrenzter Höhe. Dazu kommt, dass die Leistungen in der GKV sich konstant verringern, hier muss man im Internet nicht lange suchen. Die Gesundheitsreform 2011 ist wieder ein Meilenstein. Die Leistungen in der GKV stehen immer zu Disposition seitens der Politik, in der PKV hat man Verträge und damit eine ganz andere Grundlage.

Die durchschnittliche Beitragsanpassung in der GKV lag bei 7 %, in der PKV bei 5,6 %. Es gab natürlich auch Tarife der PKV, die weitaus mehr angepasst haben. Aus diesem Grund MUSS eben auch geschaut werden, wie die Gesellschaft sich darstellt und nicht nur nach dem Preis.

Es gibt viele gute Gründe für die PKV, ebenso für die GKV. Beide Systeme leben derzeit eigentlich ganz gut nebeneinander her. Allerdings wird der medizinische Fortschritt großteils durch die PKV voran getrieben, da diese auch Leistungen über dem gesetzlichen Niveau bezahlt. Außerdem müssten wohl viele Ärzte dicht machen, wenn sie nur gesetzlich versicherte behandeln würden. Über die Quersubventionierung der GKV durch die PKV sind das zwei entscheidende Fakten, die auch den GKV-Versicherten zugute kommen.

Ein weiterer wichtiger Fakt sind Beiträge im Alter. In der gesetzlichen wird man diese wohl nur stemmen können, wenn die Leistungen gerade für ältere Menschen stark gestrichen werden. Wie sich beide Systeme tatsächlich im Alter verhalten werden, kann niemand sagen. Kein Spezialist, kein Versicherungsfachmann und kein Politiker. Aus heutiger Sicht ist die Private wahrscheinlich besser aufgestellt, da Rückstellungen fürs Alter gebildet werden (derzeit insg. 135 Mrd €), und Sicherheit bei den Leistungen im Alter besteht.

Bei allen, die sich überlegen, ob private versichern, oder nicht, sollten sich einen unabhängigen Fachmann suchen, der nicht nur seine Provision optimieren möchte.

In diesem Sinne, frohes Überlegen gegen Ende des Jahres ;)

PKV-Beitragserhöhung - Kritisch betrachtet O_o))

RHW, Donnerstag, 09.12.2010, 23:28 (vor 5098 Tagen) @ Sebastian R.

Hallo,

ja, in der PKV hat man einen Vertrag, der Grundlage für die Leistungen ist:

Meistens eine Regelung, die § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen entspricht:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Quelle:
PKV-Musterbedingungen

Darunter kann man (fast) alles oder - wenn es z.B. für die Versicherung eng wird - (fast) nichts verstehen. Die Auseinandersetzungen, was dazu gehört, beginnen meistens erst nach der Behandlung - wenn der Leistungserbringer bereits einen Vergütungsanspruch hat. Wenn man genügend Finanzen und Durchhaltevermögen hat, wird letztendlich ein Gericht entscheiden.

Da sind mir Gesetzesänderungen lieber. Da erfahre ich vor der Behandlung, was als notwendig angesehen wird.

Aber vielleicht ist es ja nur eine Geschmackssache ...

Gruß

RHW

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