Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich möchte jetzt von der GKV in die PKV wechseln und meine Gesundheitsfragen nach bestem Gewissen beantworten. Mir stellen sich 2 Unsicherheiten gegenüber:
1.: Der Deutsche Ring fragt u.a. nach Gesundheitsstörungen in den letzten 3 Jahren. Ich hatte vor 6,5 Jahren einen Bandscheibenvorfall. Nach 1 Jahr war ich so gut wie beschwerdefrei wenn ich regelmäßig meine Gymnastik gemacht habe. Ich bin in den letzten 5 Jahren (oder länger) nicht mehr deswegen beim Arzt in Behandlung gewesen und bin auch sehr beweglich.
Muss ich trotzdem diesen Bandscheibenvorfall angeben, weil ja evtl. meine Bandscheibe nicht mehr im gleichen Zustand ist wie bei einem nie Erkrankten?
2.: Außerdem gebe ich meine Allergien an (Gräser, Pollen, Mäuse). Muss ich auch angeben, dass ich vor 6 Jahren für die Dauer von 2 Jahren an allergischem Asthma litt? Ich habe 2 Jahre lang Medikamente genommen und hatte danach nie wieder Ärzte in Anspruch genommen. der Lungenfunktionstest im Rahmen eines Check-ups vor 1,5 Jahren war ebenfalls astrein. Ich vermute, das Asthma hatte ich im Zusammenhang mit der Forschung an Mäusen, die ich seit etlichen Jahren nicht mehr betreibe.
Ich danke schon mal für alle konstruktiven Beiträge!
Viele Grüße,
Oreo_Cooky
Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her
Sie beantworten sich die Frage eigentlich schon selbst.
Sofern der Bandscheibenvorfall nicht operiert wurde, beschwerdefrei und ausgeheilt ist muss er definitiv angegeben werden. Er befindet sich immer noch in Diagnose.
Auch die 2 jährigen Asthmaprobleme würde ich keinesfalls unterschlagen. Unabhängig ihrer Forschungstätigkeit. Es ist ja immer möglich die Situation auf einem zusätzlichen Blatt aus Ihrer Sicht zu schildern.
Die Luft bei den Gesellschaften wird immer dünner. Gerade bei chronischen oder regelmäßig wiederkehrenden Erkrankungen wird die PKV zu allererst nach Fehlern in den Gesundheitsangaben suchen.
Eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung ist schnell ausgesprochen.
Überlassen Sie es sich zuliebe, den Gesellschaften das Risiko einzuschätzen. Im Zweifel risikieren Sie hier sonst buchstäblich ein Vermögen oder gar Ihre finanzielle Existenz.
Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her
Kann unserem nur mal so voll zustimmen und prima vista nehmen nach anonymisierter Anfrage mehrere Gesellschaften den Vertrag mit einfachen Risikozuschlägen oder auf Wunsch auch krankheitsbezogenen Selbstbehalten an, falls der BMI zwischen 18,5 und 29,9 liegt, die finanzielle Bonität gegeben ist und keine weiteren Vorerkrankungen bestehen.
Fragen? joachimroehl@web.de
Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe meiner Liste von Gesundheitsfragen nun doch noch einiges hinzu gefügt. Wahrscheinlich lehnen die mich jetzt ab oder geben mir einen so hohen RZ, dass ich doch bei der GKV bleibe.
Was mache ich mit Krampfadern, die mein Arzt aufgeschrieben hat, obwohl ich keine habe, nur um mir Kompressionsstrümpfe aufschreiben zu können? Das habe ich jetzt in meiner Krankheitsakte gesehen!! Soll ich das erklären? Würde sonst einfach nur wahrheitsgemäß schreiben, dass sich bei mir nach langen Flügen laut Untersuchung Lymphe in den Unterschenkeln ansammelt und die Krampfadern nicht erwähnen.
Viele Grüße,
Oreo_Cooky
Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her
So häppchenweise liebt das die PKV nicht, aber aufgrund gemachten Angaben sähe es dann so aus, falls Du angenommen fünfunddreissig wärst, bei z.B. central im Tarif KEH mit achthundert Euro jährlicher Selbstbeteiligung:
Tarifbeitrag nach Beitragsanpassung zum 1.Januar 2011 dann 182€ plus medizinische Zuschläge von 80€ somit 262€ im Endbeitrag und nun kannst Du vergleichen. Bei der Kasse kostet es einen Selbständigen mindestens 319€ bzw. einen freiwillig versicherten Angestellten 617€ und noch ohne! Krankengeld. Empfehlen würde ich weiterhin die zusätzliche private Sicherung, um die Beiträge im Alter bezahlbar zu machen. Für z.B. 19€ wäre ein Beitragsnachlass von einhundert Euro ab dem 63. Lebensjahr vertraglich garantiert. Ob Du dies bei central oder auf dem freien Markt machst ist auch unter Kollegen immer noch eine Glaubensfrage. Falls Du jedoch garnichts machst, würdest Du eventuell in dreissig vierzig Jahren hier wieder berichten über den teuer gewordenen medizinischen Fortschritt.
Bleibt noch der Hinweis: die vom Arzt vermutlich und gefälligerweise notierte Venenerkrankung mit den nicht ganz auszuschließenden Krampfadern erfordert einfach eine schriftliche Erklärung an den medizinischen Risikoprüfer, wie es wirklich war und von Dir eben beschrieben wurde. Somit gäbe es dann darauf auch keinen Zuschlag. Klar aber sicher auch, daß Du dann nicht zeitnah kommen kannst und neue Kompressionsstrümpfe haben möchtest. Hier berätst Du Dich am besten nochmal mit dem Arzt.
Bandscheibenvorfall länger als 3 Jahre her
Hallo,
man sollte alle Gesundheitsstörungen angeben: auch vorübergehende oder gelegentliche. Auch Diagnosen, die der Arzt notiert hat, können zu unangenehmen Folgen führen (z.B. 1 Tag Arbeitsunfähigkeit wegen Erschöpfungszustand).
Selbst nicht angegebenes Schnarchen hat schon zu unangenehmen Nachfragen von Versicherungen geführt (wenn ein teures Hilfsmittel für Schnarcher beantragt wird).
Probleme von PKV-Versicherten sind hier ausführlich beschrieben:
PKV-Ombudsmann
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Psychotherapie und Hilfsmittel achten.
Zum Vergleich:
GKV-Hilfsmittelkatalog
Beiträge in der PKV sind immer unabhängig vom Einkommen und der familiären Situation. Das wirkt sich besonders in folgenden Situationen aus:
- Kurzarbeit, Insolvenz, Frührente, Altersrente,Sabbatjahr ...
- Nachwuchs, nicht berufstätiger Ehegatte, Stiefkinder, Scheidung, Todesfall
Das Kostenerstattungsprinzip der PKV hat einen Haken: Es wird erst im Nachhinein geprüft, ob eine Leistung notwendig war. Der Leistungserbringer hat dann aber schon einen Anspruch auf Vergütung:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen
Ein Wechsel zwischen bei gesetzlichen Krankenkassen ist auch für Schwerkranke möglich. In der PKV ist dann ein Wechsel praktisch unmöglich.
Vielleicht interesssant:
Vor einer (oft lebenslangen) Entscheidung GKV oder PKV sollte man sehr ausführliche Gespräche mit PKV-Experten und GKV-Experten führen (die Auswirkungen sind häufig so gravierend wie ein Hauskauf). Teilweise können die GKV-Mitarbeiter gezielt auf die Schwachstellen eines in Aussicht genommenen PKV-Tarifs eimgehen.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW