Hallo,
wenn in den letzten 6 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit (AU) aufgrund der selben Ursache bestanden hat, sind ältere AU-Zeiten ohne Bedeutung. Das gleiche gilt, wenn ein Arbeitgeberwechsel erfolgte (Ausnahme: in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigungsbeginn braucht der Arbeitgeber häufig keine Entgeltfortzahlung zu leisten).
Wenn eine AU aufgrund der selben Ursache in den letzten 6 Monaten bestanden hätte, wären noch 2 Besonderheiten zu beachten:
- die AU ist innerhalb von 7 Tagen nach AU-Beginn der Krankenkasse zu melden. Sonst wird Krankengeld erst ab Tag der Meldung gezahlt.
- Krankengeld wird frühestens ab Tag NACH dem Arztbesuch gezahlt (Ausnahme: stationäre Behandlung)
Gruß
RHW