Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)
Melanie , Dresden, Sonntag, 07.11.2010, 18:03 (vor 5132 Tagen)
Wer kann helfen?
Bin seit 2007 mit einem Nagelstudio selbständig. Als das Arbeitslosengeld auslief habe ich mich dann erstmal nicht mehr bei der Kasse gemeldet. Hatte die ganze Zeit nichts gehabt, bin 27 und eigentlich gesund. Den Frauenarzt und meine Zahnärztin habe ich immer selbst bezahlt. Nun habe ich von zwei Freundinnen gehört, daß man gleich mehrere Jahre nachzahlen soll?
Möchte aber die schlafenden Hunde nicht wecken, deshalb meine Frage, was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Gibts eine Kasse, die das nicht so hart sieht?
Wie teurer wird das?
Helft mir bitte
Versicherung ohne Strafzahlung
RHW, Sonntag, 07.11.2010, 18:49 (vor 5132 Tagen) @ Melanie
Hallo,
seit dem 01.04.2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.
Für Selbständige liegt der monatliche Beitrag bei etwa 200 oder 300 Euro pro Monat (wenn das Einkommen 1900 bzw. 1200 Euro nicht übersteigt). Die Beiträge sind bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse nachzuzahlen. Schlimmstenfalls sind pro Monat 5% Säumniszuschläge zu zahlen.
Diese Regelungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen (es darf einen aber die letzte gesetzliche Kasse aufnehmen!). Über die Höhe der Ratenzahlung kann man "verhandeln".
Gruß
RHW
Versicherung ohne Strafzahlung
Gastl, Sonntag, 07.11.2010, 19:44 (vor 5132 Tagen) @ Melanie
Wenn Du zwischenzeitlich mal im Ausland warst, müsstest Du für die Zeit glaube ich nicht nachzahlen.
Versicherung ohne Strafzahlung
Shoppingqueen, Sonntag, 07.11.2010, 20:02 (vor 5132 Tagen) @ Gastl
Hallo,
warum versicherst Du Dich nicht privat? Bist doch gesund ....
LG, Shops
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Melanie, Dresden, Sonntag, 07.11.2010, 20:28 (vor 5132 Tagen) @ Shoppingqueen
Auslandsurlaub ist die ersten Jahre einfach nicht drin und eine private Kasse soll mit Kindern zu teuer sein und dann kommt man auch nie mehr in die normale Kasse zurück, habe ich gehört. Aber bei schon 200 pro Monat wären das ja über 9600 Euro die ich zurück zahlen soll und noch Zinsen. Hilfe, hab ich jetzt garnicht.
Hat denn keiner eine bessere Lösung oder muss ich notfalls das Geschäft zu machen?
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Shoppingqueen, Montag, 08.11.2010, 18:35 (vor 5131 Tagen) @ Melanie
Hallo,
ab 1.4. gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht in der der GKV. Um die rückwirkende Zahlung kommst Du also nicht herum.
Aber - vielleicht läßt die Kasse sich auf einen Deal ein...Frag mal nach, ob Sie Dick rückwirkend in der Anwartschaftsversichewrung unterbringen, weil Du Deine Krankhetskosten selbst getragen hast. Einige Kassen lassen sich darauf ein, macht ca. 50 € pro Monat.
Die AOK machts aber nicht ...
LG, Shops
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Gast aus Norddeutschland, Montag, 08.11.2010, 19:50 (vor 5131 Tagen) @ Shoppingqueen
Ich empfehle einen Neubeginn mit einer Krankenversicherungspflicht. Eine Beschäftigung mit einem Monatseinkommen ab 401,00 EUR reicht schon. Hartz IV-Leistungen sind auch nicht schlecht.
Einfach die letzte Kasse beim Arbeitgeber oder bei der ARGE angeben und abwarten was passiert. Und wenn etwas in Sachen Vergangenheit passiert, was die fehlende Zwischenzeit anbelangt, dann einfach nicht antworten, bis die Kasse aufgibt. Kaum eine Kasse wird eine rückwirkende Zwangseinstufung ohne Mitwirkung des Mitgliedes mit Gewalt durchführen, weil das BVA diesbezüglich einmal den Grundsatz aufgestellt hat, dass das so nicht geht. Das ist m.E. zwar rechtlich absolut falsch, aber was solls.
Der Tipp mit der Rückkehr aus dem Ausland, weil z.B. die Selbstständigkeit in Paraguay nicht funktionierte, weil man von anderen Deutschen finanziell ruiniert und über die Tisch gezogen wurde, könnte auch ganz gut sein. Aber das sollte schon gut vorbereitet sein. Vielleicht eine DVD im Internet erwerben.
Und ja, heiraten ist manchmal auch ganz schön, kann dann aber bei den Stiefkindern Probleme bereiten.
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 08.11.2010, 22:11 (vor 5131 Tagen) @ Gast aus Norddeutschland
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 08.11.2010, 22:44
@melanie, Heiraten ist der aus meiner Sicht sicher teuerste Weg und für einen glaubhaften Auslandsaufenthalt brauchst Du auf jeden Fall das Flugtiket oder die Bordkarten .. die GKV kostet Dich monatlich mindestens 311€ z.B. in der TK plus rückwirkend eine knapp fünfstellige Summe. Viele Kassen lassen sich bei energischem Auftreten zwar auf Ratenzahlungen ein, die Schuldsumme bleibt aber dennoch. Hier im letzten Abschnitt findest Du die Rechtsgrundlagen für die Argumentation gegenüber dem Schalterangestellten, der meist nur den Kopf schüttelt, weil unversichert igittigitt ..
Falls Du Dir die Alternative für Selbständige ansiehst: für 201€ wärst Du bei hanse-merkur ohne! Strafbeiträge versicherbar bzw. 228€ bei signal-iduna. Ein extra zu versicherndes Kind kostet 56€ bzw. 76€ und könnte aber solange Du einen Gewinn von unter 49.500€ jährlich hast, sogar weiterhin beim gesetzlich versicherten Ehepartner kostenlos mitversichert bleiben.
Noch ein Tip: solltest Du bis zum 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtige Angestellte werden, wärst Du sofort wieder in der gesetzlichen Kasse und natürlich ohne Strafbeiträge versichert, da Du ja dann aus einer laufenden Versicherung kommst. Ist meist dann von Vorteil, wenn Du absehbar wenig Alterseinkünfte hast und in der Gesetzlichen dann bei wenig Einnahmen auch günstiger aufgehoben bist. Das Thema hat wir hier schon ausführlich.
Fragen? joachimroehl@web.de
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Gast2010, Montag, 08.11.2010, 23:57 (vor 5131 Tagen) @ Joachim Röhl
Noch ein Tip: solltest Du bis zum 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtige Angestellte werden, wärst Du sofort wieder in der gesetzlichen Kasse und natürlich ohne Strafbeiträge versichert, da Du ja dann aus einer laufenden Versicherung kommst. Ist meist dann von Vorteil, wenn Du absehbar wenig Alterseinkünfte hast und in der Gesetzlichen dann bei wenig Einnahmen auch günstiger aufgehoben bist. Das Thema hat wir hier schon ausführlich.
Wenn Du den Tipp zu häufig gibst, wird der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschieben, weil nicht mehr finanzierbar... Über Eigenbeteiligungen (keine bei 201 € Beitrag ???) solltest Du fairerweise auch aufklären, damit es keine Überraschungen gibt. Ansonsten, ja, ist es eine Alternative, wenn der Rückstand nicht aufgebracht werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen den die PKV so bietet (das mit dem 'ohne Strafzahlung' würde ich mir beim Angebot schriftlich geben lassen)
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nur mal so, Dienstag, 09.11.2010, 07:42 (vor 5130 Tagen) @ Joachim Röhl
Es ist schon richtig dass es wie oben erwähnt "noch" PKV's gibt welche bei einer früheren PKV eine PKV Versicherung ohne Strafzahlung policieren. Allerdings haben selbt 95% aller PKV- Juristen eine völlig andere Rechtsauffassung. Spätestens nach einer Kontrolle der PKV Bücher gibts Ärger für die PKV und speziell für die Kunden. Gesetze sollten nun mal für alle gleich gelten.
Als Kunde würde ich mir vom Vermittler bzw. der PKV schriftlich geben lassen, dass falls es doch zu einer Nachforderung kommt diese die Strafzahlungen übernehmen. Dann sieht die Sache aber wohl ganz anders aus.
Jedenfalls unterschreibt mein Kunde ein separates Blatt dass er im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt mit Nachzahlungen konfrontiert werden könnte und auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Also nicht zu sehr in Sicherheit wiegen.
Es ist doch bei den meisten Betroffenen eher die Fragen ob sich bei den Differenzen (GKV, PKV) die Selbständigkeit rechnet oder nicht. Wer wegen anfänglich oft weniger als 100€ Beitragsersparniss in die PKV wechselt wird relativ schnell von den Realitäten eingeholt.
Nochmal: die PKV hat sicher ihre Berechtigung, ist auf Dauer jedoch eher nicht geeignet Geld zu sparen. Wer sich "dauerhaft" einen hohen Versicherungsschutz leisten kann, kann den Schritt in die PKV wagen, Der Rest setzt sich einem nicht kalkulierbaren finanziellen Risiko aus.
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RHW, Dienstag, 09.11.2010, 22:35 (vor 5130 Tagen) @ nur mal so
... und es gibt keine Garantie, dass man in 27 Jahren mit 54 in die GKV zurückkehren kann. Ich persönlich halte es für sehr unwahrscheinlich. Ich vermute, dass wir bis dahin wahrscheinlich noch 8 bis 15 Gesundheitsreformgesetze haben werden.
Vertrauensschutz gibt es in diesem Bereich übrigens nicht.
Gruß
RHW
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Gast2010, Donnerstag, 11.11.2010, 02:02 (vor 5129 Tagen) @ RHW
So sehe ich das auch
Und immer wieder bestätigt:
"Selbstständige: Rückkehrmöglichkeit zur GKV bleibt versperrt
Neues Urteil: Ein privat krankenversicherter Selbstständiger, der nach Aufgabe seiner Tätigkeit ALG II (Hartz IV) bezieht, hat keine Möglichkeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden.
Kein einfacher Zugang zur GKV
Selbstständige haben auch dann keinen Zugang zur GKV, wenn der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung (PKV) bereits vor dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beendet wurde. Das Landessozialgericht NRW (Essen) hat so mit Beschluss (Az.: L 16 KR 329/10 B ER) vom 23.8.2010 entschieden. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig."
www.haufe.de/News/Rechtsprechung
Versicherung ohne Strafzahlung
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.11.2010, 09:19 (vor 5128 Tagen) @ Gast2010
Nimmt ein bisher Selbständiger vor dem 55. Geburtstag ein Angestelltenverhältnis auf, heißt Bruttoeinkommen mehr als 400€ monatlich weniger 49.500€ im Jahr ist er sofort wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle
Diese Altersgrenze gilt ebenso für Selbständige, die ihr Gewerbe aufgeben und aufgrund Mitgliedschaft in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung dann Leistungen nach ALG I beziehen und ebenso in der GKV versichert werden.
Quelle
Ironische Ausnahme zum heutigen 11.11. es plumst ein dicker Meteorit und neben der PKV wäre auch die GKV weg ..
Quelle
oder vielleicht doch besser gleich in der GKV bleiben
Gast2010, Montag, 15.11.2010, 23:13 (vor 5124 Tagen) @ Joachim Röhl
... ist er sofort wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das müssen ja tolle Angebote in der PKV sein, wenn Du ihnen - natürlich nachdem die Beiträge erstmal abgeschöpft wurden - gleich wieder die Rückkehr in die GKV empfiehlst.
Da brauch man ja gar nicht mehr argumentieren.
Da mag sich jeder selbst ein Bild machen :)
Versicherung ohne Strafzahlung
GKVler, Dienstag, 16.11.2010, 20:10 (vor 5123 Tagen) @ Joachim Röhl
Nimmt ein bisher Selbständiger vor dem 55. Geburtstag ein Angestelltenverhältnis auf, heißt Bruttoeinkommen mehr als 400€ monatlich weniger 49.500€ im Jahr ist er sofort wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
einzige Voraussetzung: er meldet sein Gewerbe ab und verzichtet auf das, was er sich in den letzten Jahren hart erarbeitet hat....
Ironische Ausnahme zum heutigen 11.11. es plumst ein dicker Meteorit und neben der PKV wäre auch die GKV weg ..
...oder es kommen irgendwelche komischen Politiker und ändern die Gesetze....
also ich seh es wie der Gast 2010: wieso sich nicht den ganzen Ärger sparen und in der GKV bleiben?
Gruß
GKVler
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.11.2010, 22:37 (vor 5123 Tagen) @ GKVler
Gerade wenn sich Gewerbetreibende privat versichern, frage ich gern mal nach, was sie über die gesetzlichen Kassen denken und die meist gehörten Antworten hier einfach mal unkommentiert:
1. GKV wurde mir als Selbständigen einfach zu teuer, außerdem habe ich keine Lust für andere mitzubezahlen, meine Kinder sind auch raus und die Frau arbeitet selbst ..
2. wenn ich es bis 55 nicht geschafft habe, gehe ich eh wieder zu denen zurück, muß sehen wie man heute sparen kann, hatte es satt von denen jedes Jahr geprüft zu werden ..
3. die Kassen zahlen zuviel für Alkoholiker, Raucher und Dicke und sind nur gut für die die wenig verdienen, wenig arbeiten oder garnichts tun oder sehr krank sind und bei den Privaten keine Chance haben ..
4. wenn du richtig krank bist, kriegst Du nichts in der Kasse, darfst im vollen Wartezimmer sitzen, der Arzt kann dir nicht alles verschreiben und wenn du später mit den Zähnen Probleme hast bekommst du auch nur Billigversorgung, selbst wenn du viele Jahre Höchstsatz gezahlt hast ..
5. vierzig Jahre war bei uns alles staatlich reglementiert und jetzt mache ich alles was geht privat ..
...
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RHW, Mittwoch, 17.11.2010, 16:26 (vor 5122 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
ja, die Begründungen kommen mir teilweise sehr bekannt vor.
1. GKV wurde mir als Selbständigen einfach zu teuer, außerdem habe ich keine Lust für andere mitzubezahlen, meine Kinder sind auch raus und die Frau arbeitet selbst ..
Wenn man die monatlichen Beiträge vergleicht, ist das logisch und nachvollziehbar. Wenn man den notwendigen lebenslangen Vergleich macht, sieht das Ganze oft anders aus: Risiko von Wirtschaftsflaute, Insolvenz/Arbeitslosigkeit, arbeitslose Ehefrau, Scheidung, Rente, Frührente, erneute Heirat mit Stiefkindern, Kinder beginnen nach der Berufsausbildung ein Studium, Tod der Ehefrau ...
2. wenn ich es bis 55 nicht geschafft habe, gehe ich eh wieder zu denen zurück, muß sehen wie man heute sparen kann, hatte es satt von denen jedes Jahr geprüft zu werden ..
Auf diese Altersgrenze kann man sich nicht verlassen. Vielleicht sagen wir in einigen Jahren, dass diese Altersgrenze so sicher war wie die Wertpapiere von Lehman Brothers . Gerade als Selbständiger ist es kaum möglich, bei einer Gesetzesänderung seine Firma in wenigen Wochen aufzugeben und gleichzeitig eine Anstellung als Arbeitnehmer zu finden. Ich habe auch meine Zweifel, dass sich gerade Arbeitgeber darum reißen, ehemalige Selbständige als Arbeitnehmer einzustellen.
3. die Kassen zahlen zuviel für Alkoholiker, Raucher und Dicke und sind nur gut für die die wenig verdienen, wenig arbeiten oder garnichts tun oder sehr krank sind und bei den Privaten keine Chance haben ..
Diese Personenkreise sind auch in der PKV versichert (z.B. als Beamte oder Selbständige). Die PKV macht nur eine Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn.
4. wenn du richtig krank bist, kriegst Du nichts in der Kasse, darfst im vollen Wartezimmer sitzen, der Arzt kann dir nicht alles verschreiben und wenn du später mit den Zähnen Probleme hast bekommst du auch nur Billigversorgung, selbst wenn du viele Jahre Höchstsatz gezahlt hast ..
Die PKV kann sich dann u.U. auf § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen berufen:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen
Als Arbeitsloser im Basistarif kann dem ehemaligen Selbständigen das Gleiche passieren. Oder der Normaltarif ist unbezahlbar geworden und daher erfolgte ein Wechsel in den Basistarif.
5. vierzig Jahre war bei uns alles staatlich reglementiert und jetzt mache ich alles was geht privat ..
Die staatliche Sozialversicherung hat ihre Nachteile. Die Privatversicherung hat auch ihre Nachteile - diese merkt man meistens erst viele Jahre später, wenn man es nicht mehr ändern kann. In der GKV kann man auch als Schwerkranker zu einer anderen Kasse wechseln. Als Privatversicherter habe ich praktisch keine Chnce zu einem Wechsel.
Gruß
RHW