Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich sehe das genau wie Shoppingqueen! Deine Kasse übernimmt im Vergleich zu anderen Kassen bestimmt auch noch andere Leistungen nicht - ob das dann auch so gut ist?
Aber dafür ist sie ja bestimmt sehr günstig und du wirst sie sicherlich auch nur selten in Anspruch nehmen. Und der Service rund um die Uhr per Internet oder Callcenter ist bestimmt auch ganz toll.
Meine Kasse übernimmt alle Impfkosten nach der STIKO - auch "Urlaubsimpfungen" - und das ist gut so!
gesamter Thread:
- Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
19.08.2007, 22:03
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - naomi, 19.08.2007, 22:14
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Daniel,
20.08.2007, 10:26
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Senfdazugeber, 21.08.2007, 11:02
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Thorsten Dörner , 21.08.2007, 23:04
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - Ratgeber, 06.09.2007, 09:14