GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)
TamyLee, Dienstag, 09.11.2010, 00:06 (vor 5133 Tagen)
Mich interessiert schon eine ganze Weile die Kostenerstattung als Freiwilliges Mitglied einer GKV (noch TK) - sehr gerne würde in einen Kostenerstattungstarif - im ambulanter Bereich - als GKV-Versicherte wechseln..... bin allerdings schon in einem reiferen Alter und dürfte wg. meiner Vorerkrankungen Probleme mit einer PKV-Aufnahme in einer Restkostenversicherung, haben! Auch sollte das Ganze noch bezahlbar sein - zahle im Moment schon ab Januar 312€ + stat. Zusatzvers. PKV (Central) von ca. 70€ = ca 382€!!!
Als Alternative gäbe es da die "Sercurvita BKK" und die "Bundesknappschaft" als GKV mit Ihren Kostenerstattungs-Tarifen - welche nicht schlecht wären...!Gäbe es noch weitere interessante Kostenerstattungstarife weiterer GKV?
Allerdings ist mir wg. der politischen Lage geraten worden noch abzuwarten, da zukünftig wg. der Bindungsfrist usw. Änderungen zu erwarten wären.......ich habe allerdings den Verdacht - wenn ich noch lange zuwarte - werden sich die beiden Tarife dieser beiden GKV`s ebenfalls aufgelöst haben - wie vor kurzem der Kostenerstattungs-Tarif der TK, und dann wäre ich unter Umständen noch eine Weile an eine solche Krankenkasse gebunden.
Zu was ratet Ihr, sollte man dennoch noch etwas abwarten oder sollte ich einen der beiden Tarife abschließen - zumal man bei der Sercurvita aber 3 Jahren Bindungsfrist hätte - was mir nicht sehr passt! Allerdings scheint die Erreichbarkeit und die fehlende Zweigstelle Vorort ein gewisser Nachteil dieser Kasse sein.
Hat irgendjemand diese beiden Kostenerstattungstarife der Sercurvita oder Bundesknappschaft und kann mir über seine Erfahrung berichten??
Eine evt. Alternative wäre auch der Wechsel als GKV Versicherte in die "BKK SBK" und ein Probeantrag bei einer Privaten Restkostenvers. Bsp: Arag, Barmenia....wo wäre mit "vereinfachten Gesundheitsfragen" und einem halbwegs erschwinglich bezahltbaren Beitrag bei einer Privaten Restkostenversicherung - eine Aufnahme für mich möglich?
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 09.11.2010, 00:56 (vor 5133 Tagen) @ TamyLee
Falls Du Geburtsjahr und das medizinische Risiko hier anonym beschreiben möchtest, läßt sich schnell das Verhalten der Versicherer prüfen und Du könntest besser entscheiden.
Fragen? joachimroehl@web.de
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tom Tele, Mittwoch, 10.11.2010, 17:18 (vor 5131 Tagen) @ Joachim Röhl
Ich habe auch an einer solchen Versicherung Interesse. Mein Favorit ist zur Zeit die ARAG mit dem Tarif 182, der hier auch bereits des Öfteren ausdiskutiert wurde.
Auch interessant sollte wie mein Vorredner schon in einem anderen Thread vorgeschlagen hat der Tarif AKKR der Würtemmbergischen Versicherung sein.
Neu entdeckt habe ich noch den Tarif des Deutschen Rings....Med+ nennt sich dieser Tarif. Hat dazu hier vielleicht jemand Erfahrungen? Vielleicht Sie Herr Röhl? Einzig die Kosten der Krankenkasse für die Berechnung der Erstattung schein hier nicht als erstattungsfähig angesehen zu werden....
Für weitere Tarifbeispiele bin ich offen :)
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
TamyLee, Mittwoch, 10.11.2010, 18:06 (vor 5131 Tagen) @ Joachim Röhl
Ich habe vor evt. ein Probeantrag bei ARAG und Barmer mal zu versuchen....allerdings weiß ich nicht, ob das Sinn macht...ist das wirklich anonym, oder wird das irgendwo gespeichert?
Ich habe im Moment eine Behinderung von 30 % aufgrund von Hypertonie, Morbus Basedow m. Orbithopathie ohne Beschwerden,Tbl od. Behandlung mit Normalfunktion + lt.einem Befund von 2006 u.einer Knieatroskopie von 2004: Verschleißerscheinungen,Zyste u. Riss im Knie!
Seit damals aber keine Probleme mehr....
Bei der Würrtemberger Versicherung scheint es ein Höchsteintrittsalter von 45 Jahren zu geben...da ich schon 50 bin, also unrelevant....
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.11.2010, 19:13 (vor 5131 Tagen) @ TamyLee
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 10.11.2010, 20:12
@TamyLee, zu privaten Leistungen wird´s vor allem aufgrund von Morbus Basedow nur mit einem Wahltarif der GKV ohne Gesundheitsprüfung gehen. Die Knappschaft bietet sich für einen Fünfunddreissigjährigen zu 26€ an. Mitversichert ist allerdings auch die Hoffung, daß dieser Tarif nicht das kurzlebige Dasein eines TK-Privat-Praxis nimmt. Man stelle sich vor, welch Aufschrei durchs Forum zöge, würde ein privates Produkt wegen schlechter Kostenlage nicht nur plötzlich geschlossen, sondern auch die Versicherten komplett ausgekehrt ..
@Tom Tele, der Tarif AKG der württembergischen ist leider viel zu wenig bekannt und ist für fast jeden aufgeschlossenen Kassenversicherten geeignet. Er leistet erst dann, wenn´s um die Wurst ** geht und dies spiegelt sich im durchaus marktfähigen Beitrag von 26€ wieder. Aufgenommen werde Personen ab dem Geburtsjahr 1945. Der deutsche ring mit 109€ im Preisbeispiel eines gleichfalls 35jährigen und mit Alterungsrückstellungen scheint mir einfach überteuert, auch im Vergleich zur dkv wo man zu 99€ dann auch noch die private Zahnbehandlung und den Zahnersatz nebst hochpreisigen Implantaten bekommt. Oder als Klassiker arag zu 86€ dann nur für die ambulante Behandlung als Privatpatient "trotz Schippkarte".
@alle, wirklich gesicherte anonyme Anfragen gibt´s nur dann, wenn ohne reellen Namen aber mit Diagnosen und Befundberichten angefragt wird, wobei auch hier Vorsicht als Mutter der Porzellankiste gilt und sämtliche Persondendaten geschwärzt sein sollten. Nicht alle Versicherer akzeptieren dies und oft hängt die Ergebnisfindung von Kontakten zu den medizinischen Risikoprüfern ab.
** Video Fragen? joachimroehl@web.de
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tom Tele, Freitag, 12.11.2010, 14:02 (vor 5129 Tagen) @ Joachim Röhl
und oft hängt die Ergebnisfindung von Kontakten zu den medizinischen Risikoprüfern ab.
... Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Wenn ich Gesundheitsangaben machen muss.. Wie genau ist das anzugeben? Ist auch jede Behandlung vom Arzt z.B. für eine Grippe anzugeben? Oder wenn ich mal mit Bauchweh zum Arzt gegangen bin?
Mann muss ja die Adresse vom Hausarzt angeben. Wird dieser dann angeschrieben oder wie ist das zu verstehen?
Dazu eine Frage bezüglich der Krankenkasse. Wird diese auch von eventuellen Prüfern angeschrieben?
Wenn man einen Antrag versendet beginnt der Vertrag ja erst wenn man z.B. etwaige Risikozuschläge akzeptiert oder?
Viele Fragen :)
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.11.2010, 16:27 (vor 5129 Tagen) @ Tom Tele
Ein guter Draht zu den Risikoprüfern kann eine Entscheidungsfindung unabhängig von der heute vielfach maschinell durchgeführten Prüfung beeinflussen. Schließlich gibts eine ganze Bandbreite von Annahmeentscheidungen von der Totalablehnung (HIV, Diabtes) über die zeitlich befristete Rückstellung (bis zur Entfernung des Titanstiftes im Bein), einen einfachen Leistungsausschluß (Allergie gegen Katzenhaare), den krankheitsbezogenen Selbstbehalt bis zu Erstattungsgrenzen und dem üblichen Risikozuschlag. Das muß dann oftmals persönlich verhandelt werden bis eine "Dreieinigkeit" zwischen Kunde, Versicherer und auch Vermittler entsteht.
Ist alles von Dir nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß ausgefüllt, geht der Antrag an die medizinische Prüfung. Im Zweifelsfalle ziehst Du am besten Deinen Arzt zu Rate. Bei allen Rückfragen meldet sich die Gesellschaft über den Vermittler bei Dir. Nur falls Du der Schweigepflichtentbindung im Antrag komplett widersprochen hast, könnte die Gesellschaft keinesfalls Ärzte, medizinische Einrichtungen, Vorversicherer und Krankenkassen kontaktieren und geschieht in der Praxis ohnehin selten. Meist erhältst Du schon innerhalb 1h bis maximal 3 Tagen das erste Ergebnis offen oder auch wenn gewünscht anonym.
Welchen Antrag welcher Gesellschaft möchtest Du denn weiterhin sehen?
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tom Tele, Montag, 15.11.2010, 22:11 (vor 5126 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke Joachim für das Beispiel.
Nun aber mal eine Berechnung aus der Praxis. Angenommen ich habe die Kostenerstattung gewählt für den ambulanten Bereich und für die Arznei, Heil- und Hilfsmittel.
Gegenüber meinem Arzt gebe ich mich als Privatpatient aus. Ich habe eine Grippe bzw. Husten und Schnupfen. So ich werde dann normal behandelt... hier sehe ich nicht die Probleme.
Nun gehts an die Verschreibung von Medikamenten. Mein Doc verschreibt mir nun auf Privatrezept z.B. Sinupret für den Schnupfen und Umkaluabo (oder wie heisst der Saft :D ) für den Husten...Weiterhin für über Nacht Wick MediNait.
In den Kostenerstattungstarifen / AKKR der Würtemmbergischen bzw. 182 der ARAG heisst es 100 % Erstattung nach Vorleistung der GKV. Geht die GKV überhaupt in Vorlage für diese Medis? Bzw. wird dann nur anteilig erstattet ?
Merci :D
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tamylee50 , Dienstag, 16.11.2010, 11:44 (vor 5125 Tagen) @ Tom Tele
Da scheint es einen Unterschied zu geben zwischen dem Kostenerstattungstarif - mit einer GKV, oder einer zusätzlichen Privaten Restkostenversicherung....bei der GKV habe ich mir sagen lassen von verschied. GKV`s, daß man als sog. Selbst,-Privatzahler/Privatpatient "ohne" Krankenkarte kommt und bei dem Rezept den Arzt darauf hinweist, daß er wiederum ein "Kassenrezept" ausstellt....!!
Wie das mit der sog. Kostenerstattung im Ambulanten in Komb. mit der GKV + "Privaten Restkostenversicherung" aussieht, weiß ich nicht - nur weiß ich, daß z.Bsp. die Barmenia mehrere Tarife anbietet und man genauestens nachfragt, ob die Arneien/Rezept dabei sind....!
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Lord Dragon, Dienstag, 16.11.2010, 12:07 (vor 5125 Tagen) @ Tom Tele
Bei ARAG Tarif 182 sieht es so aus, dass man für nicht verschreibungspflichtige Medikamente 60% erstattet bekommt, da GKV nichts erstattet.
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.11.2010, 22:04 (vor 5125 Tagen) @ Lord Dragon
Sinupret® Umckaloabo® oder WICK MediNait® bekommst Du dann im Zusatztarif von der PKV erstattet, wenn´s vom Arzt z.B. aufgrund einer Erkältungsdiagnose verschrieben wurde und man muß das Rezept einreichen. Die Gesetzliche dagegen läßt den verschnupften Erkrankten gleich im Regen stehen, denn nach deren Lesart und §34 SGB V handelt es sich um eine der vielen "Bagatellerkrankungen". Auch ohne gesetzliche Vorleistung bezahlt dann die würtembergische im AKG oder AKKR oder dkv im AMX zumindestens 50 Prozent und dreissig bis einhundert sind es bei arag.
Bei den drei oben genannten Dingen ist das alles nur lustig, ob man nun 5€ oder auch nichts oder mit zehn den vollen Satz bei meist ein bis zwei Erkältungsinfekten jährlich bekommt. Aber Achtung bei hochpreisigen Geschichten wie in der Tumorversorgung mit nur einem Tablettensatz Xeloda® zu 567€ oder als Rheumaerkrankter und der Verordnung einer Monatsration mit acht Fertigspritzen Enbrel® zu 1822€. Dann öffnet sich mit privaten Zusatztarifen auch plötzlich der unbudgetierte Zugang zu teuersten Medikationen, die ein "Schippkartenpatient" unter Umständen und besonders gegen Quartalsende garnicht verschrieben bekommt. Die nächste Preiserhöhung trifft dann selbstredend die Privatversicherten und die Gesunden jammern und die Katze beißt sich wieder mal in den Schwanz ..
Das Gejammere der Ärzte dagegen über die Inregressnahme durch die Kassen nach §106 SGB V ist laufend in Monitor, Report und sonstigen Medien zu vernehmen. Fazit: gesicherten Medikamentenzugang hat ein Kassenpatient somit nur mit privatem Zusatztarif oder als Barzahler und dicken Portemonnaie.
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Karsten, Dienstag, 16.11.2010, 22:37 (vor 5125 Tagen) @ Joachim Röhl
Gibt es eigentlich auch Kostenersattungstarife, die sich nur auf den Arzneimittelbereich beziehen?
Ich habe bisher Kostenerstattung für ambulante Arztbehandlungen mit entsprechender privater Absicherung und würde die auch gerne so behalten...
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Lord Dragon, Mittwoch, 17.11.2010, 08:25 (vor 5125 Tagen) @ Karsten
Solche Tarife gibt es nicht.
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
RHW, Mittwoch, 17.11.2010, 15:49 (vor 5124 Tagen) @ Lord Dragon
Hallo,
vielleicht ist die Grundlage für die Kostenerstattungstarife der GKV intereessant:
Die Jahresfrist soll ab 01.01.2011 durch eine 3-Monatsfrist ersetzt werden.
Alle Einzelheiten regelt die jeweilige Krankenkasse (teilweise auch auf der Homepage beschrieben).
Gruß
RHW
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tamylee50, Mittwoch, 17.11.2010, 16:20 (vor 5124 Tagen) @ RHW
...aber wie ist das z. Bsp. wenn ich dann zu einer anderen GKV ab Januar 2011 wechsle - und diese selbst 18 Monate Bindungsfrist hat - und Ihr Wahltarif Kostenerstattung wie bei der Sercurvita bisher 3 Jahre Bindungsfrist hatte - diese bei Ablauf von 3 Jahren bei Nichtkündigung sogar nochmals 3 Jahre weiterläuft...
Kann man da jetzt problemlos abschließen ohne Gefahr zu laufen, dass dies 3 Jahre läuft oder muss es die Sercurvita erstmals bei Ihrer Satzung ändern?
Wie ist das künftig ab 2011?
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
RHW, Mittwoch, 17.11.2010, 16:39 (vor 5124 Tagen) @ Tamylee50
Hallo,
es gibt hier zwei völlig verschiedene Varianten:
- Kostenerstattungstarif nach § 13 Absatz 2 SGB V:
aktuelle Entscheidung für 12 Monate, ab Januar 2011 voraussichtlich Entscheidung für 3 Monate
- Wahltarife:
Hier gilt eine Bindungsfrist von 3 Jahre (in dieser Zeit ist auch keine Kündigung bei der Krankenkasse möglich). Die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Krankenkasse regeln die Einzelheiten für eine Kündigung. Hier sind mir keine Änderungen zum 01.01.2011 bekannt.
Gruß
RHW
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tamylee50, Mittwoch, 17.11.2010, 17:08 (vor 5124 Tagen) @ RHW
...jetzt versteh ich nur noch Bahnhof....muss ich nun im Kleingedruckten der Satzung einer jeweiligen GKV nachlesen, wie das mit der Laufzeit des Kostenerstattungstarif gemeint ist? Ich dachte gerade, daß bei einer bisher langen Laufzeit von 3 Jahren dies zu Gunsten der Bürger auf kürzere Laufzeiten geändert werden solle....dies sollte doch eigentlich den Kostenerstattungstarif insgesamt attraktiver machen!
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.11.2010, 17:29 (vor 5124 Tagen) @ Tamylee50
.. wählst Du bei Deiner Kasse die Kostenerstattung (den zugehörigen Kostenerstattungstarif gibts bei der PKV) hast Du das bisher für ein Jahr so vereinbart -> ab Januar gilt das für nur noch 3 Monate
.. einen Wahltarif wählte man aktuell und auch ab Januar immer für ganze 3 Jahre
Praxisbeispiel: die Kassen haben letztes Jahr ganz pfiffig viele Selbständige in die Tagegeldtarife geholt, dort sind sie in diesem Wahltarif auf 3 Jahre festgebunden und die PKV kuckt in die Röhre.
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tamylee50, Mittwoch, 17.11.2010, 18:08 (vor 5124 Tagen) @ Joachim Röhl
Du meinst nur der "Kostenerstattung" Tarif mit der Variante private Restkostenversicherung soll sich von aktuell 1 Jahr auf max. 3 Monate verkürzen?
Und die Wahltarife Kostenerstattung die eine GKV "ohne" private Zusatzversicherung anbietet - soll von 3 Jahren auch zukünftig auf 3 Jahre bleiben?
Nun, die Logik verstehe ich nicht....also nur die "Privaten Kostenerstattungstarife" sollen sich verkürzen?
Wenn ich nun aufgrund meinem höheren Alter und Vorerkrankungen keine zusätzl. PKV-Restkostenversicherung mehr abschließen kann oder will aufgrund des hohen Zuschlags - bleibt mir nur die Variante eine GKV "ohne" Private Kostenerstattung abzuschließen - aber mit einer bleibenden Bindungsfrist von nach wie vor: 3 Jahren? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.11.2010, 18:33 (vor 5124 Tagen) @ Tamylee50
Alles oben Geschriebene gilt und falls Du keinen privaten Kostenerstattungstarif bei einer PKV bekommst und dennoch bei der GKV das Kostenerstattungsprinzip für drei Monate wählst um von der III.Klasse in die II. aufzuschließen, wie es jetzt in der Presse so zynisch beschrieben wird, müßtest Du dann entweder die verbleibenden Restkosten aus eigener Tasche zahlen oder in eine GKV wechseln, wo neben gewähltem Kostenerstattungsprinzip auch auch noch ein Wahltarif zur Kostenerstattung angeboten wird, der dann die Restkosten trägt und Dich auf drei Jahre bindet. Kuck mal hier -> Knappschaft
Noch mehr Fragen? Anruf s.o.
GKV - Kostenerstattungs-Tarif
Tamylee50, Mittwoch, 17.11.2010, 18:42 (vor 5124 Tagen) @ Joachim Röhl
...da gilt aber im Moment noch die 3 jährige Bindungsfrist!!!!
Das gefällt mir aber nicht sonderlich!
Das hab ich eben bei www.Haufe.de gefunden:
Mindestbindungsfrist bei Wahltarifen wird unterschiedlich gestaltet
Die Mindestbindungsfrist für Wahltarife beträgt derzeit 3 Jahre. Davon ausgenommen sind nur die Tarife mit besonderen Versorgungsformen (§ 53 Abs. 3 SGB V). Die Mindestbindungsfrist wird auf ein Jahr reduziert für die Tarife zur Prämienzahlun (§ 53 Abs. 2 SGB V), zur Kostenerstattung (§ 53 Abs. 4) sowie zur Kostenübernahme von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (§ 53 Abs. 5). Dies soll die Wahlfreiheit der Versicherten stärken.
Die bisherige Mindestbindungsfrist von 3 Jahren hat tendenziell abschreckend gewirkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Teilnahme an den Wahltarifen durch die Änderungen insgesamt lebendiger wird.
Nur bei den Selbstbehalt- Tarifen sowie den Krankengeld- Tarifen (§ 53 Abs. 1 und 6) bleibt wegen der für die Krankenkassen hierbei erforderlichen langfristigen Kalkulationsgrundlage die Mindestbindungsfrist von 3 Jahren unverändert bestehen.
....demnach müsste selbst bei einem Kostenerstattungstarif bei einer GKV (Bsp. Knappschaft oder Sercurvita) - also ohne PKV Restkostenvesicherung - ab 01.01.2011 eine "Bindungsfristverkürzung" stattfinden, oder??