Bipolare Radiofrequenztherapie (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 30.10.2010, 19:36 (vor 5142 Tagen)
bearbeitet von Joachim Röhl, Samstag, 30.10.2010, 20:07

Jetzt habe ich mal ne Frage. Eine gesetzlich Versicherte ohne Zusatztarif hat Atembeschwerden und die etwas schief stehende Nasenscheidewand soll gerichtet werden. Die Kasse bezahlt aber nur für die klassische Methode eines Eingriffs mit Skalpell und Schere unter Vollnarkose. Anschließend wegen zu erwartender Nachblutungen weiterer stationärer Aufenthalt, eine Woche tamponiert, zwei Tage reine Mundatmung und noch eine 14tägige Krankschreibung ..

Die seit knapp zehn Jahren angewandte bipolare Radiofrequenztherapie erfordert einen Eingriff von nur 20 Minuten mit Teilnarkose und sie könnte danach sofort das ambulante OP-Zentrum verlassen. Haken: die GKV will aber nur die blutige Variante bezahlen. Wer kann Kassen nennen, die dennoch leisten? Im Netz fand ich übers Wochenende nur HaMü bzw. die DAK?

Danke

Bipolare Radiofrequenztherapie

MissX, Sonntag, 31.10.2010, 15:38 (vor 5141 Tagen) @ Joachim Röhl

Im Netz fand ich übers Wochenende nur HaMü bzw. die DAK?

... die HaMü gibt es seit 1.1.10 nicht mehr somit gilt HaMü = DAK und die zahlt dies meines Wissens nur im Rahmen IV

Kassenpatienten warten auf Behandlungstermine

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.11.2010, 22:39 (vor 5139 Tagen) @ MissX

Klar. Aber von fünf weiter angefragten Kassen (selbst TK!!) übernehmen alle die Behandlungsmethode erstaunlicherweise nicht. Man verschanzt sich hinter Aussagen wie "wissenschaftlich noch nicht anerkannt" oder "noch nicht duch den gemeinsamen Bundesausschuss durch" und läßt die Versicherte den schmerzreichen und teueren Weg gehen.

Da kommt heute eben die Meldung Millionen Kassenpatienten bundesweit bekommen in diesem Jahr bei ihrem Zahnarzt keine Behandlungstermine mehr. Das bedeutet: wenn man ganz konkret auf den Leistungskatalog der GKV angeweisen ist, wird man leider oft nicht oder eben auch unzureichend behandelt. Aus genau diesem Grunde brummen auch die Apothekenumsätze mit selbstbezahlten Eigenmedikationen und ein sehr schlechtes Gefühl beschleicht viele als Patient II.Klasse durchzugehen.

Und an der Versicherungsfront verkaufen sich Zusatztarife wie geschnitten Brot, denn die Alternative für einen umgehenden Termin beim Zahnarzt, kostet bei arag einen Mittvierziger ganze 27,06€ und sichert neben der kompletten Privatbehandlung auch die Kostenerstattung für Implantate und Keramikinlays -> Tarif Z100 oder sogar inklusive professioneller Zahnreinigung (PZR) bei allianz -> 740

Fragen? joachimroehl@web.de

Kassenpatienten warten auf Behandlungstermine

Peter, Mittwoch, 03.11.2010, 18:32 (vor 5138 Tagen) @ Joachim Röhl

Das verstehe ich nicht.

Der Z100 ist doch kein Kostenerstattungstarif. Also wird für die normale, GKV anerkannte Behandlung noch nicht plötzlich privat liquidiert!?

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.11.2010, 19:14 (vor 5138 Tagen) @ Peter

Enthält die Rechnung privatzahnärztliche Anteile, werden im Z100 immerhin noch 80% der Rechnung für Zahnersatz und Zahnbehandlung erstattet. Wer sogar 100% will, müßte als 40jähriger dann schon 37,65€ auf den Tisch legen. Er wäre dann in einem reinen Kostenerstattungstarif bestens versichert und würde auch ohne GKV-Vorleistung gleiches bei Zahnbehandlung bzw. für Zahnersatz noch 70% bezahlt bekommen.

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MissX, Mittwoch, 03.11.2010, 19:31 (vor 5138 Tagen) @ Joachim Röhl

so ein Unsinn, dann verschenkt er quasi seinen Anspruch gegenüber der GKV nur um als PRIVATversicherter aufzutreten ....!!!
naja wer es braucht!

Ich habe heute mal meine Zahnärztin angerufen und gefragt wann ich mal zur halbjährlichen "Durchsicht" kommen kann, sie meinte nächste Woche Dienstag!

Die nimmt auch ohne Probleme meine SCHIPPKARTE (wie Herr Röhl gern schreibt) und weiß sie kriegt ganz sicher ihr Geld für ihre Leistung aber von so manchen (evtl. auch angeblich) Privatversicherten sieht sie nie einen Cent!

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Peter, Mittwoch, 03.11.2010, 22:16 (vor 5138 Tagen) @ Joachim Röhl

Ok - aber eine "normale" Behandlung / Kontrolle enthält doch keine privatärztlichen Anteile. Dann hilft der Tarif doch nicht weiter.

Daher dürfte es m.E. nicht zu einer bevorzugten Behandlung kommen.

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.11.2010, 23:28 (vor 5138 Tagen) @ Peter

Auch aus der Ferne ist diagnostizierbar Ihr seid beide beneidenswert jung und dementprechend sicher bis heute ohne gehäufte Zahnarztbesuche durchs Leben gekommen. Bei vielen fangen egal ob Kasse oder privat die Probleme aber so meist Mitte 40 an. Kariöse Zähne sind relativ schnell versorgt, spannend und langwierig wird´s aber dann, wenn sich das Zahnfleisch breitflächig zurückzieht und vielleicht sogar der eine oder andere Zahn locker wird. Da reicht´s nicht zur einfachen flotten "Durchsicht" zu gehen. Eine mindestens halbjährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) ist der einzige Ausweg, um langfristig das volle Gebiß zu erhalten. Die kostet als privatzahnärztliche Leistung ab 45€ aufwärts in Demmin/Mecklenburg und 180€ in München oder Düsseldorf. Die GKV zahlt dafür flächendeckend leider nicht, bis auf securvita und ein Modellprojekt der Techniker Krankenkasse. Warum? Kassenpatienten sollen sich mit der einmal jährlichen Entfernung von Zahnstein zufrieden zu geben. Und selbst wenn dann irgendwann ein verstärkter Zahnfleischschwund einsetzt, wird auch erst ab einer Zahntaschentiefe von mehr als 3mm (drei!) eine Parodontosebehandlung genehmigt. Das scheint verrückt, ist aber langfristig für die meisten gesetzlichen Kassen billiger und für vergleichbar kleines Geld wird dann irgendwann mit einem "Kassengebiß" endversorgt. Spätestens dann, wenn die Beißerchen im Glas auf dem Nachttisch schwimmen kommt die Frage, ob die bei allianz und Kollegen automatisch mitversicherte PZR nicht doch sinvoll gewesen wäre ..

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Egon, Mittwoch, 10.11.2010, 09:11 (vor 5131 Tagen) @ Joachim Röhl

Um nochmal auf das Kernthema Bipolare Radiofrequenztherapie zurückzukommen:

Hierbei handelt es sich immer noch um eine "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode".

"Damit werden solche Methoden bezeichnet, deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind. Da die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen nur bezahlen dürfen, wenn sie als notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich anerkannt sind, sind diese Methoden nicht Bestandteil des Leistungskataloges der GKV. Gesetzliche Krankenkassen dürfen daher für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich keine Kosten übernehmen."
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Als Krankenkassenmitarbeiter habe ich jeden Tag mit diesen Untersuchungen zu tun. Von den Ärzten werden sie meist als Super-Heilmethode mit hervorragenden Heilungschancen verkauft. Die Kosten solcher Untersuchungen sind meistens sehr hoch - oft vierstellig.
Wenn die Krankenkasse dann die Untersuchung nicht übernimmt, ist sie oft die böse. Entscheided sich ein Versicherter/Patient trotzdem für die Durchführung einer solchen Untersuchung und fragt man anschließend nach, ob diese Methode auch Wirkung zeigte, so höre ich oft: "Leider nicht".

Übrigens höre ich aus dem Bekanntenkreis immer häufiger, dass auch eine private Kasse nicht mehr alle Untersuchungen bezahlt.

Gruß, Egon

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.11.2010, 11:22 (vor 5131 Tagen) @ Egon

Im konkreten Fall hat die Kassenversicherte die Wahl zwischen einer althergebrachten OP mit fünftägigem stationärem Aufenthalt und einem Kostensatz nach DRG von 3835,50€ für ihre GKV oder einer ambulant ausgeführten OP mit ebenfalls blutigem Eingriff bei gleichfalls 14tägiger Krankschreibung.

Sie entschied sich für die moderne Methode eines unblutigen Eingriffs, wo sie 350€ zwar aus eigener Tasche zahlt, aber schon nach drei Tagen wieder gesellschaftsfähig ist. Auch wurden sämtliche Risiken der Anästhesie, Infektion und möglicher Trombosenbildung ausgeschlossen und ihre Kasse freut sich, da sie lediglich die Kosten der Voruntersuchungen trägt ..

Alternative: sie hätte eine private Zusatzversicherung mit Kostenerstattung, denn die bipolare Radiofrequenztherapie steht im Leistungskatalog jeder PKV.

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