freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

frida, Bremen, Dienstag, 16.11.2010, 00:51 (vor 5122 Tagen)

Wenn der Bezug von AlG I ausläuft und voraussichtl. kein AlG II oder hartz IV gezahlt wird, soll die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenversicherung zwingend sein. Ist (k)ein Wechsel in die private KV möglich? Eine Familienversicherung kommt als Ledige(r) wohl kaum in Betracht... Aufgrund welcher Bemessungsgrundlage wird welcher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben? Wo ist der Unterschied in der Definition Einnahmen und Einkünfte? Welche Fristen sind einzuhalten? Was hat es mit der Pflichtversicherung für Nichtversicherte auf sich? Letzteres hört sich wie Strafe an. Viele Fragen und weil ich mittlerweile sehr unterschiedliche Informationen gesammelt habe, wäre ich dankbar um eine Richtschnur ;-)


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