Versicherungspflicht trotz Verbeamtung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich war bis vor Kurzem Beamte auf Widerruf. Aufgrund einer Erkrankung habe ich mich im letzten Jahr in der GKV freiwillig versichert, nachdem ich eine ganze Weile nicht versichert war, in der Annahme, dass ich auf § 6 SGB V vertrauen kann. Nun will mir die Krankenkasse aber weiß machen, dass ich auch krankenversicherungspflichtig bin, § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V, da ich ja nur Anspruch auf 50% Beihilfe habe.
Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt?! Das würde meines Erachtens den § 6 ad absurdum führen...?!
Vielen Dank
Juliane