Leistungsfreiheit und Zahnarzt Prophylaxe (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort im Netz gefunden habe:
Ich lasse mich demnächst privat versichern. Dabei liegt mir ein Angebot vor, indem steht:
"Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (für das Jahr 2011: z. B. Tarif PNW bis zu 4 Monatsbeiträge -
abzüglich des gesetzlichen Zuschlags -)"
Welche Punkte die "Leistungsfreiheit" umfasst wird allerdings nicht erläutert.
Weiß jemand, ob dieses wirklich alle Arztrechnungen einschließt, oder, ob Pflichtbesuche (wie z.b. die Zahnarzt Prophylaxe) davon ausgeschlossen sind?
Konkret: Angenommen ich besuche in dem Jahr keinen Arzt (bzw. zahle ihn selbst) und gehe nur zu Pflichtuntersuchen (wie der Prophylaxe), bekomme ich dann die 4 Monatsbeiträge zurück oder nicht?
Besten dank vorab!
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