als Rentnerin von DAK zur TK wechseln (Gesetzliche Krankenkassen)

Coco @, Berlin, Samstag, 20.11.2010, 22:56 (vor 5117 Tagen)

Ich will wegen der Zuzahlung/ Sonderzahlungen an die DAK zur TK wechseln. Finde auch die Versicherungsleistungen der TK besser.
Gibts jemand der damit schon Erfahrung hat?

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Kitty, Samstag, 20.11.2010, 23:35 (vor 5117 Tagen) @ Coco

Wer mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann ohne weiteres in eine andere Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Sie müssen schriftlich kündigen. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung muss Ihnen die DAK eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese Bestätigung müssen Sie der neuen Kasse übermitteln. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Die TK sendet dann an den Rententräger einen Datensatz zum Kassenwechsel, damit der Rententräger die Beitragsanteile mit dem richtigen "Kassenschlüssel" an den Gesundheitsfond abführt.

Aber Achtung! Es gibt da allerdings eine neue Schweinerei. Die alte Kasse fragt beim Rententräger nach, wann der Datensatz zum Kassenwechsel beim Rententräger eingegangen ist. Dieses Datum gilt als Kündigungsdatum. Wenn die TK also zu spät an den Rententräger meldet, gilt Ihre Kündigung als nicht rechtzeitig abgegeben.

Dies entspricht wohl den gemeinsamen Grundsätzen der Krankenkassen, halte ich aber für rechtlich höchst bedenklich. Da diese Methode früher so gut wie nie angewand wurde, gibt es dazu sicherlich auch noch keine Gerichtsentscheidungen. Zu dieser Methode greifen im Moment häufig die Kassen, die wegen Zusatzbeiträgen einen Mitgliederschwund zu verzeichnen haben.

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Czauderna, Sonntag, 21.11.2010, 11:15 (vor 5116 Tagen) @ Kitty

Hallo,
was meine Vorrednerin schreibt stimmt, bis auf eine Kleinigkeit - nach meinem Kenntnisstand werden solche Anfragen beim RV-Träger nicht gemacht. Das hat verschiedene Gründe - einer, und das ist noch der harmloseste Grund ist der Umstand dass der RV-Träger sich bei Anfragen von Meldedaten so viel Zeit für die Beantwortung lässt dass es in einem solchen Fall wirklich keinen Sinn machen würde. Rein rechtlich hääte man die Möglichkeit.
Meine Meinung - was sollte eine solche Handlungsweise bringen, doch maximal die Verschiebung des Abgangs und Ärger noch dazu.
Das ist nicht im Sinne des Versicherten und auch der Kasse.
Gruss
Czauderna

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Kitty, Sonntag, 21.11.2010, 11:39 (vor 5116 Tagen) @ Czauderna

Solche Anfragen liegen vor, wurden jedoch bisher von den Rententrägern nicht beantwortet, weil noch die Rechtslage noch geprüft wurde. Die Anfragen werden wohl jetzt tatsächlich beantwortet. Man bezieht sich dabei auf die Gemeinsamen Grundsätze der KV. Die Unterlagen liegen im Büro, ich sag am Montag Abend noch mal was dazu.

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Czauderna, Sonntag, 21.11.2010, 11:47 (vor 5116 Tagen) @ Kitty

Hallo Kitty,
ja bitte mach das - interessiert mich sehr.
Gruss
Czauderna

PS: Im Büro ? - was machst du denn so beruflich ?

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Kitty, Sonntag, 21.11.2010, 12:16 (vor 5116 Tagen) @ Czauderna

Das sag ich nicht :-P :-D

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Czauderna, Sonntag, 21.11.2010, 14:49 (vor 5116 Tagen) @ Kitty

Hallo Kitty,
ja, dann ist es ja gut - obwohl ich bei einem Pseudonym da keine Probleme sehen würde - okay, dann schau halt so nach.
Gruss
Czauderna (ohne Pseudonym, un bei mir weiss man was ich beruflich mache)

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Gast aus dem Norden, Sonntag, 21.11.2010, 18:33 (vor 5116 Tagen) @ Czauderna

Grundsätzlich halte ich fehlende Loyalität der Mitglieder ja für voll daneben. Unter dem Strich spart die DAK hier zukünftig viel Geld für einen Rentner und die TK zahlt drauf. Ob das Wohlfühlgefühl für Rentner bei der TK allerdings so angenehm sein wird wie bei der DAK bezweifele ich.

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Czauderna, Sonntag, 21.11.2010, 19:44 (vor 5116 Tagen) @ Gast aus dem Norden

Hallo, na ja, das kann man so sehen muss man aber nicht. Klar als Mitarbeiter dieser Kasse geht einem solch ein Beitrag runter wie Öl, aber wenn ich hörte dass hier von Loyalität der Versicherten zu ihrer Kasse gesprochen wird da muss ich doch sagen - die Zeiten sind vorbei. Ich möchte eigentlich nicht dass ein Mitglied nur aus Loyalität bei seiner Kasse bleibt sondern aus der Überzeugung heraus, dass er dort gut aufgehoben ist und das trotz eines Zusatzbeitrags.
Was mich da z.Zt. aufrecht hält sind die vielen persönlichen Kontakte, die klar zu Ausdruck bringen dass der persönliche Kontakt in einem 4-Augen-Gespräch mehr zählt als die 8,00 € pro Monat.
Gruss
Czauderna

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Kitty, Montag, 22.11.2010, 20:54 (vor 5115 Tagen) @ Czauderna

Also, die Kassen beziehen sich auf das Gemeinsame Rundschreiben zur KVdR/PVdR der (damaligen) Spitzenverbände der Krankenkassen vom 30.12.2008 (Verlautbarung zum Kassenwahlrecht nach § 175 SGB V).

Für den Krankenkassenwechsel bei Rentenantragstellern und Rentenbeziehern gilt hinsichtlich der Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der gwählten Kasse bei der abgewählten Kasse eine Besonderheit.

Die Mitgliedsbescheinigung wäre zwar unverzüglich der zur Meldung verpflichteten Stelle (der Rententräger!) vorzulegen, dies gilt jedoch nicht bei Rentnern und Rentenantragstellern. Die Vorlage beim Rententräger ist entbehrlich, weil über den Kassenwechsel bereits durch die neue Kasse informiert wird (KVdR-Meldung Meldegrund 10). Die Meldung nach § 201 Abs. 2 SGB V ersetzt die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung beim Rententräger.

Diese Meldung ist bis zum Ende der Kündigungsfrist abzugeben, so wie im Normalfall bei Nichtrentnern die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bei der alten innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt werden muss. Dies ist ja Voraussetzung für den wirksamen Kassenwechsel.

Aus diesem Grunde fragen also die alten Kassen beim Rententräger an, wann der Datensatz zum Kassenwechsel erstellt wurde. Wenn dieser nach Kündigungsfrist erstellt wurde, ist der Kassenwechsel nicht wirksam. Diese Anfragen gab es früher nicht. Ich hatte bisher weder davon gehört, noch eine solche gesehen. Ein Schelm wer böses dabei denkt oder eine Folge des Gesundheitsfonds.

Schöner Mist für die Rentner wenn das EDV-System der Kassen mal wieder spinnt und/oder wegen falscher Eingaben der Datensatz in der Fehlerdatei landet.

Loyalität von Kassenmitgliedern erwarten - you make my day! 95% der Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben. Wettbewerb findet für den Versicherten nur über den Beitragsatz statt und seit es den einheitlichen Beitragssatz gibt, über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

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Czauderna, Dienstag, 23.11.2010, 07:56 (vor 5115 Tagen) @ Kitty

Hallo Kitty,

vielen Dank für die Info - ja, was nicht alles im Kopf haben muesste. Diese Verlautbarung ist an mir vorbeigegangen.
Das ist aber auch ein gutes Zeichen, beweist es doch, dass man in unserem Hause diese Schiene nicht fährt. Auch wenn es rechtens ist, aufgrund der verschiedenen EDV-Systeme und auch aufgrund der Erfahrung dass maschinell abgesetzte Datensätze sowohl auf dem Weg von der Kasse zum RV-Träger und umgekehrt schon sehr opft seltsame Wege gingen bis sie endgültig verarbeitet werden konnten, halte ich ein solches Vorgehen einer Kasse zur "Verhinderung" eines Kassenwechsels für albern.
Gruss
Czauderna

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Gast aus dem Norden, Dienstag, 23.11.2010, 18:09 (vor 5114 Tagen) @ Czauderna

Albern ist der richtige Ausdruck. Ich war kürzlich auch sehr über diese Verfahrensweise verwundert. Es gibt aber tatsächlich Kassen (nicht die großen Tanker) die sich über 2-3 RSA-Monate "ergötzen" und die Folgen vergessen. Die 2. Kündigung vergißt niemand und das ist für die neu gewählte Kasse super Werbung und spricht sich rum.

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